Wirtschaftsforum der SPD e.V.
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Wirtschaftsforum der SPD e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Das Wirtschaftsforum der SPD ist ein unabhängiger unternehmerischer Berufsverband und hat als eigenständig eingetragener Verein keine finanziellen, organisatorischen oder strukturellen Verbindungen zu einer politischen Partei.
Der Verband stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Konferenz-, Diskussions- und Gesprächsformaten zu allen wirtschaftspolitischen Belangen bereit und organisiert den Austausch, die Zusammenarbeit mit - insbesondere auch sozialdemokratischen - Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern in Parlamenten, Regierungen und Parteigliederungen in Bund, Ländern und auf europäischer Ebene.
Ziel ist, den konstruktiven Dialog zu wirtschaftspolitischen Anliegen unterschiedlicher Branchen zu fördern und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland zu begleiten. Dazu schafft der Verband unterschiedliche Möglichkeiten zum transparenten Austausch und bringt, insbesondere in Form von Strategie- und Grundsatzpapieren, die Stimme seiner Mitglieder in den wirtschaftspolitischen Diskurs an der Seite der Sozialdemokratie ein.
Unsere Mitglieder kommen aus allen Branchen und spiegeln damit den vielfältigen, einzigartigen und erfolgreichen Wirtschaftsstandort Deutschland wider. Im Wirtschaftsforum engagieren sich Unternehmen und Verbände aus der Automobilindustrie, aus der IT- und Software-Branche, aus der Handel- und Konsumgüterindustrie, aus der Energiewirtschaft, aus der Versicherungs- und Bankenbranche, aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, aus der Medizintechnik und vielen anderen Bereichen. Darunter sind global agierende Dax- und MDax-Konzerne ebenso wie große, erfolgreiche Familienunternehmen, mittelständische Betriebe, junge, schnell wachsende Startups und internationale Unternehmen mit starker Deutschland-Präsenz. Außerdem unterstützen viele Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer das Forum mit ihrer persönlichen Mitgliedschaft.
Das Junge Wirtschaftsforum ist das Angebot des Wirtschaftsforums der SPD e. V., an engagierte junge Menschen bis 35 Jahren mit einem Interesse an Wirtschaft und Politik Raum für Gestaltung sowie eine stärkere Stimme im politischen Diskurs geben möchte. Als solche dient das Junge Wirtschaftsforum den Juniormitgliedern als Austauschplattform, setzt unterschiedliche Gesprächs- bzw. Veranstaltungsformate um und erarbeitet eigene Positionen zu wirtschaftspolitischen Themen.
Das Wirtschaftsforum finanziert sich vollständig aus Eigenmitteln und sieht dies als zwingende Voraussetzung für seine Unabhängigkeit von Partei- oder Regierungsprogrammen sowie Koalitionsvereinbarungen an. Umgekehrt ist jedweder Mittelabfluss zu einer politischen Partei durch die Satzung ausdrücklich verboten.
Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Außenwirtschaft; Breitensport; Klimaschutz; Internetpolitik; Internationale Beziehungen; Verbraucherschutz; Industriepolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verteidigungspolitik; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Personenverkehr; Verkehrspolitik; Kultur; Energienetze; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Rüstungsangelegenheiten; E-Commerce; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsmarkt; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Berufliche Bildung; Schienenverkehr; Profisport; Außenpolitik; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Handwerk; Zivilrecht; Digitalisierung; Fossile Energien; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentliches Recht; Bundeswehrangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kommunikations- und Informationstechnik; Bank- und Finanzwesen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Cybersicherheit; Wohnen; Kleine und mittlere Unternehmen; Krankenversicherung; Rechtspolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Lebensmittelsicherheit; Pflege; Güterverkehr; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Gesundheitsförderung; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; Verwaltungstransparenz/Open Government; Integration; Stadtentwicklung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Straßenverkehr; Schifffahrt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Immissionsschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Luft- und Raumfahrt; Handel und Dienstleistungen; Rente/Alterssicherung; EU-Gesetzgebung; Tourismus; Arzneimittel; Ländlicher Raum; Atomenergie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Hochschulbildung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Datenschutz und Informationssicherheit
Regelungsvorhaben:
- Einführung einer Regulierungspause für KMU: Um neben den bisherigen Einzelmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau bei der Entlastung von Unternehmen weitere Fortschritte zu erwirken, braucht es eine sofortige Regulierungspause / Belastungsmoratorium für KMU. Zugleich müssen die Maßnahmen zum Bürokratieabbau noch engmaschiger auf die tatsächliche Wirkung für die unternehmerische Praxis überprüft werden.
- Einführung eines Reallabor-Gesetzes: Reallabore und Experimentierräume können wichtige Testräume für Technologien und Innovation sein und den Transfer zwischen Forschung und Innovation einerseits und der (unternehmerischen) Praxis andererseits fördern. Jedoch gibt es trotz anhaltender Diskussion hierfür keine übergreifenden Standards und rechtlichen Möglichkeiten. Im Zuge des geplanten Reallabor-Gesetzes sollten offensive Chancen zur deutschlandweiten Einführung von entbürokratisierten „Sonderwirtschaftszonen“ genutzt werden.
- Stärkung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung der digitalen Dienstleistungen: - notwendige Anpassungen im OZG, damit zentrale Verfahren und Angebote der öffentlichen Verwaltung endlich vollständig digital zur Verfügung gestellt werden.
- Sicherstellung der Kompatibilität des AI-Act mit sämtlichen nationalen Gesetzen.
- Stärkung des KI-Standortes Deutschland: Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen:
- Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern
- Finanzierungsbedingungen für KI verbessern
- Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern
- Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben
- Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern
- Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen
- Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen
- Mitbestimmung und Weiterbildung stärken
- Reform der Unternehmenssteuern und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für digitale Investitionen: - Reform der Unternehmenssteuern in Verbindung mit fiskalischen Instrumenten wie der Aufstockung der Mittel des KTF und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen.
- Sicherstellung, dass Steuersenkungen mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden, um das notwendige Investitionsniveau zu fördern.
- Stärkung der Kooperation und Vernetzung in der Pflege: Die Pflegewirtschaft steht vor einer Vielzahl komplexer und drängender Herausforderungen, die sowohl politisches Handeln als auch gesellschaftliches Umdenken erfordern:
Ein zentraler Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die verstärkte Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren der Pflegewirtschaft. Es ist jedoch klar, dass die Herausforderungen nicht allein durch finanzielle Mittel bewältigt werden können. Vielmehr sind Strukturveränderungen und ein Umdenken in der Organisation und Zusammenarbeit erforderlich.
Dazu sind Anpassungen sowohl in den Bereichen SGB XI, SGB V, SGB IX und dem Pflegeberufegesetz nötig.
- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: - Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch klare Priorisierungen, politischen Druck und Flexibilisierung der Prozesse sowie gesetzliche Verankerung von Genehmigungsfiktionen
- Vermeidung von Finanzierungsengpässen bei bestehenden und neuen Infrastrukturprojekten.
- Modifizierung der Schuldenbremse: Implementierung der "Goldenen Regel", die öffentliche Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt:
- Änderung: Anpassen des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, um eine Klausel aufzunehmen, die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse ausnimmt.
- Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommunen durch Anpassung der Schuldenregelungen.
- Grundgesetzänderung zur Einführung der "Goldenen Regel" auf Bundes- und Länderebene.
- Anpassung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen.
- Reformvorschläge für ein zukunftsorientiertes EU-Beihilferecht: - Vereinfachung der Regelungen und Anhebung der Anmeldeschwellen
- Einführung weiterer Freistellungstatbestände
- Verlängerung der Geltungsdauer der AGVO auf mindestens drei Jahre
- Flexibilisierung der De-minimis-Verordnung durch Anhebung der Beihilfesumme auf 500.000 Euro oder Verkürzung des Zeitraums
- Vorbildnahme an der RRF (Recovery and Resilience Facility) zur schnelleren Abwicklung von Förderprogrammen
- Einführung einer speziellen Kategorie im Notifizierungssystem zur bevorzugten Bearbeitung
- Dauerhafte Anpassung und Harmonisierung der beihilferechtlichen Instrumente nach Auslaufen des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) Ende 2025
- Verstetigung und Erweiterung der während der Krise implementierten Fördermöglichkeiten
- Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign: - Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an.
- Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung.
- Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System.
- Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.
- Einführung eines Altschulden-Fonds auf Bundesebene: Wir sehen die dringende Notwendigkeit, die Altschuldenfrage im Zuge einer umfassenden Reform anzugehen. Wir fordern daher, dass in einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern ein umfassender Altschuldenfonds auf Bundesebene geschaffen wird. Die Verfassung muss geändert werden, um die Rahmenbedingungen für einen Altschuldenfonds auf Bundesebene zu schaffen, der durch entsprechende Anstrengungen der Länder zu flankieren ist.
- Eins-zu eins-Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung: - Vermeidung von Gold-Plating bei Implementierung der europäischen Verpackungsverordnung auf nationaler Ebene
- Bei gesetzlicher Umsetzung ist das bestehende Mehrweg- und Einwegsystem aufrechtzuerhalten zur Vermeidung zusätzlicher Komplexität
- Keine bürokratische Verschärfung bei Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie: - Bei etablierten Modellen wie Rechnungs- und Ratenkauf sollte es Ziel sein, eine freie Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten (gerade bei geringen Volumina)
- Effiziente Umsetzung der EPBD bei Ausbau von PV im Gewerbeimmobiliensektor: - Bundesweit einheitlicher Rahmen bei Ausbau von PV auf Gewerbedächern
- Ausbauvorgaben der EPBD nicht pauschal übernehmen bei nationaler Umsetzung, sondern Fokus auf Ladeleistung statt Ladepunkte setzen
- Stabilisierung der Künstlersozialabgaben: - Aufgrund der Kostenentwicklung und für die Planbarkeit sollte die Künstlersozialabgabe (KSA) auf aktuellem Niveau stabil bleiben
- Es sollte geprüft werden, ob der Kreis der Empfänger und Abgabepflichtigen vergrößert werden
- Herstellung von Rechtssicherheit bei Selbständigen in der Kreativwirtschaft: Es bedarf klarerer Kriterien und eine Neuaufstellung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV, die die Arbeitsmodelle der Kreativbranchen berücksichtigt.
- Stärkung des Verbriefungsmarktes: Für die Mobilisierung großer Summen privaten Kapitals braucht es einen gestärktes Verbriefungsmarkt. Dafür sollte ein Verbriefungsgesetz verabschiedet werden, welches die rechtlichen Unsicherheiten und Regelungslücken beseitigt und Deutschland auf den Stand seiner europäischen Nachbarn bringt.
- Ausbau und die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion: Dafür sind die im Zukunftsfinanzierungsgesetz II enthaltenen Maßnahmen aufzugreifen sowie die Erleichterungen aus dem „EU Listing Act“ in deutsches Recht zügig umzusetzen.
- Kapitaldeckung zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Zur Stabilisierung zukünftiger Renten ist eine Kapitalabdeckung in der ersten Säule, in Form eines staatlichen Fonds, notwendig.
- Stärkung und Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge: - Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersvorsorge und des Sozialpartnermodells
- Absenkung der Beitragsgarantien außerhalb des Sozialpartnermodells auf 80%
- Verbesserung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung
- Erweiterung der Pflegeversicherung durch private und betriebliche Elemente: -Stärkung der privaten Pflegevorsorge
-Stärkung der betrieblichen Pflegevorsorge, auch im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen
- Zeitgemäße Reform des Mietrechts: Um Herausforderungen wie Urbanisierung, älterwerdende Bevölkerung und nötige Klimaanpassung der Gebäude besser zu adressieren und einen zielgenaueren sozialen Ausgleich zu erreichen, bedarf es einer zeitgemäßen Reform des Mietrechts.
- Stärkung der Wohneigentumsbildung: -Die Grunderwerbssteuer muss gesenkt oder durch Freibeträge für Selbstnutzer entlastet werden, um die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen.
- Darüber hinaus sollte die Wohneigentumsbildung gestärkt werden durch regelmäßige Anpassung der Einkommensgrenzen und Förderhöhe bei der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage an die Inflation.
- Sozial gerechte Umsetzung der EPBD bei Wohngebäuden: Erforderlich ist eine praxisnahe und sozial gerechte Umsetzung der EPBD in nationales Recht ohne „Gold Plating“-Anspruch.
Darüber hinaus bedarf es klarer Vorgaben, verlässliche Förderprogramme und attraktive steuerliche Anreize sowie EU-weit harmonisierte Standards (etwa bezüglich der Einstufung von Gebäuden in Effizienzklassen).
- Praxistaugliche Anpassungen im Bauvertragsrecht für Einfaches und kostengünstiges Bauen: -Rechtssichere Umsetzung des Gebäudetyps E im BGB, zum Beispiel indem das bestehende Bauordnungsrecht mit seinen Standards auch zivilrechtlich bindend ist, wenn zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.
-Angleichung und Entschlackung der 16 unterschiedlichen Landesbauordnungen. Dies fördert und vereinfacht den Wohnungsbau und ermöglicht serielles Bauen und Sanieren.
-Zeitgemäße Novellierung des BauGB, insbesondere die vereinfachte Nachverdichtung und Aufstockung und das vereinfachte Bauen in angespannten Wohnlagen (§ 246e BauGB) sind wichtige Punkte.
- Kreislaufwirtschaft bei Baustoffen stärken: -Ziel sollte sein, mit weniger Materialeinsatz zu bauen und Baustoffe nicht zu Abfall werden zu lassen, sondern aus Abbruchmaterialien wieder Baustoffe herzustellen.
-Dabei kann insbesondere die Entlassung mineralischer Ersatzbaustoffe aus dem Abfallregime einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Kreislaufwirtschaft leisten.
-Außerdem sollten die Zulassungsverfahren für Recyclate beschleunigt werden.
- Schaffung gezielter Anreize für Innenstadt-Investitionen: Für die Innenstadtentwicklung sollten mehr private Mittel akquiriert werden, um Kommunen zu entlasten. Sinnvoll dafür ist eine Sonderabschreibung für Innenstadt-Investitionen, die für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kulturstätten gilt.
- Verbesserte Durchmischung von Gewerbe und Wohnen durch Anpassung der TA Lärm: Um ein Nebeneinander von Gewerbe bzw. Handel und Wohnen in Kerngebieten zu ermöglichen, sollte die TA Lärm angepasst werden: die Messpunkte sind nach dem Grundsatz „Innenmessung statt Außenmessung“ zu verlagern sowie eine Erhöhung der Lärmwertgrenzen sollte in Betracht gezogen werden.
- Reform des Ehegattensplittungs: Abschaffung der Steuerklassen III und V sowie Einführung des Faktorverfahrens in Steuerklasse IV
- Einführung eines Gutscheinsystems für haushaltsnahe Dienstleistungen: Um Familien zu entlasten und Schwarzarbeit zu reduzieren, sollte eine Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen über ein Zulagen- und Gutscheinsystem nach belgischem Vorbild sowie flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ermöglicht werden.
- Verbesserte Integration von Geflüchteten und ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt: - Anerkennung innerbetriebliche Sprachkurse als Teil der offiziellen Integrationskurse
- Einführung eines digitalen One-Stop-Shops für Visa- und Anerkennungsverfahren
- Ausweitung der Westbalkan-Regelung auf weitere Branchen und Länder zur Erleichterung der Erwerbsmigration
- Vereinfachung der Anerkennung internationaler Pflegekräfte durch Kompetenzvermutung
- Aufhebung des Verbots der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe: Das Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe sollte aufgehoben werden, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern.
- Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmende: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes: Um das Betriebsverfassungsgesetz an die digitale Arbeitswelt anzupassen, braucht es klare Regelungen zur Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung digitaler Technologien, insbesondere Künstlicher Intelligenz und algorithmischer Entscheidungsprozesse am Arbeitsplatz.
- Einführung verbindlicher Transparenzvorgaben für Plattform-Unternehmen: Um verbindliche, einheitliche Transparenzvorgaben für alle Plattformen in der EU zu schaffen und eine regulatorische Fragmentierung zu verhindern, sollten die Bestimmungen der EU-Plattformarbeiterrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
- Änderung des Pull-Verfahrens bei der eAU zu einem Push-Verfahren: Die aktuellen Regelungen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verursachen unnötige Bürokratie für Arbeitgeber. Ein einfaches Push-Verfahren, bei dem Krankenkassen die Informationen direkt und digital an die Arbeitgeber übermitteln, würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.
- Staatsmodernisierung mit neuem Mindset und gut geführter Verwaltungspraxis: Das gemeinsame Ziel muss sein, einen grundlegenden Wandel der Denk- und Handlungsmuster in Deutschland zu erreichen. Ein lösungs- und erfolgsorientiertes Mindset bedeutet, traditionelle, von Kontrolle, Hierarchie und Risikovermeidung geprägte Einstellungen durch Offenheit für Innovation, Eigenverantwortung, Lernbereitschaft und partnerschaftliche Zusammenarbeit zu ersetzen. Wenn alle Ebenen staatlichen Handelns diese neue Haltung teilen aktiv leben, können Verfahren beschleunigt werden und die digitale Transformation gelingen. Aufgrund der Erfahrungen mit erfolgreichen Großprojekten kann gezeigt werden, dass ein verändertes Mindset – geprägt von Priorisierung, klaren Zuständigkeiten, Flexibilität und Zielorientierung – mitentscheidend für eine erfolgreiche Verfahrensbeschleunigung ist.
- Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung: Schnellere, unbürokratische Verfahren mit echten One-Stop-Shop für digitale Anerkennung und verbindliche Fristen
- Schnelle und unbürokratische Auftragsvergabe: Es braucht ein Vergaberecht, dass Transformationsprozesse wie etwa die Entwicklung der Circular Economy stützt. Die Umsetzung des Sondervermögens darf nicht am Vergaberecht scheitern.
- Beschleunigung und Reform von Genehmigungs- und Förderprozessen für Zukunftstechnologien: - Genehmigungs- und Förderprozesse müssen reformiert und beschleunigt werden, etwa durch Fast-Track-Verfahren für Schlüsseltechnologien. Dazu zählt auch, die Förderungssystematiken hinsichtlich der zahlreichen Berichtspflichten deutlich zu entschlacken, sodass Forschungs- und Entwicklungsressourcen entlastet werden.
- Ausbau von Wagniskapitalfonds mit Beteiligung öffentlicher und privater Investoren sowie Öffnung institutioneller Investoren wie Versicherungen und Pensionsfonds für Hightech-Investments sowie steuerliche Anreize wie eine erweiterte Forschungszulage, Superabschreibungen und flexible Verlustverrechnungsmöglichkeiten für F&E-intensive Unternehmen.
- Beteiligung von Mitarbeitenden als Hebel zur Anwerbung von Top-Talenten muss steuerlich begünstigt werden.
- Kontinuierliche Planungssicherheit bei Entlastungsinstrumenten im Energiebereich: - Zur planungssicheren Entlastung Insbesondere der energieintensiven Industrie müssen Entlastungsinstrumente kontinuierliche Planungssicherheit bieten, während Unternehmen die Dekarbonisierung umsetzen und der Umbau des Energiesystems andauert.
- Nur durch die Kombination aus planbarer Energiepreisgestaltung (einschließlich Entlastungen) und gezielten Investitionsanreizen kann die energieintensive Industrie ihre Rolle als Stabilitätsanker und Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft langfristig behaupten.
- Reform der Besteuerung virtueller Automatenspiele, geregelt im Rennwett- und Lotteriegesetz §§ 36 ff. RennwLottG: Änderung der Besteuerung von der derzeitigen Einsatzbesteuerung hin zur Gewinnbesteuerung auf den Bruttospielertrag bei online Glücksspielen
- Verabschiedung Vergabebeschleunigungsgesetz: Innovative Vergabeinstrumente, vorkommerzielle Beschaffung und langfristige Abnahmezusagen kommen bislang nur punktuell zum Einsatz. Umso wichtiger ist es, die von angestoßenen Vereinfachungen des Vergaberechts konsequent auf allen Ebenen der Verwaltung in die Praxis zu bringen.
- Einführung grüner Leitmärkte: Öffentliche Beschaffung dient in der Transformation als Ankerkunde. Industrielle Transformation braucht verlässliche Nachfrage. Gerade in frühen Phasen neuer Technologien fehlen Absatzmärkte, Skalierungsperspektiven und Investitionssicherheit. In solchen Situationen kann die öffentliche Hand eine zentrale Rolle über-nehmen, indem sie als Ankerkunde wirkt und klare Marktsignale setzt. Öffentliche Beschaffung wird politisch als Hebel für Innovation und Transformation anerkannt, entfaltet ihre Wirkung in der Praxis jedoch bislang nur begrenzt. Daher gilt es, die angekündigte Einführung grüner Leitmärkte unbürokratisch und integrativ umzusetzen.
- Industrielle Gesundheitswirtschaft als Leitbranche stärken: Ziel der Interessenvertretung ist die politische Verankerung der industriellen Gesundheitswirtschaft als strategische Leitwirtschaft. Bezweckt wird die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten industriepolitischen Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie, beschleunigten Verfahren, verbessertem Marktzugang für Innovationen, forschungsfreundlicher Nutzung von Gesundheitsdaten, Stärkung resilienter Lieferketten und Produktionskapazitäten in Europa sowie der Institutionalisierung eines dauerhaften Pharma- und Medizintechnikdialogs einschließlich Zeit-, Maßnahmen-, Monitoring- und Umsetzungsmechanismen.
- Stärkung von Investitionen in den Wohnungsneubau: In einem persönlichen Brief spricht sich das Fachforum Stadtentwicklung, Bau und Immobilien im Wirtschaftsforum der SPD gegen den Vorschlag des SPD-Parteivorstandes vom 18.05.2026 aus, zur Einführung von deutschlandweiten Mietendeckeln eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht einzuführen. Um den Wohnungsneubau in Metropolregionen zu stärken, werden stattdessen alternative politische Maßnahmen vorgeschlagen.
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