Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
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Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH gestalten den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Leipzig und sorgen für eine Anbindung an die S-Bahn sowie für die Verkehrsangebote in den angrenzenden Landkreisen. Dabei werden unternehmerische Entscheidungen gemäß dem gesellschaftlichen Auftrag unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Ziele, ökologischer Aspekte und sozialer Grundsätze getroffen. Die LVB stellen mit ihren Angeboten eine attraktive und umweltschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar. Dabei fungieren die LVB als kommunal integrierter multimodaler Mobilitätsdienstleister und nehmen die Brückenfunktion zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung wahr. Neben ihrer Mitgliedschaft im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. treten die LVB direkt mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt. Ihr Ziel ist es, den Ausbau und die Weiterentwicklung des ÖPNV in den Fokus von Gesetzgebung und anderen politischen Entscheidungen der Verkehrs- und Umweltpolitik zu stellen. Im Zusammenwirken von Bund, Freistaat Sachsen und Stadt Leipzig besteht die Chance, den ÖPNV in Leipzig zukunftssicher auszugestalten und seiner Bedeutung als Lösungsbaustein für den Lebensraum und Wirtschaftsstandort Rechnung zu tragen. Dazu sollen Förderperspektiven für die Absicherung großvolumiger Investitionen in die Infrastruktur und in Fahrzeuge erschlossen werden. Darüber hinaus wird auf eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der ÖPNV-Unternehmen hingewirkt.
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Allgemeine Energiepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Personenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schienenverkehr; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Finanzierung ÖPNV-Infrastruktur: Die LVB setzen sich dafür ein, dass im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung, des RegG und des GVFG eine auskömmliche Finanzierung für den Ausbau und die Sanierung des ÖPNV ermöglicht wird.
- Förderung alternativer Antriebstechnologie: Die LVB setzen sich für die Schaffung verbesserter Fördermöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben, Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen ein. Dazu könnte z. B. das GVFG angepasst werden.
- Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten: Die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) sollte so gestaltet sein, dass damit die Angebote mit Bussen und Bahnen und damit die Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden.
- Mitnahme von E-Scootern: Neben verbesserten Sicherheitsstandards für Batterien soll künftig auch eine neue E-Scooter-Regulierung folgen. So plant das Bundesministerium für Verkehr eine neue Verordnung, welche die Regeln für E-Scooter nochmals nachschärfen soll und sie denen für den Radverkehr weitgehend angleicht. Auf diese Weise könnte die Integration von E-Scootern in den bestehenden Verkehrsmix weiter vorangetrieben werden.
- Berücksichtigung von Bussen und Bahnen bei Modernisierung und Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts: Die LVB befürworten die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen beim Industriestrompreis. Ebenso unterstützen sie die vorgesehene Absenkung der Stromsteuern, Umlagen und Netzentgelte.
- Änderung des RegG / Finanzierung des Deutschlandtickets: Die LVB unterstützt Gesetzesinitiativen, welche die Höhe und die Aufteilung der Ausgleichsmittel zur Finanzierung des Deutschland-Tickets zwischen Bund und Ländern ab dem Jahr 2026 gestalten. Es ist wichtig, dass die Kostenaufteilung auf eine neue Grundlage gestellt werden.
- Autonomen Fahrens als Teil des ÖPNV: Im Rahmen der bei den LVB laufenden Projekte ABSOLUT II und SIAS-ÖV sowie des in der Antragsphase befindlichen Vorhabens MILA.mobiity soll eine gesamtheitliche und in den ÖPNV integrierbare automatisierte Bedarfsverkehrslösung geschaffen werden. Die finale Zielstellung sieht einen fahrerlosen Betrieb mit Überwachung durch eine ortsfeste technische Aufsicht in einer Leitstelle vor. Für einen entsprechenden Betrieb sind ggf. gesetzliche Anpassungen für ein fahrerloses ÖV-System erforderlich.
Relationen
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