Schwarz Digits KG
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Schwarz Digits KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Schwarz Digits KG versteht sich als transparenter Partner der Politik, der sein Expertenwissen und seine praktische Expertise in den politischen Diskurs einbringt.
Dazu werden Gespräche u. a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie Vertretern der verschiedenen Bundesministerien geführt und vereinzelt Veranstaltungen ausgerichtet, zu denen auch relevante Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und eingebracht.
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Arbeitsmarkt; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Integration; Migration; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Internetpolitik; Energienetze; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse.: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Begleitung des Gesetzes zur Umsetzung der EU NIS2 Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit - NIS2UmsuCG: Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
- Praxisnahe Umsetzung des Multi-Cloud-Ansatzes im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS): Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS), die mit dem Multi-Cloud-Ansatz einen zentralen Bestandteil zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung darstellt. Eintreten für eine praxisnahe Umsetzung des verfolgten Multi-Cloud-Ansatzes, bei dem klare Anforderungen für alle Marktteilnehmer definiert werden und ein Level Playing Field für alle Cloud Service Provider verfolgt wird.
- Begleitung der nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland: Unterstützung einer bürokratiearmen, anwenderfreundlichen und global anschlussfähigen nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland, mit klar geregelten Zuständigkeiten, ausreichender Ausstattung der zuständigen Behörden sowie schlank gestalteten Dokumentationspflichten und einheitlicher Implementierung in EU-Mitgliedstaaten.
- Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Schaffung von Rechtssicherheit für die Besonderheiten einer Kundenanlage im Energiewirtschaftsrecht: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Einführung digitaler Identitäten und Akzeptanz von EUDI-Wallets: Berücksichtigung von etablierten Anbietern von Online-Plattformen zur Konzeptionierung der nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet im öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess und für einen erfolgreichen Aufbau und Betrieb der EUDI Wallet.
- Aufbau des Deutschland-Stacks: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich: Die Reform der Netzentgeltsystematik im Rahmen des Agnes-Prozesses sowie von § 19 Abs. 2 StromNEV sollte im Lichte des zu stärkenden Rechenzentrumsstandorts ausgestaltet werden. Die dauerhafte Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation sollte auch auf Rechenzentren angewendet werden, um die hohen Stromkosten zu dämpfen. Überlegungen zum Industriestrompreis sollten Rechenzentren mitberücksichtigen.
- Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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