Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen - Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern
Text
Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen - Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern
Antrag
der Abgeordneten Katharina Beck, Julian Joswig, Sascha Müller, Stefan
Schmidt, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein,
Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Ayse Asar, Claudia Müller, Dr. Sebastian
Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen – Finanzierungsbedingungen
für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland und Europa verfügen über enorme wirtschaftliche Ressourcen, ein
leistungsfähiges Innovationsökosystem – und enorm viel ungenutztes Kapital. Es war nie
wichtiger als in der heutigen geoökonomischen Lage, dieses „schlafende Kapital“ in
dreistelliger Milliardenhöhe zu wecken und für den wirtschaftlichen Aufschwung in
Europa und Deutschland nutzbar zu machen. Dafür wollen wir die
Rahmenbedingungen massiv verbessern.
Die Welt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Effekte des Klimawandels
auf Lebensräume und wirtschaftliche Wertschöpfung, Digitalisierung, Künstliche
Intelligenz und strukturelle demografische Veränderungen, ebenso wie die neue
systemische Machtarchitektonik, sind Herausforderungen und Chancen für Wirtschaft und
Gesellschaft zugleich. In der geopolitischen Neuordnung können wir uns in
Deutschland und der EU nur behaupten, wenn wir unsere Innovations- und damit
Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand stärken. Dies sichert gleichzeitig unsere Freiheit und
Souveränität. Der europäische Binnenmarkt und verlässliche rechtstaatliche
Rahmenbedingungen sind unschlagbare Assets, um mit einer starken, funktionierenden
Wirtschaft auch unsere Freiheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu sichern und
weiter auszubauen.
Startups und Scaleups, also Wachstumsunternehmen, spielen für unseren
ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Technologiebasierte
Deep Tech Startups treiben Innovationen – beispielsweise in den Bereichen Clean und
Resilience Tech, in der Robotik oder Künstlichen Intelligenz – voran, erneuern
wirtschaftliche Strukturen, und schaffen damit den Wohlstand von morgen und bereiten
den Weg für unsere technologische Souveränität. Einen wichtigen Beitrag zu einer
innovativen und zukunftsgerichteten Wirtschaft leisten auch Gründerinnen und
Gründer von Sozial- bzw. Impact-Unternehmen. Durch ihre finanziell tragfähigen
Geschäftsmodelle wandeln sie wirtschaftliche Aktivität direkt in sozialen und
ökologischen Mehrwert um und beweisen, dass ökonomische Stabilität und Gemeinwohl
einander verstärken.
Startups schaffen zudem in relevanter Größenordnung Arbeitsplätze: Schon jetzt sind
hunderttausende Menschen bei Startups und Scaleups beschäftigt. Studien zufolge
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4269
21. Wahlperiode 24.02.2026
könnten in Deutschland bis 2030 41.000 Startups neu gegründet und 1,4 Millionen
neue Arbeitsplätze durch das gesamte Öko-Startup System entstehen (Vgl. McKinsey
Studie – Oktober 2021).
Vieles an der Ausgangslage ist gut, denn Deutschland hat Startups viel zu bieten:
Forschung und Bildung auf Spitzen-Niveau, in der drittgrößten Volkswirtschaft einen sehr
großen Markt direkt vor ihrer Haustüre und Zugang zum EU-Binnenmarkt, dem
größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt. Auch die WIN-Initiative – das 2024 von
der Ampelregierung geschmiedete Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigt Wirkung: 40 Prozent der
Gründerinnen und Gründer schätzen Deutschland als Startup-Standort attraktiver ein als die USA
– ein Anstieg um 6 Prozentpunkte gegenüber 2024 (Vgl. Startup Monitor 2025). Dies
spiegelt sich auch in einem lebendigen Gründungsgeschehen in Deutschland. Trotz der
anhaltenden konjunkturellen Schwäche war 2025 mit 3.568 Startup-Neugründungen
ein Rekordjahr: ein Plus von 29 Prozent gegenüber 2024 und sogar mehr als im
bisherigen Rekordjahr 2021 mit knapp 3.200 Startups (Vgl. Next Generation Report 2025 –
Januar 2026).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Startups in ihrer Wachstumsphase
oft an das außereuropäische Ausland, vor allem an die USA. Zu geringe
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind neben Fachkräftemangel und dem
Wunsch nach weniger Bürokratie und schnelleren Verfahren eine der größten Hürden
für junge Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Auch Sozialunternehmen sehen im Mangel an bedarfsgerechten, direktwirksamen
Finanzierungsinstrumenten ihre größte Herausforderung, für die sie sich politische
Lösungen wünschen, um ihr Potenzial für soziale Innovationen voll entfalten zu können
(Vgl. Deutscher Social Entrepreneurship Monitor 2024 – Juli 2024).
Für Startups ist die Finanzierungslücke besonders dramatisch in der Scaleup-Phase,
nachdem sie eine bewährte Geschäftsidee erfolgreich pilotiert haben und nun groß
rausbringen wollen: Europäische Wachstumsunternehmen sammeln zehn Jahre nach
Gründung rund 50 Prozent weniger Kapital ein als US-Unternehmen. Jedes Jahr fließt
in den USA sechs- bis achtmal mal mehr Venture Capital in vielversprechende
Wachstumsunternehmen als in der Europäischen Union (Vgl. Bericht der EIB zur Scaleup-
Lücke – Juli 2024). Und auch chinesische VC-Investments übertreffen die
Deutschlands gemessen an der Wirtschaftskraft (BIP) um das Fünffache (Vgl. Startup Monitor
2025). Die Folge: Viele deutsche und europäische Startups ziehen für Wachstum oder
Börsengänge ins Ausland. Wir machen die Ideen groß – die Ernte fahren andere ein.
Dabei wäre viel Kapital vorhanden. Europäische Pensionsfonds investieren nur
0,02 Prozent ihres Vermögens in Venture Capital, US-Pensionsfonds rund 2 Prozent,
also das 100-Fache. Und europäische Haushalte sparen sehr viel – aber extrem
risikoarm: 11,5 Billionen Euro liegen in Bargeld und Einlagen. Dieses „schlafende Kapital“
bietet wirklich großes Potenzial: Würde Europa sein Sparverhalten nur annähernd an
das der USA angleichen, könnten jährlich bis zu 350 Milliarden Euro in langfristige
Investitionen in Infrastruktur und Innovation fließen (Vgl. Rede von Christine Lagarde
beim 34. Europäischen Bankenkongress – November 2024).
Dieses massive, bislang immobilisierte sog. „schlafende“ Kapital sollte endlich
geweckt werden, um Europas wirtschaftliche Zukunft wieder in Schwung zu bringen.
Dafür braucht es bessere Rahmenbedingungen und ein neues, viel größeres und
pragmatischeres Denken und Handeln. Das große Ziel ist es, Deutschland in einem
geeinten Europa zu einem der innovativsten, klimafreundlichsten und resilientesten
Wirtschaftsstandorte der Welt werden zu lassen.
Das Ziel der antragstellenden Fraktion ist, Startups und Scaleups dauerhaft in
Deutschland und der EU zu halten und die Finanzierungsbedingungen so attraktiv zu gestalten,
dass sie hier groß werden können und wollen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dafür auf,
1. das Kapital institutioneller Investoren zur Finanzierung von Startups und
Wachstumsunternehmen nutzbar zu machen und hierzu u. a.
a. mit einer ehrgeizigen Reform die Kapitaldeckung in der Altersvorsorge zu
stärken und einen kosteneffizienten, öffentlich verwalteten
Altersvorsorgefonds mit automatischer Teilnahme und „opt-out“-Option als
Standardprodukt für die private Altersvorsorge aufzulegen und für die betriebliche
Altersvorsorge zu öffnen, der in seinem Portfolio auch langfristiges
Eigenkapital zur Verfügung stellt und die breite Bevölkerung so auch am
wirtschaftlichen Erfolg von Wachstumsunternehmen beteiligt, wobei die Anlage im
Sinne der Vorsorgenden und Kosteneffizienz nach Vorbild Schwedens bei
einem unabhängigen, professionellen Fondsmanagement liegt (Vgl. BT-Drs.
21/3617);
b. Kapitalsammelstellen, wie Versicherungen, Pensionskassen und
Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern und dazu in
einem ersten Schritt in der Anlageverordnung klarzustellen, dass VC-
Investitionen von bis zu maximal 5 Prozent des Sicherungsvermögens im Rahmen
der Risikokapitalanlagequote ausdrücklich zulässig sind;
2. die Stärkung und Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte als einen zentralen
Hebel in der deutschen Startup-Strategie zu verankern und hierzu auf
europäischer Ebene u. a.
a. für die rasche und ausgewogene Einführung eines neuen einheitlichen
europäischen Rahmens für Unternehmen in Form eines 28. Regimes einzutreten,
um Gründungen zu erleichtern und bessere Finanzierungsmöglichkeiten und
Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Wachstum innerhalb des
europäischen Binnenmarkts zu schaffen und hierbei auch die Ideen der EU Inc. zu
berücksichtigen;
b. sich im Rat auf eine schnelle und ambitionierte Umsetzung des von der
Europäischen Kommission vorgelegten Marktinfrastrukturpakets zur
Zentralisierung der europäischen Kapitalmarktaufsicht und Reduzierung
struktureller Fragmentierungen einzusetzen, um die Attraktivität europäischer
Börsenplätze für internationale Investoren zu erhöhen und Börsengänge und Exits
für Wachstumsunternehmen in Europa zu erleichtern;
c. mit hoher Priorität weitere Schritte zum Abbau lang bekannter Hürden auf
dem Weg zu einer vollständig integrierten Europäischen Kapitalmarktunion
wie die Fragmentierung des Insolvenz- und Kreditbesicherungsrechts
einzuleiten;
3. ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur
Mobilisierung privaten Kapitals in der Skalierungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen
und hierzu u. a.
a. die angekündigten Bausteine des Zukunftsfonds II schnellstmöglich
umzusetzen, mit ausreichend Mitteln auszustatten;
b. das gerade angekündigte First-of-a-Kind-(FOAK-)Kreditprogramm für
Deep-Tech-Unternehmen um Finanzierungsinstrumente zur Gewährung von
staatlichen Garantien oder Bürgschaften zu ergänzen, um die Finanzierung
von FOAK-Produktionsstätten durch privates Kapital in Deutschland zu
erleichtern;
c. die Mittel des erfolgreich laufenden DeepTech und Climate Fonds für Co-
Investments aufzustocken, um mehr Wachstumsunternehmen bei ihrer
Skalierung zu unterstützen;
d. die erfolgreich laufende Bundesagentur für Sprunginnovationen weiter zu
stärken und deren strategische Partnerschaften mit Frankreich und weiteren
europäischen Partnern auszubauen, um besonders innovative und skalierbare
technologische Lösungen in Europa voranzubringen;
e. einen positiven gesellschaftlich-sozialen und ökologischen Impact, inklusive
guter Arbeitsbedingungen, dabei bestmöglich mit anzureizen und zu
berücksichtigen;
4. die öffentliche Hand als aktiven Innovationskunden zu etablieren und die
Innovationsnachfrage im Mittelstand anzureizen und hierzu u. a.
a. ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht umzusetzen, das
bürokratische Hürden im Wettbewerb von Startups und Scaleups um öffentliche
Aufträge auf ein Minimum reduziert (unter anderem durch digitale
Antragsassistenten, die Anerkennung einmaliger Nachweise im
Zertifizierungsverfahren und bundesweit nutzbarer Muster- und Rahmenverträge) und
Innovationen von Startups stärker positiv berücksichtigt;
b. zu prüfen, wie bei öffentlichen Aufträgen an Startups und Scaleups kurze und
verlässliche Zahlungsziele als Standard sichergestellt werden können,
insbesondere durch digitale und automatisierte Zahlungsprozesse sowie ein
transparentes Monitoring der tatsächlichen Zahlungsdauer öffentlicher
Auftraggeber;
c. die Einführung eines zweckgebundenen Innovationsbudgets innerhalb der
Verwaltung zu prüfen, die nur für neue Technologien und Dienste zur
Modernisierung der Verwaltung genutzt werden dürfen;
5. für ein weiter dynamisches Gründungsgeschehen in Deutschland an der
erfolgreichen Förderung der Frühphasen- und Gründungsfinanzierung festzuhalten und
sie weiterzuentwickeln und hierzu u. a.
a. die Förderstipendien EXIST und EXIST-Women mit deutlich zusätzlichen
Mitteln auszustatten;
b. beim INVEST-Förderprogramm für Business Angels zu den ursprünglichen
Förderbedingungen zurückzukehren, insbesondere Folgefinanzierungen
wieder als förderfähig einzustufen und die maximale Fördersumme pro Investor
abzuschaffen;
6. das Potenzial von Bürgschaftsbanken, Startups und gemeinwohlorientierten und
Sozialunternehmen den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern, noch stärker zu
heben und hierzu u. a.
a. Bürgschaftsbanken wieder eine Eigenkompetenz zur Bewilligung von
Bürgschaften zu gewähren, idealerweise bis zu 500.000 Euro, um Verfahren zu
vereinfachen;
b. die Erhöhung der Obergrenzen der von den Bürgschaftsbanken
übernommenen Bürgschaften für Kredite von derzeit 2 auf 3 Mio. Euro zu prüfen;
7. zügig eine weitere, neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
(GmgV)“ einzuführen, die
a. eine unabänderliche Vermögensbindung rechtlich absichert
b. die Übertragbarkeit der Eigentumsrechte an einer GmgV unabhängig von
familiärer Verwandtschaft oder persönlicher Finanzkraft in Form einer
mitgliedschaftlichen Logik ermöglicht,
c. steuerrechtlich weder bevorteilt noch benachteiligt wird und
d. bei Wahrung der Vermögensbindung offen für die Nutzung vielfältiger
Finanzierungsinstrumente, insbesondere (eigenkapitalähnlicher)
schuldrechtlicher Instrumente, ist;
8. Hürden bei der Finanzierung von gemeinwohlorientierten und
Sozialunternehmertum in Deutschland abzubauen und soziale Innovationen gezielt zu fördern
und hierzu u. a.
a. bestehende Förderprogramme im Bund und von den Bürgschaftsbanken für
Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen, die
gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, in allen Wachstumsphasen weiter zu öffnen
und fortzuführen;
b. weitere zielgruppenspezifische Instrumente zu schaffen und
impactorientierte Fördermechanismen zu erproben und sich u. a. als Ankerinvestorin im
deutschen Impact-Investing-Markt zu engagieren und durch Beteiligungen
an Fonds mit sozialer Wirkung nach dem Vorbild der spanischen
Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft COFIDES privates Kapital für
gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen zu mobilisieren;
c. so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf für die Nutzung von Vermögen
auf sog. nachrichtenlosen Konten, deren Eigentümerinnen und Eigentümer
auch nach langer Zeit nicht mehr ermittelt werden können, zur finanziellen
Förderung sozialer Innovationen und gemeinwohlorientierter Unternehmen
vorzulegen;
9. im Rahmen der Startup und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
schnellstmöglich einen umfassenden Maßnahmenplan vorzulegen und vor allem
umzusetzen, der u. a. folgende zentrale Herausforderungen für Gründerinnen und Gründer
sowie Wachstumsunternehmen adressiert:
a. Abbau von bürokratischen Hürden bei Unternehmensgründungen und in der
Wachstumsphase, u. a. durch Vereinfachung und Digitalisierung von
Signaturen und notariellen Vorgängen sowie die Schaffung eines zentralen
digitalen Gründungsportals nach dem „Once-Only“-Prinzip über föderale Ebenen
hinweg;
b. Unterstützung bei der Fachkräftesicherung und Talentgewinnung, u. a. durch
die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, die schnelle und
unbürokratische Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse;
c. Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung, u. a. durch die
Bündelung von Berichtspflichten sowie ihre Anpassung an bestehende, interne
Controlling-Prozesse durch die Schaffung von digitalen Schnittstellen, um
ohne zusätzlichen Aufwand interne und staatliche Vorgaben gesammelt
erfüllen zu können;
d. Bürokratiearme und wirksamkeitsorientiertere Gesetzgebung, u. a. durch
selbst gesetzte messbare Ziele für Gesetze und verbindliche Praxischecks, die
ex-ante in die Gesetzgebung integriert werden, sowie die Einhaltung von
Fristen im Konsultationsverfahren;
e. Verbesserung bei Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeit und
Experimentierräumen;
10. eine/n Beauftragte/n der Bundesregierung für Startups wieder einzusetzen,
die/der die Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
ressortübergreifend koordiniert, als zentrale/r Ansprechpartner/in fungiert und Politik-,
Wirtschafts- und Finanzakteure miteinander vernetzt.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.
Zu a.
Tiefere und liquidere Kapitalmärkte – etwa durch höhere Beteiligung von Pensionskassen und anderer
institutioneller Investoren – können maßgeblich dazu beitragen, das Angebot an Wagnis- und Wachstumskapital zu
erhöhen (Sachverständigenrat Policy Brief zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte – Juli 2024).
Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland sind private Pensionsfonds im Vergleich zu denen in Dänemark,
den Niederlanden oder Schweden jedoch klein, was die großen Unterschiede in den Rentensystemen
widerspiegelt. Der Sachverständigenrat (SVR) empfiehlt, die private Altersvorsorge stärker am Kapitalmarkt zu
orientieren. Er hebt die Vorteile der automatischen Einbeziehung (opt-out-Modell) hervor, um die Verbreitung der
kapitalgedeckten privaten Vorsorge deutlich zu erhöhen. Außerdem empfiehlt er nach schwedischem Vorbild ein
staatlich verwaltetes Standardprodukt , das qualitativ hochwertig, renditestark und kostengünstig sein sollte. Ziel
dieses Standardprodukts ist es, die angestrebte breite Teilnahme zu sichern, die Teilnehmenden vor
Fehlentscheidungen zu schützen und das Vertrauen in die private Altersvorsorge zu stärken (Vgl. SVR Arbeitspapier zum
Neustart für die private Altersvorsorge - November 2025).
Auch der im Januar 2026 veröffentlichte Abschlussbericht der deutsch-französischen FIVE-Taskforce: Financing
Innovative Ventures in Europe sieht in der Reform der Zusatzsrentenversorgungssysteme in Deutschland,
Frankreich und der EU hin zu einer größeren Kapitaldeckung nach schwedischem Vorbild eines der größten Hebel, um
die Vertiefung der Kapitalmärkte in der EU voranzutreiben und die Finanzierungsbedingungen für Startups und
Scaleups zu verbessern.
Der von den AntragstellerInnen geforderte öffentlich verwaltete Vorsorgefonds stellt in Übereinstimmung mit
diesen Empfehlungen auf einfache Weise einen Zugang zum Kapitalmarkt und damit eine Beteiligung an
Wohlstandsgewinnen für die breite Bevölkerung sicher. Alle Beschäftigten zahlen einen gewissen Beitrag ihres
Gehalts automatisch ein, es sei denn, sie widersprechen aktiv („Opt-out“). Für alle anderen, z. B. für Selbstständige,
gibt es die Möglichkeit, aktiv in den Bürgerfonds einzuzahlen („Opt-in“). Der Fonds soll auch für die betriebliche
Altersvorsorge offenstehen.
Zu b.
Ein weiteres Problem ist, dass die bestehenden europäische Pensionsfonds aktuell nur 0,02 Prozent ihres
Vermögens in Venture Capital investieren, US-Pensionsfonds dagegen 2 Prozent (Vgl. Rede von Christine Lagarde
beim 34. Europäischen Bankenkongress – November 2024). Die Ampel-Regierung hat bereits erste Schritte
unternommen, um das Kapital institutioneller Anleger produktiver nutzbar zu machen: Im Februar 2025 wurde die
Anlageverordnung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz geändert, um Pensionskassen und Versicherungen
mehr Flexibilität in der Kapitalanlage zu geben und mehr Investments in Infrastruktur und chancenreichere
Anlageklassen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Infrastrukturquote i. H. v. 5 Prozent des
Sicherungsvermögens eingeführt und die Risikokapitalanlagenquote von 35 Prozent auf 40 Prozent des
Sicherungsvermögens erhöht. Es besteht aber Unklarheit, ob Kapitalbeteiligungen an jungen, innovativen, nicht-
börsennotierten Unternehmen – sog. Risikokapital bzw. Venture-Capital – im Rahmen der Risikokapitalanlage rechtlich
zulässig sind. Die BaFin und Wirtschaftsprüfer verlangen einen eindeutigen regulatorischen Rahmen, um
VC-Fonds als zulässig einzustufen und Pensionskassen brauchen Rechts- und Bewertungssicherheit. Deshalb
sollte in der Anlageverordnung eine explizite Klarstellung erfolgen, dass direkte und indirekte Kapitalanlagen in
Venture Capital von bis zu 5 Prozent im Rahmen der Risikokapitalanlagequote zulässig sind. Schweizer
Pensionslassen dürfen bereits seit Anfang 2022 bis zu fünf Prozent in den Bereich Venture Capital investieren (Vgl.
PM des Schweizer Bundesamts für Sozialversicherungen – Nov. 2021).
Zu 2.
Die bislang unvollständige Integration der europäischen Kapitalmärkte führt zu erheblichen strukturellen
Wettbewerbsnachteilen für Startups und Investoren. Die Europäische Kommission weist wiederholt darauf hin, dass
die Fragmentierung zentraler Rechtsbereiche zum Beispiel des Insolvenzrechts, des Steuer-,
Kreditbesicherungsrechts sowie der Kapitalmarktaufsicht – grenzüberschreitende Investitionen erschwert und die effiziente
Kapitalallokation behindert (vgl. Europäische Kommission „Action Plan on Capital Markets Union“ – September 2020,
Draghi Report „The future of European Competitiveness“ – September 2024). Unterschiedliche nationale
Regelungen erhöhen die rechtliche Unsicherheit und die Transaktionskosten, was sich unmittelbar in höheren
Kapitalkosten und geringerer Investitionsbereitschaft niederschlägt. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hebt hervor, dass die regulatorische Zersplitterung innerhalb der EU die
Entstehung paneuropäischer Fondsstrukturen sowie die Mobilisierung institutionellen Kapitals erheblich bremst.
Die unterschiedlichen Insolvenzordnungen erschwert die Bewertung der Liquidationswerte von Anlagen bei
grenzüberschreitenden Investitionen erschwert führt zu großen Unterschieden bei den Erlösquoten. Die
Harmonisierung des Insolvenzrechts hat nach Auffassung des SVR das Potenzial, die Private-Equity-Märkte zu
vertiefen, da sie es ermöglichen würde, dass größere Fonds mit Sitz in der EU eingerichtet werden können, die
grenzüberschreitend investieren. Darüber hinaus sollte die EU eine stärkere Marktintegration fördern, indem sie die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) reformiert und stärkt. Denn die aufsichtsrechtliche
Fragmentierung der Behörden entlang nationaler Grenzen hat sich nach Auffassung des Sachverständigenrats als
ein größeres Hindernis für die Integration der EU-Kapitalmärkte erwiesen als die verbleibenden regulatorischen
Unterschiede (Vgl. Sachverständigenrat Policy Brief zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte – Juli 2024)
Deutschland kommt bei der Stärkung der Europäischen Kapitalmärkte aufgrund seiner wirtschaftlichen Größe,
seines politischen Gewichts und seiner bedeutenden institutionellen Investoren eine besondere Verantwortung
zu. In ihrer Startup und Scaleup-Strategie sollte die Bundesregierung daher anerkennen, dass eine vertiefte
europäische Kapitalmarktunion zentrale Voraussetzung ist, um ausreichend großes, langfristig orientiertes und
risikotragfähiges Wachstumskapital für innovative Unternehmen in Deutschland und Europa zu mobilisieren. Sie
sollte sich verpflichten, auf europäischer Ebene weitere Fortschritte anzustoßen, bestehende Blockaden zu
überwinden und notwendige Reformen voranzubringen.
Die aufsichtsrechtliche Fragmentierung und die unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in den
Mitgliedstaaten führen zu einer zersplitterten Marktinfrastruktur. Nationale Zuständigkeiten und divergierende
Aufsichts- und Marktstandards verhindern die Bündelung von Liquidität und begrenzen Skaleneffekte.
Im internationalen Vergleich wird das besonders deutlich. In den USA sind Handel, Clearing und Verwahrung
stärker gebündelt. In Europa sind sie weiterhin entlang nationaler Grenzen organisiert. Dadurch verteilt sich die
Liquidität auf viele einzelne Märkte, Transaktionen werden teurer und die Kapitalmärkte bleiben weniger tief.
Das von der Europäische Kommission vorgelegte Marktinfrastrukturpaket setzt genau an dieser strukturellen
Fragmentierung an. Es soll Aufsichts- und Marktstrukturen stärker vereinheitlichen und grenzüberschreitende
Kapitalmarkttransaktionen erleichtern. Einheitlichere Marktbedingungen und eine stärkere Liquiditätsbündelung
erhöhen die Attraktivität europäischer Börsenplätze für internationale Investoren. Davon profitieren insbesondere
Wachstumsunternehmen, deren Börsengänge und Exits unter besseren Marktbedingungen stattfinden können.
Die Einführung eines 28. Gesellschaftsrechts ist eine der 5 Kernforderungen des im Januar 2026 veröffentlichte
Abschlussbericht der deutsch-französischen FIVE-Taskforce: Financing Innovative Ventures in Europe. Es habe
das Potential wichtige Hindernisse für die Skalierung beseitigen, indem es Start-ups und Scale-ups ermöglichen
würde, in ganz Europa tätig zu sein, ohne Tochtergesellschaften gründen zu müssen, die 27 Rechtssystemen
entsprechen. Investoren könnten in der gesamten EU standardisierte Investitionsbedingungen anwenden,
wodurch Transaktionskosten und rechtliche Risiken reduziert würden.
Bereits im Januar 2025 kündigte die Kommission im Rahmen ihres „Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit“ an,
einen Rechtsvorschlag für einen 28. Rechtsrahmen vorzulegen, der ein einheitliches EU-weites Regelwerk
gewährleistet vorzulegen, in der gesamten EU tätig zu sein und führte dazu eine öffentliche Konsultation durch. Im
Januar 2026 hat das Europäische Parlament Empfehlungen an die Kommission zum 28. Regime verabschiedet,
zu denen sich die Kommission verhalten muss, wenn sie ihren Vorschlag für ein „28. Regime für innovative
Unternehmen“ veröffentlichen wird, der für das 1. Quartal 2026 angekündigt ist. Das europäische Startup-
Ökosystem hat unter dem Schlagwort „EU-Inc“ selbst eine Reihe von Vorschlägen für eine neue europäische
Gesellschaftsform ausgearbeitet, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden sollten.
Bei der Einführung eines 28. Regimes ist uns unter anderem wichtig, dass Mitbestimmungsrechte und bewährte
Standards im Arbeits- und Insolvenzrecht berücksichtigt werden. Ebenso muss gewährleistet sein, dass zentrale
Schutz- und Beteiligungsrechte in der Praxis effektiv durchsetzbar bleiben und die neue Rechtsform nicht zu
einem Wettbewerb über niedrigere Standards führt.
Zu 3.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 im Rahmen der Verkündigung ihrer Pläne zum „Deutschlandfonds“
angekündigt, einen „Zukunftsfonds II“ aufzulegen. In diesem sollen verschiedene Bausteine des von der Ampel-
Regierung etablierten „Zukunftsfonds“ gebündelt werden. Außerdem sollen neue Finanzierungsinstrumente
ergänzt und die Mittel aufgestockt werden (Faktenblatt der KfW vom Dezember 2025). In welcher Höhe diese
Aufstockung vorgesehen ist, ist unklar. Bekannt ist nur, dass zwei neue Finanzierungsinstrumente geschaffen
werden: Mit dem Instrument „Scale-Up-Direkt“ soll die KfW Capital als Co-Investor gemeinsam mit privaten
Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups finanzieren. Dafür sind insgesamt Mittel von 1 Mrd. EUR bis Ende
2030 vorgesehen. Im Rahmen des neuen „First-of-a-kind-Kredite (FOAK)“-Programm sollen 300 Mio. EUR für
die Beteiligung an Kreditfonds zur Verfügung stehen, die in den Ausbau neuartiger Industrietechnologien
investieren.
Dieser Fokus auf die Skalierungsfinanzierung ist richtig. Deutschland ist stark in der Grundlagenforschung und
Frühphasenfinanzierung, aber schwach im Übergang zur industriellen Anwendung: Die Finanzierungslücke in
der Übergangsphase vom Labor/Prototyp zu industrieller Anwendung wird in vielen Analysen als größtes
Marktversagen für technologieintensive Unternehmen beschrieben. Für den Aufbau neuartiger „First-of-a-kind“-
Produktionsanlagen (FOAK) – also erstmalige, technologisch neuartige Anlagen oder Produkte, die in dieser Form
noch nie umgesetzt wurden - sind die Finanzierungsbarrieren besonders hoch: Zum einen sind die benötigten
Investitionsvolumina sehr hoch - typischerweise zwischen 20 und 100 Mio. €. Zum anderen passen diese
Vorhaben weder ins Profil klassischer Venture-Capital-Fonds noch in die Besicherungslogik von Geschäftsbanken
(Vgl. Joachim Herz Stiftung „Wachstumskapital für Deep-Tech Scaleups“ – September 2025).
Es ist zu bezweifeln, dass angesichts der hohen Investitionsvolumina für FOAK-Produktionsanlagen 300 Mio.
Euro aus dem FOAK-Programm der Bundesregierung ausreichen werden, um diese Finanzierungsprobleme zu
adressieren und das Tal des Todes“ zwischen Forschung und Markteinführung in Deutschland zu überbrücken.
Zudem sind staatliche Garantien und Blended Finance-Instrumente notwendig, um privates Kapital zu
mobilisieren, damit Schlüsseltechnologien hier skaliert werden – und nicht im Ausland. Bei der Wahl der Instrumente ist
auf eine faire Risiko-Gewinn-Aufteilung zu achten, um eine Übervorteilung privater Akteure zu Lasten
öffentlicher Mittel zu vermeiden.
Der Anfang 2023 von der Ampel-Regierung gegründete Deep Tech and Climate Fund (DTCF) fördert
wachstumsstarke Unternehmen oder ExistenzgründerInnen aus dem Bereich Klima und Hochtechnologie in
großvolumigen Finanzierungsrunden mit bis zu 30 Mio. Euro. Er bildet einen wichtigen Baustein, um die Lücke in der
Wachstumsfinanzierung zu schließen. Im Rahmen der Umstrukturierung der Bausteine des Zukunftsfonds II soll
der DTCF zum Februar 2026 in den High Tech Gründerfonds integriert werden, der in der
Frühphasenfinanzierung engagiert ist (Vgl. Homepage des HTGF – November 2025).
Diese Zusammenlegung darf den erfolgreich tätigen DTCF in seinen laufenden Aktivitäten nicht beeinträchtigen.
Sie darf auch nicht zulasten der Finanzierung in der Wachstumsphase gehen, für die der DTCF steht. Ziel der
Zusammenlegung sollte es sein, eine verstetigte Finanzierungskette vom Labor bis zur Skalierung („Patient
Capital“) zu etablieren und die Mittel dafür aufzustocken. Ein Schwerpunkt der öffentlichen Förderung sollte dabei
auf Climate bzw. Cleantech-Startups gelegt werden. Denn sie benötigen oft mehr Zeit und Kapital, um Unicorn-
Größe zu erreichen, da viele hardware- oder infrastrukturgetrieben sind. So liegt die durchschnittliche Zeit bis
zum Unicorn-Status im CleanTech-Sektor bei rund 9,1 Jahren und damit deutlich länger als etwa in KI (3,4 Jahre)
oder Fintech (~5,9 Jahre) (Vgl. Founders Forum Group - Unicorn Companies – Mai 2025). Gleichzeitig sind sie
von besonderer Bedeutung für die Dekarbonisierung und damit die Erneuerung unserer industriellen Basis und
die Erreichung der Klimaziele. Eines der Ziele des Zukunftsfonds ist es, dass ESG-Kriterien inklusive
Genderkriterien bei VC-Investitionen in Deutschland noch stärker berücksichtigt werden. Dafür sind die Mandatare
grundsätzlich angehalten, sowohl bei ihren eigenen Portfoliounternehmen (je nach Fonds und Start-ups) die
Prozesse zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien zu monitoren als auch im eigenen Investitionsprozess ESG-
Kriterien angemessen zu berücksichtigen. Das wird auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt (Vgl.
Zukunftsfonds Statusbericht – November 2024). Dieses Ziel sollte auch in den neuen Bausteinen des Zukunftsfonds II
weiter verfolgt und ausgebaut werden.
„Impact“/Wirkung zu messen wird häufig als subjektive Auslegungssache dargestellt. Dahingegen gibt es klar
vereinbarte Definitionen von positivem gesellschaftlich-sozialen und ökologischen Impact, beispielsweise die
von allen (über 190) Mitgliedstaaten der VN inklusive von Deutschland unterzeichneten „Sustainable
Development Goals“ (SDGs) und das Pariser Klimaabkommen. Zu deren Erreichungsmessung gibt es klar definierte und
global geeinte Kennzahlen, beispielsweise der Rohstoff-Fußabdruck (SDG 8.4.1 Indikator), durchschnittlicher
Stundenverdienst von Beschäftigten, nach Geschlecht, Alter, Beruf und Menschen mit Behinderungen (SDG
8.5.1 Indikator), Frauenanteil in Führungspositionen (SDG 5.5.2 Indikator) oder CO2 Emissionen
(Klimaabkommen). Daran können sich auch Unternehmen orientieren, was sehr viele Unternehmen auch bereits getan haben.
Zu 4.
Zu a. und b.
Mit rund 350 Mrd. € jährlichem Beschaffungsvolumen zählt die öffentliche Hand zu den größten potenziellen
Innovationskunden Europas. Durch gezielte Nachfrage nach nachhaltigen und innovativen Produkten und
Dienstleistungen kann die öffentliche Hand Innovationsprozesse in Wirtschaft und Forschung maßgeblich stimulieren.
(Vgl. https://www.koinno-bmwk.de/koinno/aktuelles/detail/nachhaltigkeit-und-innovationskraft-in-der-oeffe
ntlichen-beschaffung/). Jungen Unternehmen kann sie als wichtiger „Ankerkunde“ fungieren, der Vertrauen und
Glaubwürdigkeit und kann andere Investoren anziehen. Gleichzeitig profitieren Staat und Verwaltung von
innovativen Produkten, Services und Technologien, die Startups anzubieten haben.
Bislang ist der Anteil von Startups an öffentlichen Aufträgen allerdings gering – ihr Umsatzanteil mit der
öffentlichen Hand lag 2023 bei nur 7 Prozent (Vgl. ZEW Discussion Paper – Which start-ups win public procurement
tenders – November 2024). Damit dient der Staat bislang kaum als „Ankerkunde“ für junge Unternehmen.
Häufig scheitern Startups an komplexen Vergabeverfahren, hohen Eignungsnachweisen und langen
Zahlungszielen. Es braucht ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht, das Startups faire Chancen im
Wettbewerb um öffentliche Aufträge bietet. Dazu sollen bürokratische Hürden abgebaut und Eignungsprüfungen
innovationsfreundlicher gestaltet werden.
Zu c.
Aktuell verfügen deutsche Ministerien und Verwaltungen nur in begrenztem Umfang über eigene
Innovationsbudgets. Es gibt zwar ressortspezifische Förderprogramme (z. B. beim BMDV für digitale Testfelder oder beim
BMWK für „Schaufensterprojekte“), doch feste Budgets, die flexibel für innovative Beschaffungen oder
Pilotprojekte eingesetzt werden können, sind selten. Positiv zu nennen ist das BMI-Programm „Innovative
Verwaltung“ (2022–2024, 60 Mio. €), mit dem Bund, Länder und Kommunen Projekte zur Verwaltungsinnovation
finanzieren konnten. Auch im Verteidigungsbereich existiert mit der Cyberagentur und dem Innovationsfonds der
Bundeswehr ein Topf für neue Technologien. Doch im zivilen Bereich sind solche Budgets nicht systematisch
verankert. Die meisten Behörden müssen Innovation aus dem laufenden Haushalt bestreiten, was oft an
Vergaberegeln und Jahresbudgets scheitert.
Außerdem fehlt es an verbindlichen Finanzspielräumen für Innovation im öffentlichen Sektor. Ohne dediziertes
Budget ist die Anreizstruktur für Behördenleiter gering, risikobehaftete Pilotprojekte zu wagen. Einige Länder
haben systematische Innovationsbudgets etabliert. Großbritannien richtete 2018–2020 den GovTech Catalyst ein,
einen £20 Mio. Innovationsfonds für die öffentliche Hand: Ministerien konnten sich um Mittel bewerben, um
Herausforderungen mit neuen digitalen Lösungen zu adressieren (GovTech Catalyst - GOV.UK). Singapur gibt
jeder Behörde ein jährliches Innovation Allocation (~1 Prozent des Budgets), das nur für neue Technologien
oder Dienste genutzt werden darf. – dies wird zentral überwacht und ungenutzte Mittel verfallen zweckgebunden
nicht. Kanada hat 2018 das Impact Canada Initiative gestartet, einen Fonds, der Ministerien dabei hilft, via
„Challenge Prizes“ innovative Lösungen einzukaufen (z. B. für cleantech, smart cities). Diese Beispiele zeigen, dass
klar definierte und flexible Innovationsmittel die öffentliche Nachfrage stimulieren und Behörden ermutigen, mit
Startups und neuen Konzepten zu experimentieren.
Zu 5.
Zu a.
In der Gründungsphase spielen staatliche Förderprogramme eine zentrale Rolle: 55 Prozent der Startups sehen
öffentliche Förderung als relevant, 45 Prozent nutzen sie bereits – damit ist sie die wichtigste externe
Finanzierungsquelle (Startup Monitor 2025). Mit dem EXIST Gründungsstipendium erhalten Gründungsteams für die
Dauer von 12 Monaten finanzielle Unterstützung, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit
Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Die
Wirksamkeit des Gründungsstipendiums EXIST konnte durch Studien belegt werden (Vgl. BMW 2025 – Schlaglichter
Wirtschaftspolitik). Es ist jedoch inzwischen überzeichnet. Eine Aufstockung von EXIST, inklusive EXIST-
Women, ist essenziell, um Gründungen zu stärken, die Diversität zu erhöhen und Deutschland als
Innovationsstandort resilienter zu machen.
Zu b.
Das Förderprogramm INVEST mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit
Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden. Eine Evaluationsstudie zeigt, dass mit INVEST sowohl
die Anzahl als auch das Volumen an Wagniskapitalinvestitionen in junge innovative Unternehmen gestiegen
sind. Zum 1. März 2022 wurde die INVEST‐Förderrichtlinie angepasst, weil das Antragsvolumen so stark
angestiegen ist, dass es den Haushaltsansatz für INVEST deutlich übersteigen würde, wenn nicht gegengesteuert
worden wäre. Die Anschlussfinanzierung ist fortan nicht mehr förderfähig. Die Unterstützung nur noch für
Erstfinanzierungen und die Deckelung der maximalen Zuschusshöhe auf Lebenszeit haben laut Bundesverband für
Angel InvestorInnen in Deutschland (BAND) dazu geführt, dass gerade die besonders aktiven Angels weniger
Kapital investieren können. Auch in der Evaluationsstudie wird diese Änderung der Förderbedingungen kritisch
betrachtet: „…gilt es allerdings zu bedenken, dass die Beteiligungsbereitschaft von Virgin Angels womöglich
nicht nachhaltig ist, wenn weitere Investitionen in junge Unternehmen nicht mehr gefördert werden würden.
Immerhin wurden 80 Prozent der Zweitinvestionen von Virgin Angels ebenfalls durch INVEST gefördert.
Womöglich bliebe es bei einer nur einmaligen Förderung bei einer ein‐ maligen Startup‐Investition. Dabei ist es
förderpolitisch sinnvoll, wenn unerfahrene Investor*innen nicht nur ein einziges Mal investieren, sondern sich
zur Risikominimierung auch ein kleines Portfolio aufbauen können“ (Vgl. ZEW Analyse zum Förderprogramm
„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ – Juli 2022).
Zu 6.
In der Expansionsphase benötigen viele Startups flexible Finanzierungsmodelle. Bürgschaften können den
Zugang zu Fremdkapital erleichtern. Sie stärken das Vertrauen von Banken und Investor*innen und bieten
Gründenden gleichzeitig professionelle Begleitung durch spezialisierte Bürgschaftsbanken. Allein 2024 wurden rund
28.000 Bürgschaften vergeben, davon 1.200 für Neugründungen. (Vgl. Verbandsbericht des Verbands deutscher
Bürgschaftsbanken – 2024)
Während der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Corona-Pandemie wurde den Bürgschaftsbanken vom Bund
über eine Anpassung der Rückbürgschaftserklärung temporär eine Eigenkompetenz bei der Vergabe von
Bürgschaften gewährt, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und KMU bei der Finanzierung ihrer
Vorhaben effektiver zu unterstützen. Dabei entsteht kein zusätzliches Risiko für Bund und Länder, da die
Prüfungsstandards bestehen bleiben Infolge der Gewährung dieser Eigenkompetenz kam es während Corona nicht zu
höheren Ausfällen.
Zu 7.
Die Einführung einer neuen Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen wird von über 72 Prozent
mittelständischer Familienunternehmen befürwortet (vgl. https://www.neuerechtsform.de/allensbach-studie-1/)
und von über 1000 Unternehmer*innen aktiv gefordert (vgl. https://www.neuerechtsform.de/wirwarten/). Sie
würde damit nicht nur dem dringenden Bedarf nach mehr Optionen für die Unternehmensnachfolge
nachkommen, sondern darüber hinaus den Standort Deutschland insbesondere für nicht-Exit-orientierte Startups und
Sozialunternehmen attraktiver machen. Die Umsetzung einer Vermögensbindung über Stiftungsmodelle ist
insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen finanziell und zeitlich zu aufwändig und nicht tragbar. Die
neue Rechtsform ist pragmatischer und unternehmerischer als alle Stiftungsmodelle oder Genossenschaften. Sie
würde keine andere Rechtsform ersetzen, sondern einfach die Wahlmöglichkeiten erweitern.
Zu 8.
Zu a.
Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurden in der Vergangenheit in vielen Programmen der
Wirtschaftsförderung faktisch diskriminiert. So war die Gemeinnützigkeit von Unternehmen oft ein Ausschlusskriterium für viele
Förderprogramme der KfW und auch der Landesförder- Und Bürgschaftsbanken.
In der „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ hat die Ampel-
Regierung im September 2023 beschlossen, den Zugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen zu bestehenden
Förderprogrammen zu erleichtern. Konkret wurde beschlossen, die Möglichkeit der Antragstellung von
gemeinnützigen KMU – auch ohne Körperschaftssteuerpflicht – in Förderkreditprogrammen der KfW zu prüfen, u. a.
für das zentrale Programm „ERP-Gründerkredit StartGeld“ und das geplante neue Programm für Gründungen
aus dem Bereich der Green Economy. Der Antragstellerkreis für den Investitionskredit Kommunale und Soziale
Unternehmen wurde bereits ausgeweitet und umfasst nun auch von Körperschafts- bzw. Gewerbesteuerpflicht
befreite Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Viele Wagniskapitalinstrumente sind bereits für Soziale
Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen offen. Dazu gehört auch das Programm „INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital“. In der Strategie wird auch eine Öffnung von INVEST für Mezzanine-Finanzierungen für
nichtexit-orientierte Unternehmen zu öffnen, auch um die besonderen Finanzierungsbedarfe Gemeinwohlorientierter
Unternehmen zu berücksichtigen und dazu beihilferechtlichen Bedingungen mit der EU-Kommission zu klären.
Desweiteren wurde beschlossen, die Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken der Länder darauf zu prüfen,
ob gemeinwohlorientierte gemeinnützige Unternehmen als Antragsteller ausgeschlossen sind, ohne dass hierfür
ein hinreichender Grund besteht. Dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt und umgesetzt werden, um
bestehende Diskriminierung von Sozialunternehmen in Förderprogrammen vollständig zu beenden (Vgl. SIGU-
Strategie der Bundesregierung - September 2023).
Zu b. und c.
Daneben müssen neue, spezifische Förder- und Finanzierungsinstrumenten für Sozialunternehmen aufgelegt
werden, die die positive gesellschaftliche Wirkung als zentrales Bewertungskriterium miteinbeziehen. Dafür
kann bislang ungenutztes Kapital von sog. nachrichtenlosen Konten herangezogen werden. Dabei handelt es sich
um Konten, zu deren Inhaberinnen seit längerer Zeit kein Kontakt besteht. Während es in verschiedenen Staaten
explizite Regelungen zu nachrichtenlosen Konten gibt, durch die etwa die Verwertung der auf diesen Konten
verzeichneten Vermögenswerte geregelt ist, bestehen in Deutschland keine expliziten Regelungen, was mit dem
Geld geschehen soll.
Einem Gutachten zufolge, das im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt worden
ist, liegen bis zu 4,2 Milliarden Euro auf sog. Nachrichtenlosen Konten verstorbener EigentümerInnen. Nach 30
Jahren schließen die Banken idR die Konten, wenn keine ErbInnen ermittelt werden. (Vgl. https://www.tages-
schau.de/wirtschaft/milliarden-ohne-besitzer-auf-bankkonten-100.html). Dieses Vermöge könnte in einen Fonds
überführt und dazu genutzt werden, soziale Innovationen zu finanzieren und Sozialunternehmen verlässliche und
passgenaue Finanzierung zu ermöglichen.
Für diesen Weg hat sich das Vereinigten Königreich mit dem „Dormant Bank and Building Society Accounts
Act 2008“ entschieden. Nach dieser Regelung haben Banken das Recht, über 15 Jahre nachrichtenloses
Vermögen, hinsichtlich dessen auch keine Kontaktmöglichkeit mit dem Kunden mehr besteht, auf die „Reclaim Fund
Ltd (RFL)“ zu übertragen. Die RFL setzt die Mittel dann für soziale und karitative Zwecke ein. Aufgrund des
Erfolgs des Konzepts ist gegenwärtig eine Ausweitung desselben in Planung. Auch Frankreich und Italien haben
gesetzliche Regelungen geschaffen, um das Vermögen auf nachrichtenlosen Konten nutzbar zu machen (Vgl.
WD Gutachten vom Oktober 2019). Dabei wären Vorkehrungen vorzusehen, damit berechtigte Erben weiterhin
ihren Anspruch auf die Auszahlung von Vermögenswerten ihrer verstorbenen Angehörigen geltend machen
könnten.
Zu 9.
Zu a.
Die Prozesse zur Gründung in Deutschland sind komplex und zeitaufwändig. Im letzten „Ease of Doing
Business“-Bericht der Weltbank (2020) belegte Deutschland bei „Starting a Business“ nur den Platz 125 von 190.
Der aktuelle Prozess erfordert Notartermin, Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft,
Steuerregistration – vieles davon sequentiell. Ein echter One-Stop-Shop, der all diese Schritte bündelt, fehlt noch.
Die OECD empfiehlt explizit die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners für alle
Gründungsformalitäten (Vgl. OECD Economic Surveys: Germany 2025). Darüber hinaus hat Deutschland im EU-Vergleich sehr
strikte Formerfordernisse – einfache Dinge wie die Geschäftsführerbestellung oder Stammkapitalerhöhung
erfordern teure notarielle Beglaubigung. In Estland kann vieles elektronisch ohne Notar erledigt werden. Mit der
e-Residency und volldigitalen Verwaltung hat Estland die meisten Prozesse papierlos gestaltet; die Gründung
dauert dort maximal einen Tag, und Ausländer können es per E-Residency ebenfalls digital erledigen (Vgl.
www.e-resident.gov.ee/de/).
Zu b.
Fast jede*r dritte Mitarbeitende in Startups und Scaleups kommt aus dem Ausland – deutlich mehr als in der
Gesamtwirtschaft. (Vgl. Startup Verband „Internationale Talente als Wachstumsfaktor“ – November 2024).
Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sowie der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat die Ampelregierung
wichtige Weichen gestellt, um die Talentgewinnung aus dem Ausland zu fördern. Nun wurde die Möglichkeit
einer schnellen Einbürgerung nach 3 Jahren wieder abgeschafft. Dies ist das falsche Signal. Statt das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz rückgängig zu machen, muss es konsequent weiterentwickelt und die angekündigten
Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, der
Abbau von Wartezeiten und bürokratischen Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung
ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.
Zu c.
Eine moderne Verwaltung ist nicht nur Effizienzpolitik – sie ist ein Innovations- und Wettbewerbsprogramm.
Ohne moderne IT-Standards, offene Schnittstellen und schnelle Verwaltungsprozesse wird Deutschland
strukturell zu langsam bleiben. Digitale Verwaltung schafft Effizienz, erhöht die Nachfrage nach neuen Technologien
und verbessert die Bedingungen für Unternehmenswachstum. Sie ist deshalb eine wichtige Voraussetzung, damit
Start und Scaleups in Deutschland erfolgreich wirtschaften können und der deutsche Standort konkurrenzfähig
bleibt.
Zu d.
Da Start- und Scaleups besonders stark von bürokratischen Hürden betroffen sind und ihnen weniger Kapazitäten
für deren Bewältigung zu Verfügung stehen, ist es für sie besonders wichtig, dass Bürokratie verhindert wird,
bevor sie überhaupt erst entsteht. Durch einen Gesetzgebungsprozess, der Stakeholder mit einbezieht und Bedarfe
ermittelt, bevor das Gesetz geschrieben wird – z. B. durch verbindliche Praxischecks – erhalten Start- und
Scaleups bessere Planbarkeit und können an diesem Prozess sinnvoll beteiligt werden. Das ist besonders wichtig,
da größere Unternehmen häufig auch hier mehr Kapazitäten haben, um ihren Positionen Gehör zu verschaffen.
Zusätzlich schafft eine Gesetzgebung, die sich messbare Ziele setzt und sich an ihrer Wirksamkeit orientiert, die
Möglichkeit, dass sie auch wieder abgeschafft werden kann, wenn sie sich als unwirksam erweist. So kann
Bürokratie gezielt abgebaut werden, nämlich dort wo sie nicht wirkt, sondern schadet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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