OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
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OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die deutsche Ölmühlenindustrie zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Landwirtschaft und Ernährung und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von NZT, EUDR, Hexan, Biokraftstoffe usw. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Entwicklungspolitik; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Artenschutz/Biodiversität; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Erneuerbare Energien; Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Lebensmittelsicherheit; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Industriepolitik; Schienenverkehr; Immissionsschutz; Tierschutz; Schifffahrt
Regelungsvorhaben:
- Mineralölkohlenwasserstoffe - MOSH/MOAH, Absenkung der Grenzen: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag zur gesetzlichen
Regulierung der Rückstände an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und
aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) vorgelegt. Ziel unserer Mitgliedsunternehmen ist es, qualitativ hochwertige und sichere
Lebensmittel und Futtermittel herzustellen. Die gesamte Lebensmittelwirtschaft hat in
den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Einträge von
Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in die Lebensmittelkette aufzuklären und bereits
erfolgreich Minimierungsmaßnahmen eingeleitet.
- Sanktionen Leinsaatenimporte: Die Versorgung der EU mit Leinsaaten ist in erheblichem Umfang auf die Importe von Leinsaaten aus Russland und Kasachstan angewiesen. In 2023 wurden aus Russland ca.
400.000 Tonnen Leinsaaten und aus Kasachstan ca. 192.000 Tonnen Leinsaaten importiert. Damit stammen rund 96 Prozent der EU-Leinsaatenimporte aus Russland und Kasachstan.
Die EU-Ernte von Leinsaaten ist mit ca. 107.000 Tonnen im Jahr 2022 nicht ausreichend, um den Bedarf der EU-Leinsaatenverarbeitung in Höhe von ca. 568.000 Tonnen zu decken. Die EU-Landwirtschaft folglich in der Lage nur 19 Prozent des Bedarfes für die
Leinsaatenverarbeitung zu decken. Der tatsächliche Selbstversorgungsgrad liegt noch darunter, da weitere Verwendungen wie der direkte menschliche Verzehr hierbei noch nicht berücksichtigt sind.
- Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG: Der überwiegende Teil der Ölmühlen in Deutschland nimmt am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil und profitiert dort bereits vom Carbon Leakage-Schutz. Diese Unternehmen sind im direkten Wettbewerb miteinander und rechtlich keinesfalls verpflichtet, sensible Unternehmensdaten offenzulegen, um einem einzelnen Unternehmen im nationalen System eine Kompensation zu ermöglichen.
- Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln und Lebensmitteln / Ambrosia: Aktualisierung der Fußnote (3) zu Samen von Ambrosia
spp. unter Berücksichtigung der EFSA-Bewertung “Assessment of the processing conditions
which make the Ambrosia seeds non-viable” aus dem Jahr 2023. Darin werden
Verarbeitungsbedingungen beschrieben, unter denen die Samen von Ambrosia spp. ihre
Keimfähigkeit verlieren.
- Neue genomische Techniken: OVID unterstützt die wissenschaftliche Basis des "Vorschlags zur VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625". Neue Züchtungsmethoden bieten eine Chance auf die extremen Wetterbedingungen mit toleranteren sowie standortangepassten Pflanzen schneller eingehen zu können und den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln weiter zu senken. OVID setzt sich für internationale Regelungen im Umgang mit NGT-Pflanzen ein. Besonders hinsichtlich der Kennzeichnung müssen praktikable Lösungen gefunden werden.
- EU Entwaldungsverordnung: Klärung der entscheidenden Anwendungsfragen und Implementation aller technischen Voraussetzungen den betroffenen Marktbeteiligten noch ausreichend Zeit bleiben muss, die betriebsinternen Vorbereitungen zu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten.
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW: Seit 2019 unterstützt die Bundesregierung mit dem EEW-Programm die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Aus Rückmeldungen aus dem OVID-Mitgliederkreis geht hervor, dass diese Förderung auch seitens Ölmühlen auf Interesse stößt. Daher verfolgt die Geschäftsstelle die Weiterentwicklung des Programms kontinuierlich und beteiligte sich zuletzt im Jahr 2024 aktiv an Konsultationen zur Überarbeitung der EEW-Merkblätter.
- TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz: Als energieintensive, handelsintensive und systemrelevante Industrie sind unsere Mitglieder durch den nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen. Deutsche Ölmühlen und Pflanzenölraffinerien investieren seit über 20 Jahren in Energieeffizienz, dennoch benötigen sie pro Jahr etwa vier Terawattstunden in Form von Strom und Wärme. Die Kompensation der Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Grundlage der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)) ist für unsere Mitglieder ein außerordentlich bedeutsamer Faktor.
- Kraftwerksicherheitsgesetz: Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG-E)
Möglichkeiten des bivalenten Betriebs, die konkrete Ausgestaltung des Umstiegsdatums, die Erforderlichkeit und Ausgestaltung von Abschöpfungsmechanismen und die konkreten Dekarbonisierungsanforderungen
- 37. BImSchV, THG-Quote, RED III: Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.
- Industrieemissionsrichtlinie IED: Die aktuelle Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht durch die sogenannte Mantelverordnung bietet die legislative Chance, einen teuren und klimaschädlichen Irrweg in der deutschen Umweltpolitik zu korrigieren. Der aktuelle deutsche Sonderweg zwingt unsere Betriebe zu exorbitant hohen Investitionen in eine Technik, die nicht nur ihre Klimaschutz-Anstrengungen konterkariert, sondern die CO2-Emissionen durch den Einsatz fossiler Brennstoffe nachweislich massiv erhöht
- Anpassung der Treibhausgasquote zur nationalen Umsetzung der Reform der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Bereich Verkehr: Der Geltungsbereich der Treibhausgasquote (BImSchG) sollte auf die in der Luft- und Schifffahrt eingesetzten Kraftstoffe erweitert, und darüber hinaus die Höhen der Treibhausgasquote und der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht werden.
- Einstufung von Soja als high iLUC Risiko: Die von der EU-Kommission geplante Einstufung von Soja als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen („High iLUC“) läuft den Zielen der Bundesregierung und der EU-Wachstumsagenda diametral entgegen und sie stößt wichtige Handelspartner, besonders die Vereinigten Staaten, die Mercosur-Staaten und die Ukraine vor den Kopf.
- Antrag Schleswig-Holstein an Bundesrat zur Einführung Zuckersteuer oder Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke: Mit dem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die Lebensmittelwirtschaft fordert eine evidenzbasierte Ernährungspolitik und lehnt eine wissenschaftlich nicht tragfähige Zuckersteuer ab. Keine zusätzliche Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
- EEG 2027: Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.
- Netzanschlusspaket: Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.
Relationen
Keine Relationen.