Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Text
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Kinderschutzbund Bundesverband ist als Dachverband seiner Landes- und Ortsverbände tätig.
Er setzt sich ein für
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
- die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen besonders berücksichtigt,
- den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
- eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen,
- die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
- kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen.
Der Kinderschutzbund Bundesverband will diese Ziele erreichen, indem er insbesondere
- die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst,
- Politik und Verwaltung zu kinderfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät,
- verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern einfordert,
- mit anderen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, im In- und Ausland zusammenarbeitet und kinderfreundliche Initiativen fördert,
- Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,
- Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt,
- die Bundesarbeitsgemeinschaften, die Landesverbände, sowie die Ortsverbände berät und unterstützt und die fachliche und organisatorische Entwicklung des Gesamtverbandes fördert
In seiner politischen Arbeit führt er Gespräche mit Abgeordneten und Mitarbeitenden des Bundestags, den Fraktionen und Ministerien und bringt sich mit Fachveranstaltungen, Aufrufen, Kampagnen, Publikationen und thematischen Aktionen alleine und in Bündnissen in den Prozess der Gesetzgebung und Meinungsbildung ein.
Der Kinderschutzbund ist überparteilich und überkonfessionell.
Interessenbereiche: Zivilrecht; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kriminalitätsbekämpfung; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Integration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Gesundheitsförderung; Digitalisierung; Migration; Stadtentwicklung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Opferschutz; Wahlrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Werbung; Gesundheitsversorgung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Rechte von Menschen mit Behinderung; Wohnen; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Vorschulische Bildung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Grundsicherung; Diversitätspolitik
Regelungsvorhaben:
- Kinderrechte in Grundgesetz: Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in die Grundrechte des Grundgesetzes
- Einführung einer Kindergrundsicherung: Zusammenführung verschiedener monetärer Leistung (insb. Kindergeld, KIZ, SGB II Leistungen) zu einer armutsfesten Leistung für alle Kinder
- kindgerechte Justiz: Der Kinderschutzbund fordert eine bessere Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem und damit einen besseren Zugang zum Recht für Kinder. Hierbei sind insbesondere die Qualifikation und Weiterbildung aller Verfahrensbeteiligten im Fokus
- Bekämpfung von Kinderarmut: Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.
- Reform des Familienrechts: Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Auskömmliche Förderung: Der Kinderschutzbund setzt sich in Gesprächen mit dem BMFSFJ und mit Mitgliedern des Bundestags dafür ein, dass die Kinder- und Jugendhilfe, die Angebote für Kinder und Jugendliche, geeignete Projekte und der Kinderschutzbund selbst, durch die Förderinstrumente des Bundes (v.a. den Kinder- und Jugendplan) auskömmlich und angemessen finanziert werden. In diesem Sinne setzt sich der Kinderschutzbund für eine gute Ausstattung des KJP ein und gegen Kürzung des selbigen.
- Kinderschutz im Netz: Der Kinderschutzbund Bundesverband setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung sowohl im Bund als auch auf europäischer Ebene gegen eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung („Chatkontrolle“) einsetzt. Der Kinderschutzbund hält es für dringend notwendig, dass sich die Bundesregierung zum Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekennt und gleichzeitig zielgerichtete, richterlich angeordnete Maßnahmen im Einzelfall ermöglicht. Daher setzt sich der Kinderschutzbund dafür ein, dass die Bundesregierung sich für die aktuell vorgeschlagene Kompromisslösung der EU-Verordnung (CSA-R) in den bevorstehenden Trilogverhandlungen stark macht.
- Ablehnung Vorratsdatenspeicherung: Der Kinderschutzbund lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, sowie weitere Vorschläge, die die verschlüsselte, private Kommunikation aufheben und anlasslose Überwachung ermöglichen würden, ab. Die Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren begrüßt der Kinderschutzbund. Die Ziele der Ermittlungsverfahren sollten mit anlassbezogen und gezielt durch datensparsame Mittel verfolgt werden und im Einklang mit den Rechten der Kinder auf Schutz vor Gewalt, auf Datenschutz, Recht auf Privats- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein.
- Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendliche im Netz: Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendliche im Netz: Nach Inkrafttreten des Digitale Dienste Gesetzes, ist es nun besonders relevant, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass u.a. Plattformbetreiber*innen dazu verpflichtet werden, sichere Räume für Kinder zu schaffen, in dem beispielsweise Moderation und transparente Meldesysteme sowie Blockierfunktionen eingesetzt werden. (EU Gesetz über digitale Dienste: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_de )
- Stärkung Schutz vor digitaler Gewalt: Schutz vor digitaler Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil der Allgemeinen Bemerkung 25 zu UN KRK. Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum gesetzlich gestärkt und geschützt werden. Dazu muss eine kinderrechtliche Perspektive bei der Gesetzgebung explizit aufgenommen werden. Einerseits müssen Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Bereichen explizit benannt werden, andererseits muss ihnen durch ihr Mitspracherecht demokratische Teilhabe ermöglicht werden. Darüber hinaus müssen Beratungsstrukturen ausgebaut und mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Es muss in Aufklärung und Prävention investiert werden. Es braucht es dringend mehr Forschung im Bereich der digitalen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowohl im Hell- als auch Dunkelfeld.
- Jugendarbeitsschutz im Netz: Auch im Netz müssen geltende Gesetze, die Kinder schützen und ihre Sorgeberechtigten in die Verantwortung nehmen, überprüft und eingehalten werden. Dazu gehört u.a. das Influencing in sozialen Netzwerken. Dabei muss das Jugendarbeitsschutzgesetz, ähnlich wie auch bei Werbe-, Film- und Fernsehdrehs oder Theateraufführungen, eingehalten werden. Darüber hinaus braucht es in Deutschland Regelungen für den Verdienst durch Influencing, wenn etwa Kinder als Influencer*innen Einkommen erwirtschaften. Darüber hinaus müssen Werbetreibende in die Verantwortung genommen werden.
- Altersverifikation einsetzen verbessern: Der Kinderschutzbund hält Alterskontrollen im Netz grundsätzlich für sinnvoll und teilweise auch notwendig, um Kinder vor ungeeigneten, entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten zu schützen und ihnen gleichzeitig geschützte Räume zu ermöglichen. Dabei müssen technische Lösungen gefunden werden, die datensparsam und datenschutzkonform sind, ohne eine Namenskennungspflicht oder das Auslesen biometrischer Daten, also „zero knowledge proof“.
- Gesetzlichen Jugendmedienschutz verbessern: Der Kinderschutzbund fordert, dass gesetzliche Regelungen für den Jugendmedienschutz, wie etwa im Jugendschutzgesetz, regelmäßig und in kürzeren Zeitabständen überprüft werden, um dem Tempo technischer Entwicklungen zeitlich angemessen gerecht zu werden. Dazu gehört u.a. auch, dass technologische Entwicklungen wie etwa Künstliche Intelligenz bei der Gesetzgebung angemessen berücksichtig werden.
- Kinder- und Jugendmedienschutz auf EU -Ebene: Einflussnahme und Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene für sämtliche EU-Gesetze für die Berücksichtigung sowie Umsetzung eines zeitgemäßen und wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes, der die Kinderrechte gemäß der UN-KRK, speziell des General Comment 25 berücksichtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gleichermaßen um Kinderschutz sowie um die Kinderrechte auf Teilhabe und Förderung gehen muss.
- Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre: Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre
- Verbesserung der Strukturen der Kinder- und Jugendgesundheitsversorgung: Die Finanzierung der Kinder-und Jugendgesundheitsversorgung darf sich nicht an ökonomischen Erwägungen ausrichten. Strukturen müssen ausgehend von den spezifischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet sein. Dazu gehört eine flächendeckende Versorgung mit Kinderärzten, Kinderkliniken, Kinder- und Jugendtherapeuten/-psychologen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien. Kinder und Jugendliche mit spezifischen Bedarfen aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung müssen wohnartnah und kindorientiert versorgt werden. Mangelnde Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer physischen oder psychischen Notsituation aufgrund fehlender Angebote ist nicht akzeptabel, genauso wenig wie ein Ausschluss von nötiger Versorgung aufgrund ihrer ökonomischen Lage oder ihres Rechtsstatus
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