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Bundesverband Deutsche Startups e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutsche Startups e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er vertritt die Interessen und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verband versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland. Zu diesem Zweck steht der Startup-Verband in ständigem Austausch mit politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Institutionen und wirkt zum Wohle seiner Mitglieder und des Ansehens der Branche an relevanten Entscheidungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mit. Der Verband erstellt und publiziert relevante Informationen über Startups in Deutschland. Darüber hinaus betreibt der Startup-Verband Öffentlichkeitsarbeit, etwa durch die Organisation und Bereitstellung von Kampagnen, Informationen und Diskussionsveranstaltungen zur Bildung, Aufklärung und Information. Der Verband organisiert außerdem Veranstaltungen wie beispielsweise politische Events, Seminare und Vorträge, die sich der Startup-Branche oder ihrer Interessen widmen oder nimmt an solchen Veranstaltungen teil. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Rente/Alterssicherung; Arbeitsmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Familienpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Harmonisierte und praxisorientierte Umsetzung des EU AI Act auf nationaler Ebene etablieren.: Der Startup-Verband setzt sich für eine möglichst schlanke und europaweit harmonisierte Durchführung des AI Act (2021/0106 (COD) in Deutschland ein. Dazu gehört die Etablierung einer praxisnahen und innovationssorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Anforderungen des EU AI Act auf nationaler Ebene umsetzen und durchsetzen zu können. - Barrieren für KI-Startups abbauen: Zugang zu Daten und fairer Wettbewerb: Die Förderung von fairen Wettbewerbsbedingungen für europäische Startups im Bereich Künstliche Intelligenz könnte durch drei wesentliche Maßnahmen vorangetrieben werden: die Aufnahme von Cloud-Diensten und großen Sprachmodellen in die Kategorie der Core Platform Services (CPS) gemäß DMA, den Zugang von Startups zu kritischen Daten großer Technologiekonzerne sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten in der KI- und Cloud-Infrastruktur. Diese Maßnahmen würden die Innovationskraft europäischer Startups stärken und faire Chancen in der Entwicklung und Skalierung von KI-Anwendungen schaffen. - Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern: Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland. - Grundsätze für eine nationale IP-Strategie: Forderung nach einer nationalen IP-Strategie mit standardisierten, gründungsfreundlichen IP-Transferbedingungen. Ziel ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Ausgründungen aus Wissenschaftseinrichtungen durch transparente Verträge, marktübliche Beteiligungsmodelle und liquiditätsschonende Zahlungsmodalitäten. Empfehlungen u.a.: Vertragsabschluss binnen 12 Wochen, Nutzung des EU-Beihilferahmens, Einbindung der Länder, verpflichtende Verankerung des IP-Transfers in Förderrichtlinien und Förderung nachhaltiger Transferstrukturen. - Standortsicherung durch Ablehnung digitalbezogener Sondersteuermodelle: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass auf nationaler wie europäischer Ebene keine Digitalsteuer oder vergleichbare Abgabenmodelle eingeführt werden. Derartige Maßnahmen führen nachweislich zu einer Kostenweitergabe durch große Digitalkonzerne an Startups und Scaleups und schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Folge wären Innovationshemmnisse, Standortnachteile und eine Verlangsamung der Digitalisierung. Statt zusätzlicher Belastungen fordert der Verband die gezielte Förderung europäischer Digitalunternehmen und den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Stärkung der technologischen Souveränität Europas. - Keine Aufweichung des DMA im transatlantischen Dialog: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) nicht im Rahmen bilateraler Handelsgespräche zwischen der EU und den USA abgeschwächt oder verzögert wird. Der DMA ist ein zentrales Instrument für faire Wettbewerbsbedingungen und Innovationschancen im europäischen Digitalmarkt. Seine selektive Aussetzung würde das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der EU und die Integrität des Binnenmarkts untergraben. - Mehr Diversität in der Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung. - Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz: Forderung nach einem Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz. Ziel ist die Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen durch Berücksichtigung ihrer flexiblen Arbeitskultur und Beteiligungsmodelle. Eine starre Tarifbindung würde unverhältnismäßigen Aufwand erzeugen, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden widersprechen und Startups faktisch von der Bundesvergabe ausschließen. - Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Startups iRd Standortfördergesetz: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage. - Praxisgerechte Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen. - Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen: Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister. - Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht: Forderung nach der Ausweitung notarieller Online-Verfahren auf sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte im Gesellschaftsrecht. Ziel ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und die Beschleunigung von Investitionen durch den Abbau bürokratischer Hürden. Empfehlungen u.a.: Einbeziehung von Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen und Mitarbeiterbeteiligungen in das Online-Verfahren, verpflichtendes Angebot einer Wahlmöglichkeit (Online/Präsenz) für Notariate, nutzerfreundliche Ausgestaltung der eID und Umsetzung eines digitalen One-Stop-Shops für Gründungen nach dem Once-Only-Prinzip. - Effektive Mobilisierung von Wagniskapital und privaten Investitionen irD StoFöG-RegE: Forderung nach gezielten Nachbesserungen am Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von privatem Kapital und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der „Roll-over“-Reinvestitionsmöglichkeit auf Anteile im Privatvermögen, steuerliche Rechtssicherheit für aktive Verwaltungstätigkeiten von VC-Fonds, Entschärfung der Wegzugsbesteuerung zur Vermeidung von Talentabwanderung, Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Bewertung/Sozialversicherung) sowie Öffnung der Forschungszulage für unentgeltliche Gesellschafterleistungen. - Öffnung der privaten Altersvorsorge für Venture Capital und Private Equity: Forderung nach einer Modernisierung der privaten Altersvorsorge, die die Renditechancen der Kapitalmärkte konsequent nutzt. Ziel ist die Mobilisierung von Kapital für Innovationen sowie die Sicherung des Wohlstands im Alter durch renditestärkere Anlageoptionen. Empfehlungen u.a.: Zulassung von Venture Capital und Private Equity als risikogewichtete Beimischung im Altersvorsorgedepot, Verzicht auf starre Risikoklassenbeschränkungen, Entbürokratisierung der Produktzertifizierung, Ausweitung der Förderung auf alle Selbstständigen sowie Erhöhung statt Absenkung der steuerlichen Höchstbeträge. - Wettbewerbsfähiger europäischer Gesellschaftsrahmen durch eine EU Inc.: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung den EU-Kommissionsvorschlag vom 18.03.2026 für eine EU Inc. aktiv unterstützt, das Ambitionsniveau verteidigt und Verwässerungen entgegentritt. Angestrebt werden zudem Nachbesserungen am EU-Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (EU-ESO), eine verbindliche Ausgestaltung des zentralen EU-Registers sowie eine nationale Umsetzung, die die digitalen Versprechen einlöst (u.a. beschleunigte Steuernummernvergabe, rein digitale Verfahren, keine kostentreibenden Formerfordernisse). - Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG): Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden. - Reformpaket für einen wettbewerbsfähigen Startup- und Scaleup-Standort ("Für eine neue Gründerzeit, jetzt!"): Der Startup-Verband setzt sich mit einem Appell an die Bundesregierung im Vorfeld des Koalitionsausschusses am 01.07.2026 für ein ambitioniertes Reformpaket zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Standorts ein. Angestrebt werden u.a.: kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Venture Capital in allen drei Säulen, Priorisierung der WIN-Initiative und Stärkung der Kapitalmarktunion, gezielte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener, nachgelagerte Sozialabgaben und eine eigene GmbH-Anteilsklasse bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, aktive Unterstützung der EU Inc., konsequente DMA-Durchsetzung, flächendeckende 24-Stunden-Gründung und ein Belastungsmoratorium, eine ausgründungsorientierte nationale IP-Strategie, der Staat als Ankerkunde sowie der Ausbau von KI-Rechenkapazität.

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