WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.
Text
WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der WSM hat die Aufgabe, die gemeinsamen Belange der in ihr zusammengeschlossenen Industriezweige zu wahren und zu fördern. Derzeit sind 13 Industriezweige der Stahl- und Metallverarbeitung im WSM organisiert.
Der WSM bietet seinen Mitgliedsverbänden und Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit der Vernetzung, des Erfahrungsaustauschs und der Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Grenzen des wettbewerblich Erlaubtem.
Die Interessenvertretung wird ausgeübt durch den Dialog mit der Politik in Form von Stellungnahmen und Gesprächen sowie Dialogen in unterschiedlichen Formaten wie beispielsweis die Einladung zu Verbandsveranstaltungen.
Interessenbereiche: Fossile Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Klimaschutz; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Zivilrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Energienetze; Automobilwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an europäische Vorgaben praxistauglich gestalten: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) ist an die Vorgaben der DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937 "CSDDD") anzupassen. Für die WSM-Branchen ist eine bürokratiearme und praxistaugliche Neuregelung wichtig.
- Anpassung des BImSchG an EU-Richtlinie IED praxistauglich gestalten: Anpassung des BImSchG an die Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2010/75/EU of the European Parliament and of the Council of 24 November 2010 on industrial emissions (integrated pollution prevention and control) and Council Directive 1999/31/EC of 26 April 1999 on the landfill of waste praxistauglich gestalten.
- Novelle BImSchG: Umsetzung bzw. Novelle des vorhandenen BImSchG im Rahmen des beschlossene Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Verfahren
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Rechtsverkehr erhalten: Es gibt Bestrebungen, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B) zu reformieren. Der Schutz derjenigen Unternehmen, die AGB anderer Unternehmen akzeptieren, darf indes nicht herabgesetzt werden.
- Stromübertragungsnetzentgelte stabilisieren: Der zu erwartende weitere signifikante Anstieg der Netzentgelte muss durch eine staatliche
Finanzierung zumindest der energiewendebedingten Kostenbestandteile gebremst werden. Ein
beschleunigter Ausbau der Netze kann perspektivisch ebenfalls kostendämpfend wirken, dürfte
jedoch kurzfristig eher kostenerhöhende Effekte haben.
- Strommarktdesign novellieren: Der Börsen-Strompreis kann durch eine Verschiebung der brennstoffbetriebenen Kraftwerke in
eine Kapazitäts- und Netzreserve reduziert werden. Die Preisbildung am Markt nach dem
bewährten Merit-Order-Prinzip der verbleibenden regenerativen Kraftwerke führt zu einem
niedrigeren „regenerativen Strompreis“ für alle Verbraucher, sowohl für die Industrie als auch für
private und öffentliche Haushalte.
- Gesetz über Energieeffizienzmaßnahmen 1:1 an EU-Richtlinie anpassen: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen soll mittelstands- und praxistauglich 1:1 an die EU-Richtlinie angepasst werden.
- Branchenlisten zum Brennstoffemissionshandels-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Listen berechtigter Branchen nach der Brennstoffemissionshandels-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen auf Antrag der Bundesregierung beihilferechtlich von der EU-Kommission genehmigt werden.
- EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED): Ziel ist es, dass die EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden und die nationalen Regelungen nicht weiter gehen
- Praxistaugliche Umsetzung der EU Richtlinie in nationales Recht: Ziel ist die praxistaugliche Umsetzung der EU Richtlinie in nationales Recht
- Industriestrompreis für die Stahl und Metall verarbeitenden Branchen: Vorschlag des BMWE für einen Industriestrompreis: Anwendungsbereich, ökologische Gegenleistungen, Voraussetzungen
- Strompreiskompensation: Vorschlag des BMWE zur Erweiterung der förderfähigen Branchen
Relationen
Keine Relationen.