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Bündnis faire Energiewende

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bündnis faire Energiewende Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die im Bündnis faire Energiewende organisierten Branchen des energieintensiven industriellen Mittelstands befürworten die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland. Der Klimaschutz ist ein sehr wichtiges weltweites Anliegen, das auch die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sehr beschäftigt. Die Unternehmen sind seit vielen Jahren auf dem Weg, ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und gleichzeitig die Wünsche der Kunden nach schönen, nützlichen, werthaltigen und langlebigen Produkten umzusetzen. Damit schaffen sie zugleich gute Arbeitsplätze und sichern so das Einkommen vieler tausend Familien in Deutschland. Die Unternehmen stehen allerdings mit ihren Produkten auch in einem intensiven EU-weiten und internationalen Wettbewerb. Das gilt für Exporte von Deutschland in die Welt, aber auch für Importe, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland kommen. Für beides gilt, dass in Deutschland hergestellte Produkte zwar Premiumprodukte sind und damit auch ein etwas höherer Preis für sie erzielt werden kann. Allerdings sind diesem Premiumpreis Grenzen gesetzt und letztlich müssen die Standortbedingungen in Deutschland so sein, dass eine industrielle Produktion hier weiterhin möglich ist. Stromkosten in Deutschland sind seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig Diese Bedingung ist in Bezug auf die Stromkosten schon seit vielen Jahren nicht mehr erfüllt, denn diese sind seit Langem im internationalen Vergleich viel zu hoch. Der Strompreis für die Industrie in Deutschland ist nicht wettbewerbsfähig und muss daher schnellstmöglich gesenkt werden. Rein nationale CO2-Preise gefährden Unternehmen Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede Tonne CO2 aus Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl fallen in Deutschland Mehrkosten in Höhe von ca. 55 Euro an, was zu Erhöhungen der Energiekosten der Unternehmen um bis zu 20 Prozent führt. Eine solche Erhöhung kann bei den vorhandenen geringen Gewinnmargen vieler Unternehmen zur Folge haben, dass diese in die Verlustzone geraten und evtl. sogar insolvenzgefährdet sind. Mit dem BEHG wurde in einem hohen Tempo ein neues rein nationales System einer CO2-Bepreisung eingeführt, ohne zuvor eine intensive Abschätzung der Folgen für die betroffenen Unternehmen vorzunehmen. Diese wurden unmittelbar mit der neuen Belastung konfrontiert und zunächst einmal mit den Folgen allein gelassen. Die Bundesregierung hat zwar die sog. Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, um die Unternehmen von einem Teil der CO2-Mehrkosten zu entlasten. Diese Verordnung ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und muss dringend in Abstimmung mit dem Bundestag nachgebessert werden. Letztlich benötigen die Unternehmen eine sichere Versorgung mit bezahlbarer und möglichst grüner Energie. Um diese Ziele zu erreichen, erstellen wir Positionspapiere und treten mit der Bundesregierung, dem Parlament, den Medien und anderen politischen Stakeholdern in Kontakt. Die Verbände im Bündnis faire Energiewende vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 220 Milliarden Euro Jahresumsatz. Interessenbereiche: Atomenergie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Energienetze; Kleine und mittlere Unternehmen; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Immissionsschutz; Fossile Energien; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Finanzierung der Netzentgelte: Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein. - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich dafür ein, dass der rein nationale CO2-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland vollständig ausgesetzt wird, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist. - Reform des § 19 Abs. 2 StromNEV: Das Bündis faire Energiewende setzt sich dafür ein die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. Bandabnahme im Kern erhalten bleiben. - Ausweitung des Industriestrompreises auf weitere Branchen und erhebliche Verbesserung der Ausgestaltung: Die Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 soll so verbessert werden, dass sie weiteren Branchen hilft und eine stärkere Entlastung der Unternehmen erreicht. - Ausweitung der Strompreiskompensation auf weitere Branchen und stärkere Entlastung der Unternehmen: Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 Vom 13. März 2024 soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden und eine stärkere Entlastung der Unternehmen gewährleisten. - Definition der Benchmarks im europäischen und nationalen Emissionshandel auf Basis realistischer Annahmen: Aussetzung der geplanten Absenkung der Fallback-, Produkt- und BrennstoffBenchmarks! Berechnung der Benchmarks anhand von realistischen Bedingungen, basierend auf dem technologischen Fortschritt einer Branche auf ihrem Weg zu Dekarbonisierung! Internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten! - Entkoppelung der Strompreisbildung von den Preisen fossiler Energieträger (insbesondere Erdgas): Eine Subventionierung der Gasverstromung muss umgesetzt werden, wie von der EU-Kommission im METSAF vorgeschlagen. Die Koppelung des Strompreises an fossile Energieträger muss aufgehoben werden.

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