Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL)
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Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL)
Tätigkeit: Berufsverband
Die ca 1.609 öffentlichen Haupt- und Filial-Apotheken vor Ort in Westfalen-Lippe versorgen die Bevölkerung kompetent und zuverlässig mit Arzneimitteln. Der AVWL vertritt die Interessen von etwa 1.175 Mitgliedern (Organisationsgrad ca. 98%) und ist Arbeitgeberverband der Inhaberinnen und Inhabern von Vor-Ort-Apotheken. Ein auf Gewinnerzielung ausgerichteter Geschäftsbetrieb des AVWL ist ausgeschlossen.
Der AVWL ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Apotheken-Inhaberinnen und -Inhabern im Landesteil Westfalen-Lippe. Mitglieder können alle fachlich und menschlich qualifizierten Apothekerinnen und Apotheker werden, die Arbeitgeber sind und eine einzelne oder mehrere Apotheken in Westfalen-Lippe betreiben.
Der AVWL versteht sich als Zweckverband für die wirtschaftlichen, rechtlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese nach außen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe ist Forum für die Definition der verbandspolitischen Ziele und Dienstleistungsorganisation für seine Mitglieder sowie Mittler bei internen Verbandsproblemen und Interessengegensätzen.
Die Interessensvertretung erfolgt in Form von Fachinformationen über Rolle und Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Dabei stehen für den AVWL als Wirtschaftsverband naturgemäß besonders Themen im Vordergrund, die die kaufmännische Seite der Vor-Ort-Apotheke betreffen. Der AVWL äußert sich u.a. zu allgemeinen berufspolitischen Themen, zu Reformvorschlägen oder zu Gesetzes-, Verordnungs- oder Richtlinien-Vorhaben, kommentiert diese und erarbeitet ggf. Gegenvorschläge. Auf Grundlage dessen nimmt er an politischen Podiumsdiskussionen, an parteipolitischen Veranstaltungen oder anderen Formaten (z.B. NRW-Fest) teil, organisiert und veranstaltet Proteste, führt Einzel- oder Gruppengespräche mit Mitgliedern des Bundestages oder des Landtages, mit Fachvereinigungen innerhalb von Parteien oder sonstigen Gruppierungen und Zusammenschlüssen.
Der AVWL kontaktiert Abgeordnete nicht nur telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail), um diese im vorstehenden Sinne zu informieren, sondern darüber hinaus auch, um Meinungen und Positionen abzufragen (z.B. in Form von sog. „Wahlprüfsteinen“) oder um Unterstützung für konkrete Forderungen zu bitten.
Der Fokus liegt dabei auf Mitgliedern des Landtages und Bundestages mit Wahlkreis in Westfalen-Lippe.
Über die vorgenannte Interessenvertretung hinaus stellt sich der AVWL gemäß Satzung u.a. folgende Aufgaben:
- Abschluss von Arzneimittelieferungsverträgen und sonstigen Verträgen mit Krankenkassen
- Beratung in tarifrechtlichen, arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen sowie allgemein-rechtlichen Angelegenheiten
- die Vertretung der Gesamtinteressen der Mitglieder auf sozial- und arbeitsrechtlichem Gebiet, insbesondere gegenüber Behörden, in den Organen der Arbeitsverwaltung und Sozialverwaltung, gegenüber den Arbeitnehmervereinigungen und in der Öffentlichkeit
- die Zusammenarbeit mit und die Vertretung des AVWL und seiner Mitglieder gegenüber Behörden, Unternehmen, Wirtschaftsgruppen, Verbänden und anderen Institutionen
- die Pflege der Öffentlichkeitsarbeit für die Präsenzapotheken, den Verband und seine Mitglieder
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Handel und Dienstleistungen; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechtspolitik; Pflegeversicherung; Berufliche Bildung; Krankenversicherung; Arzneimittel; EU-Binnenmarkt; Arbeitsmarkt; Pflege; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schulische Bildung; Gesundheitsversorgung; Verbraucherschutz
Regelungsvorhaben:
- Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen: Die in dem Referentenentwurf für eine Veränderung der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehene Einführung einer Verhandlungslösung zur Anpassung des apothekerlichen Honorars wird grundlegend begrüßt. Der AVWL fordert allerdings Verbesserungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, unter anderem sieht er die Koppelung einer Erhöhung an die Beitragsstabilität kritisch. Zudem fordert der AVWL nach 20 Jahren ohne nennenswerte Erhöhung eine Anpassung der Vergütung pro abgegebener Arzneimittelpackung, um die Apotheken vor Ort wirtschaftlich zu stabilisieren. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind nach Überzeugung des AVWL umzusetzen.
- Weiterentwicklung des apothekerlichen Heilberufes und Einführung neuer Gesundheitsleistungen der Apotheken: Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Reform der Selbstverwaltung: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert, die Selbstverwaltung dahingehend zu reformieren, dass die strukturell ungleiche Verhandlungsstärke zwischen Krankenkassen und Apotheken behoben wird. Er strebt an, dass seitens des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers das Prinzip der Selbstverwaltung durch geeignete Regelungen im SGB V dahingehend konturiert wird, dass dessen Missbrauch durch bspw. sachwidriges Retardieren oder Blockieren von Entscheidungen oder im Fall zweckwidrigen bis sogar willkürlichen Vorgehens (z.B. bei sogenannten Retaxationen) unterbunden und sanktioniert wird. Es muss eine effiziente Kontrolle der Krankenkassen etabliert sowie eine fachlich wie personell gut ausgestattete Beschwerdestelle eingerichtet werden.
- Nachbesserungen der geplanten Reformen im Apothekenwesen: Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des AVWL geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Bemängelt wird durch den AVWL zudem, dass es der Reformentwurf verabsäumt, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2025 (Aktenzeichen I ZR 74/24) angreifbar ist.
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