Deutsche Bahn
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Deutsche Bahn
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die DB AG ist als Mobilitäts- und Logistikdienstleister auf nationalen sowie auf internationalen Märkten aktiv. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt auf dem Schienenverkehr in Deutschland. In dieser Funktion beobachtet die DB AG verkehrspolitische Gesetzgebungsverfahren und Initiativen sowie sonstige für ihre Geschäftstätigkeit bedeutende Aktivitäten von Bundestag und Bundesregierung. Dies umfasst auch die Interessenvertretung der DB AG für ihre Tochtergesellschaften mit Ausnahme der von diesen eigenständig betriebenen und in separaten Meldungen zum Lobbyregister beschriebenen Interessenvertretung. Im Zuge dessen werden Dialogveranstaltungen und Gespräche mit Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien geführt. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Personenverkehr; Luft- und Raumfahrt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Rechtspolitik; Energienetze; Opferschutz; EU-Binnenmarkt; Schifffahrt; Güterverkehr; Kriminalitätsbekämpfung; Land- und Forstwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Staatsorganisation; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Digitalisierung; Stadtentwicklung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Schienenverkehr; Verkehrspolitik; Cybersicherheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Geschlechterpolitik; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Fossile Energien; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Diversitätspolitik; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Energie"; Öffentliches Recht; Artenschutz/Biodiversität; Erneuerbare Energien; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Erlass einer Abfallende-Verordnung: Die DB setzt sich dafür ein, dass das Ende der Abfalleigenschaft von ausgewählten, nicht oder nur gering belasteter mineralischer Materialien wie Boden und Baggergut sowie Gleisschotter definiert wird, um deren Verwendung zu erleichtern.
- Beibehaltung § 265a StGB: Die DB setzt sich für die Beibehaltung des § 265a StGB (Erschleichen einer Beförderungsleistung als Straftatbestand) ein.
- Anpassungen bei der Überarbeitung der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr: Die DB setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Verbesserung der Ausgangssituation der Schiene mit dem Ziel der Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene ein. Dafür ist eine Anpassung der Definition des „Kombinierten Verkehrs“ erforderlich (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates hinsichtlich eines Förderkonzepts für den intermodalen Verkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Berechnung externer Kosteneinsparungen und der Generierung aggregierter Daten). Die Definition sollte die Einsparungen aller externen Kosten berücksichtigen und praxistauglich sein.
- Anpassung bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie über Maße und Gewichte: Die DB setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine verkehrsträgergerechte Überarbeitung der Richtlinie für Maße und Gewichte ein (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr). Dabei geht es u.a. um die Beibehaltung der aktuellen Höchstgrenzen für Maße und Gewichte, insbesondere für den dieselbetriebenen Straßengüterverkehr.
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Entgeltbildung und -regulierung: Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft. Dafür müssen die finanziellen und regulatorischen Grundlagen überprüft und angepasst werden.
- Änderungen am Eisenbahnrecht, insbesondere zu bauaufsichtlichen Verfahren und Fahrzeugzulassung: Änderungen am Eisenbahnrecht zugunsten der Beschleunigung der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Eisenbahninfrastruktur und Fahrzeugen
- Anpassung vorgesehener Regelungsvorschläge zum WHG: Die DB setzt sich für Anpassungen bei den baulichen Anforderungen für Instandsetzungsmaßnahmen von Brücken sowie für Verkehrsinfrastrukturen in Überschwemmungsgebieten ein. Zudem sollte eine Übergangsregelung normiert werden.
- Bürokratieabbau-Paket Schiene: Für die Schiene relevante Empfehlungen des Normenkontrollrats für eine Reformagenda der nächsten Bundesregierung sowie noch offene Empfehlungen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und der Beschleunigungskommission Schiene (BKS) sowie weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau sollten für den Bereich gebündelt umgesetzt werden.
- Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik für die Schieneninfrastruktur: Um Modernisierung, Digitalisierung und Ausbau der Schieneninfrastruktur wirksam voranzutreiben, bedarf es einer Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik. Nötig ist eine Leitstrategie des Bundes, Verbindlichkeit, Transparenz und Planbarkeit müssen erhöht, die Rolle des Bundes als Leistungsbesteller gestärkt und die Wechselwirkungen zwischen Nutzer- und Bundesfinanzierung austariert werden. Leitinstrument der Umsetzung soll ein gesetzlich verankerter Infraplan werden. Dieser ist überjährig und verbindlich durchzufinanzieren. Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft.
- Ausbau und Modernisierung des ÖPNV unter auskömmlichen finanziellen Rahmenbedingungen: Die DB setzt sich für eine Strukturreform im ÖPNV ein, durch welche integrierte ÖPNV-Angebote ausgebaut, digitale Lösungen und neue Mobilitätsdienstleistungen vorangetrieben werden und der Ausschreibungswettbewerb im SPNV weiterentwickelt wird. Im Rahmen eines attraktiven ÖPNV-Angebots sollte das Deutschland-Ticket bestehen und finanziell abgesichert werden.
- Anpassungen des Bundespolizeigesetzes: Die DB setzt sich für den im Entwurf vorgesehenen Erhalt der Selbstkostenübernahme der Bundespolizei für die Nutzung von Liegenschaften und der zur Verfügung gestellten Anlagen der DB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei den Vorgaben zur Fahrplandatenübermittlung sowie der Meldeverpflichtung bei besonderen Ereignissen.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (Referentenentwurf): Die DB setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 EUR/MWh gesenkt wird. Hiermit würde eine Gleichbehandlung mit der Industrie vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des elektrischen Schienenverkehrs gestärkt und sein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr gefördert werden.
- Angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit b GWB: Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
- Anpassung des GVFG zur Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung: Die DB setzt sich für eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Fördertatbestände des GVFG sowie eine Aufstockung der GVFG-Mittel ein.
- Anpassung der 4. BImSchV im Rahmen des Entwurfs eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IED: Mit einer Anpassung der Regelungen der 4. BImSchV für den Umschlag- und die Zwischenlagerung von Bauabfällen ließe sich das Bauen in der Schieneninfrastruktur erleichtern und beschleunigen.
- Angemessene Berücksichtigung der betrieblichen Praxis im Öffentlichen Personenverkehr: Bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung bei der Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit. Beibehaltung der bestehenden Begriffsdefinition der Öffentlichen Stelle des Bundes in § 12 Abs. 2 BGG zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Berücksichtigung von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV bei der Anpassung des Strafgesetzbuches: Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 S. 2 und 116 StGB für einen besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV.
- EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des militärischen Transports: Die DB begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Erleichterung von militärischen Transporten innerhalb der EU und zur Ertüchtigung der Infrastruktur. Zugleich besteht Änderungsbedarf in Bezug auf derzeit fehlende Kompensationsansprüche unter dem neu geplanten Notfallmechanismus European Military Mobility Enhanced Response System.
- Doppelbewertungen- und prüfungen von Planungs- und Investitionsentscheidungen vermeiden: Klarstellung, dass die Vorgaben des § 5 als erfüllt gelten, wenn eine Prüfung/Bewertung über den Bedarfsplan für Bundesschienenwege, für Bundesfernstraßen, für Bundeswasserstraßen oder auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits erfolgt ist.
- Anpassung § 48b Energiewirtschaftsgesetz: Gleichbehandlung des Schienenverkehrs mit anderen Verkehrsarten hinsichtlich der gesetzlichen Duldung von stillgelegten Leitungen auf Grundstücken
- Vermeiden von Verzögerungen in Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben der Schieneninfrastruktur: Etablierung praxistauglicher Beteiligungsverfahren für KRITIS-Betreiber im BauGB. Die vorgesehene Präklusionsregelung bezieht sich auf § 3 BauGB. Dies sollte klargestellt werden. Bei den in ROG vorgesehenen Änderungen sollten Verzögerungen von Planfeststellungsverfahren für dringend benötigte Vorhaben der Schieneninfrastruktur vermieden werden.
- Anerkennung von Bahnstromkraftwerken für Ausschreibungen nach dem StromVKG: Klarstellung, dass Bahnstromkraftwerke, die direkt an das Bahnstromnetz angeschlossen sind, für Ausschreibungen nach dem StromVKG zugelassen sind. Auch sollten bestehende Standorte nutzbar sein. Die technischen Anforderungen sollten hinsichtlich der Systemdienstleistungen auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Bedarfsgerechte Mitteldotierung für die Schiene: Die DB setzt sich im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2027 für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein und dabei insbesondere für das Bestandsnetz. Zudem setzt sich die DB für passfähige Förderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
- Anpassung der Vorgaben zu Ticketing und Fahrgastrechten im EU-Passenger Package: Wahrung der wettbewerblichen Vertragsfreiheit im Bereich Ticketing, Erhalt der durch die Sektorlösung (Open Sales and Distribution Model, Agreement on Journey Continuation) für die Kunden erreichten Fortschritte.
- Bedarfsgerechte Kompensation der Mehrbelastungen im Schienenpersonennahverkehr in Folge des EuGH-Urteils zu Trassenpreisen: Die DB setzt sich für ein attraktives SPNV-Angebot ein. Notwendig sind dafür verlässliche und auskömmliche Trassen- und Stationspreise. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Trassenpreisbremse für den SPNV für unionsrechtswidrig erklärt hat, bedarf es einer Kompensation der entstehenden Mehrbelastungen. Dies kann insbesondere durch eine gezielte Anpassung der Regionalisierungsmittel erfolgen.
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der KRITIS-Verordnung: Die DB setzt sich für eine praxistaugliche, angemessene, risikobasierte und differenzierte Einbeziehung der Schieneninfrastruktur in den Geltungsbereich der KRITIS Verordnung ein.
- Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Schienenverkehr: Die DB setzt sich für die Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Bereich des Schienenverkehrs ein. Diese weiteren Maßnahmenvorschläge betreffen dabei sowohl die Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG: Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen.
Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
- Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung: Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Änderung zur EU-Stromrichtlinie Artikel 38 zum Thema Kundenanlage: Schaffung einer rechtsicheren und praxistauglichen EU-Grundlage für Kundenanlagen in Deutschland und der gesamten Union.
- Änderungen bei Anpassung von § 32 EBO in Bezug auf Regelungen zum vollautomatisierten Fahren: Die DB begrüßt, dass in der EBO die rechtlichen Rahmenbedingungen für das vollautomatisierte Fahren geschaffen werden.
Die DB setzt sich für Änderungen der Regelungen in § 32 Abs. 1 Satz 2 (neu) 2 und § 46 Abs. 1 ein, wonach zum Nachweis des sicheren Betriebs „mindestens gleiche Sicherheit nach § 2 Abs. 2“ gefordert wird.
- Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.
- Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung: Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Anpassungen des Entwurfs einer Bundestariftreuegesetz-Prüfstellen-Verordnung: Die DB setzt sich dafür ein, dass sich der Verordnungsentwurf bei der weiteren Ausgestaltung der Regelungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Prüfstelle Bundestariftreue auf die Konkretisierung der Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes beschränkt. Im Bundestariftreuegesetz festgelegte Voraussetzungen für belastende Maßnahmen sollten durch die Verordnung nicht abgesenkt werden. Der Verordnungsentwurf sollte zudem die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen. Die DB plädiert für die Festlegung einer angemessenen Vorlaufzeit zur Umsetzung der Verordnung.
- Anpassungen des Entwurfs einer Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue: Die DB setzt sich für eine weitere Ausgestaltung und Konkretisierung der Regelungen zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue bei strikter Einhaltung der Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des Bundestariftreuegesetzes ein. Der Verordnungsentwurf sollte dabei die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen.
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