Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren - Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3842)
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Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren - Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3842)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5549
21. Wahlperiode 22.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike
Michaelsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3842 –
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren – Kommunen stärken und
Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in dem unter anderem
festgestellt wird, dass der Koalitionsvertrag vom Mai 2025 vorsehe, die ÖPNV-
Finanzierung auf eine „neue gesetzliche Grundlage“ zu stellen und die Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) schrittweise zu erhöhen. Bislang
setze die Bundesregierung aber lediglich die seit 2020 im GVFG ohnehin
festgeschriebene Erhöhung um. Dabei fehle es den Kommunen an Geld, um den Erhalt
der ÖPNV-Infrastruktur abzusichern und in Projekte zur Verbesserung und zum
Ausbau der ÖPNV-Netze zu investieren. Die derzeit im GVFG verfügbaren
Mittel seien für die Jahre 2025 bis 2029 bereits vollständig verplant und die im Gesetz
festgeschriebene jährliche Dynamisierung von 1,8 Prozent sei nicht mehr
zeitgemäß. Die GVFG-Mittel könnten aktuell nicht mit den steigenden Planungs- und
Baukosten mithalten.
Die Antragsteller fordern in zwölf Punkten vor allem Anpassungen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Unter anderem verlangen sie, die Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und sie mit einer
jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen
Preisentwicklung orientieren solle, sowie finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der
Fördermittel zu priorisieren.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3842 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Michael Donth
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Michael Donth
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3842 in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026
beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss und
an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen Forderungen zur Anpassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG). Nach diesen Forderungen sollen unter anderem die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
dauerhaft erhöht und mit einer jährlichen Dynamisierung versehen werden, die sich an der tatsächlichen
Preisentwicklung orientieren solle. Finanzschwache Kommunen sollen danach bei der Vergabe der Fördermittel
priorisiert werden. Weiter wird in dem Antrag gefordert,
• die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie
die Baukosten zu übernehmen;
• die Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen;
• den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen bis zur tatsächlichen
Klimaneutralität des ÖPNV zu fördern;
• den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme im GVFG zu verankern;
• auf die Förderung von Magnetschwebebahnen zu verzichten;
• Bus-Leit- und Informationssysteme (Bus-LIS) als förderfähige Maßnahme im GVFG zu verankern;
• Neubau, Instandhaltung und Ersatz von Stationen des ÖPNV auf dem Wasser sowie
Infrastrukturmaßnahmen zur Etablierung autonomen Fahrens im ÖPNV als Fördertatbestand in das GVFG aufzunehmen;
• eine explizite Regelung zur Erlaubnis von Vor- und Zwischenfinanzierungen durch Länder und
Kommunen und die Rückzahlung der Mittel durch den Bund zu entwickeln;
• Projekte, die der Bund aus dem Deutschlandtakt abgeleitet hat und für die er eine Finanzierung über
GVFG vorsieht, mit einem Fördersatz von 90 Prozent zu unterstützen;
• bürokratische Hürden abzubauen und
• Fördermittel nur zu vergeben, wenn ein Vorhaben die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 22.
Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/3842 in seiner 30. Sitzung am 22. April 2026 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU bekundete, es bestehe Einigkeit, dass der ÖPNV eine wichtige Rolle für Wirtschaft,
Klimaschutz und Daseinsvorsorge spiele. Deshalb habe man zusammen mit der SPD schon im Jahr 2020
erhebliche neue Fördertatbestände geschaffen und habe die GVFG-Mittel stark erhöht. Hinzu komme, dass die Länder
im Rahmen der Grundgesetzänderung 2025 100 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren erhielten,
die sie gemeinsam mit den Kommunen sinnvoll einsetzen könnten. Es gebe zwar mehr GVFG-Anträge aus den
Kommunen als Mittel verfügbar seien, aber als Bund könne man nicht alles finanzieren. Manche Länder setzten
in diesem Bereich auch erhebliche eigene Mittel ein, andere aber nur in einem deutlich geringeren Umfang. Auch
die Forderung des Antrags zu den Deutschland-Takt-Projekten sehe man kritisch. Wenn man ohnehin feststelle,
dass die Mittel nicht ausreichten, führe eine Ausweitung von Fördertatbeständen zu einer weiteren Verknappung
der Mittel für alle anderen. Zudem sei eine weitere Ausdehnung des Engagements des Bundes in kommunalen
Aufgabenbereichen die Folge. Manche Aspekte des Antrags, wie etwa zu Bürokratieabbau und
Planungssicherheit, seien zwar an sich positiv zu sehen. Sie seien aber finanziell nicht hinterlegt und vom Bund auch nicht
leistbar.
Die Fraktion der AfD stellte fest, sie sehe den größten Teil des Antrags sehr kritisch. Zusätzliche
Fördertatbestände und eine Verlängerung sowie eine Ausweitung der Förderung stießen an Grenzen der Machbarkeit, auch
in der Konkurrenz zu anderen sinnvollen Ausgaben im Verkehrsbereich. Für den teilweisen Verlust an Qualität
im öffentlichen Nahverkehr sehe man andere Gründe als die derzeitige Ausgestaltung des GVFG. Nicht alle
Maßnahmen, die in dem Antrag gefordert würden, seien falsch. Die Kopplung der Höhe der Mittel an die tatsächliche
Inflation sei sicherlich sinnvoll und auch hinsichtlich einer Entfristung bei der Grunderneuerung der ÖPNV-
Infrastruktur sei man offen. Viele andere Forderungen würden aber Mittel binden, die anders besser verwendet
werden könnten. Auch die Dauersubvention für das Deutschlandticket führe an anderen Stellen zu
Mittelverknappungen.
Die Fraktion der SPD führte aus, der Antrag enthalte viele Punkte, die man diskutieren müsse. Wenn man in der
Verantwortung stehe, müsse man sich aber auch die Frage nach der Finanzierung stellen. Es würde ein hoher
zweistelliger Milliardenbetrag erforderlich sein, um die Forderungen aus dem Antrag umzusetzen. Das sei
kurzfristig einfach nicht realisierbar, zumal die Forderungen mit der höchsten Priorität auch den höchsten finanziellen
Aufwand erfordern würden. Daher werde sie dem Antrag auch nicht zustimmen. Sie danke aber für die in dem
Antrag entwickelten Ideen, die man bei gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten noch einmal prüfen könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, wenn die Union zusätzliche Fördertatbestände ablehne,
stehe das im Widerspruch zu Forderungen, Magnetschwebebahnen in das GVFG aufzunehmen. Zu den
Forderungen aus ihrem Antrag stelle sie fest, wenn die Höhe der Dynamisierung der Mittel unterhalb der Höhe der
Inflation liege, verringere sich der Wert der Mittel über die Jahre. Auch wenn man zusätzliche Mittel ablehne,
müsse man doch zumindest gewährleisten, dass sich die Mittel nicht real verringerten. Sie betonte, wie wichtig es
sei, die Kommunen auch beim Ausbau des ÖPNV zu unterstützen. Die Grunderneuerung des ÖPNV bilde zudem
eine Daueraufgabe, deren Finanzierung man nicht bis 2030 befristen könne. Auch den Ausbau von Haltestellen
zur Erreichung der Klimaneutralität könne man nicht bis 2030 befristen, denn 2030 werde man noch keine
Klimaneutralität erreicht haben. Insoweit gehe es auch nicht um neue Tatbestände, sondern nur um die Weiterführung
der vorhandenen. Wichtig sei es auch, dass man Kommunen nicht nur beim Bau unterstütze, sondern auch bei der
Planung. Viele Projekte scheiterten, weil die Kommunen die Planung nicht finanzieren könnten.
Die Fraktion Die Linke bekundete, der vorgelegte Antrag sei ein Schritt in die richtige Richtung. Er sei aber nur
ein erster Schritt, wenn der ÖPNV nicht nur modernisiert, sondern auch ausgebaut werden solle. Ein solcher
Ausbau sei dringend erforderlich, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen und Mobilität für alle zu sichern.
Der Finanzierungsbedarf sei immens. Der VDV gehe in seinem Szenario „Deutschlandangebot 2040“ von einem
jährlichen Mehrbedarf der öffentlichen Finanzierung von über 3 Milliarden Euro aus. Er gehe aber zur
Finanzierung des Ausbaus zudem von steigenden Ticketpreisen aus, was sie ablehne. Sie plädiere dafür, die ÖPNV-
Finanzierung endlich langfristig und gebündelt zu denken, statt im „Klein-Klein“ komplizierter Förderinstrumente
mit kurzer Laufzeit zu verharren und diese immer wieder neu zu diskutieren. Dazu könne man bereits bestehende
Instrumente verbessern und zu deren Ergänzung Beispiele bei europäischen Nachbarn aufgreifen, etwa durch
einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds oder eine Arbeitgeberabgabe für den Nahverkehr. Damit
sei die Finanzierung auch möglich.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/3842.
Berlin, den 22. April 2026
Michael Donth
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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