Verband deutscher Musikschulen e. V.
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Verband deutscher Musikschulen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband der rund 930 öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, in denen an bundesweit rund 18.000 Unterrichtsstätten über 1,5 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 36.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Auf der verbandlichen Ebene wird er vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes dauerhaft gefördert. Der VdM ist Programmpartner des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Programm "Kultur macht stark". Der VdM vertritt die gemeinsamen Belange der Musikschulen bei Behörden, Berufsverbänden und Organisationen des deutschen und internationalen Musiklebens. Er pflegt die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachverbänden, den allgemeinbildenden Schulen, den Ausbildungsstätten für Musikberufe, den Laienmusikverbänden und anderen kulturellen Einrichtungen. Der VdM setzt sich für musikalische Bildungsangebote in den öffentlichen Musikschulen und in Kooperation mit Kindertagesstätten, allgemein bildenden Schulen sowie weiteren Kultur- und Bildungseinrichtungen ein; darüberhinaus setzt er sich ebenso ein für Teilhabe und Inklusion, für internationalen Austausch und gelingende Bildungslandschaften.
Ziel des VdM und seiner Mitgliedschulen ist es, jedem Menschen zu ermöglichen, an der Musik teilzuhaben - durch diskriminierungsfreie und zugangsoffene Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Als musikkulturelle Zentren der Kommunen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen lebenslanges Lernen, bei dem Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Möglichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand gehen. Musikalische Vielfalt wird als Reichtum und Bereicherung erkannt. Grundvoraussetzung für eine gelingende musikalische Bildung sind die gleichermaßen künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen. Dazu bedarf eines attraktiven Berufsbildes für Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen sowie gesicherter, angemessen ausgestalteter Arbeitsverhältnisse.
Um all dies zu erreichen und zu gewährleisten, setzt sich der VdM in der Jugend-, Bildungs-, Kultur-, Arbeits- und Finanzpolitik für bessere Rahmenbedingungen ein und berät Politik und Verwaltung auf Bundesebene.
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und Gesprächstermine wird unmittelbar der Kontakt mit Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Der Schwerpunkt der Interessenvertretung liegt darin, angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen die öffentlichen Musikschulen zu stärken und ihre musikalische Bildungsarbeit für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu unterstützen, die Finanzierung zu sichern und damit die Musikschulgebühren sozialverträglich gestalten zu können, den immer gravierender werdenden Fachkräftemangel durch Förderung des musikpädagogischen Nachwuchses zu beheben und damit allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese über die Anliegen der öffentlichen Musikschulen zu informieren und die Positionen des VdM darzulegen.
Interessenbereiche: Vorschulische Bildung; Integration; Familienpolitik; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rente/Alterssicherung; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
Regelungsvorhaben:
- Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der DRV wegen BSG-Urteil vom 28. Juni 2022 sowie Regelung für weiterhin mögliche Honorarverträge: Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 („Herrenberg-Urteil“) auch über 2026 hinaus, wonach Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen in der Regel nicht mehr rechtssicher auf Honorarbasis unterrichten können sowie Lösungen für weiterhin mögliche freiberufliche
Honorartätigkeiten für Musikschullehrkräfte. Die öffentlichen Musikschulen bedürfen für die Umsetzung der Umwandlung von Honorarverträgen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge einer Übergangszeit, in der diese Umsetzung in ihren Kommunen realisiert werden kann.
Relationen
Keine Relationen.