Tanzpolitik in der Krise - Soziale Lage, strukturelle Unsichtbarkeit und die Zukunft der Tanzförderung
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Tanzpolitik in der Krise - Soziale Lage, strukturelle Unsichtbarkeit und die Zukunft der Tanzförderung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7128
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Doris Achelwilm, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Tanzpolitik in der Krise – Soziale Lage, strukturelle Unsichtbarkeit und die
Zukunft der Tanzförderung
Die zeitgenössische Tanzszene in Deutschland gehört zu den dynamischsten
und international am stärksten vernetzten Kunstsparten – und zugleich zu den
finanziell prekärsten. In der Sparte arbeiten etwa 15 000 professionelle
Tanzschaffende, darunter feste Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie eine
lebendige freie Szene mit zahlreichen Kollektiven und Projektgruppen (vgl.
www.dachverband-tanz.de/kontakt/online-services-und-publikationen#c8144).
Jährlich entstehen im freien Bereich über 2 000 neue Choreografien und
Tanzprojekte, die ein Millionenpublikum erreichen. Zudem vermitteln viele tausend
Tanzschulen landesweit Menschen die Grundlagen dieser Kunstform (vgl.
ebd.). Als Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft ist der Tanz ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Trotz dieser Vitalität ist die soziale und strukturelle Realität der
Tanzschaffenden von tiefgreifender Prekarität geprägt. Nach Daten der Künstlersozialkasse
(KSK) für das Jahr 2025 lag das durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen von
freiberuflichen Tänzerinnen bei lediglich 12 618 Euro, während freiberufliche
Choreografinnen und Ballettmeisterinnen im Mittel 16 650 Euro deklarierten
(vgl. https://kunst-kultur.verdi.de/++file++67c573fd9342ddabc242f6c5/downlo
ad/250211_verdi_Gender-Pay-Gap-2024-in-der-Kunst-und-Kultur.pdf).
Damit rangieren Tanzschaffende am untersten Ende der Einkommensskala im
Vergleich zu anderen Sparten der darstellenden Künste. Diese
Einkommensarmut hat unmittelbare, kumulative Auswirkungen auf die Alterssicherung:
Unterbrochene Erwerbsbiografien, der im Sektor ausgeprägte Gender-Pay-Gap
von rund 20 Prozent und das frühe altersbedingte Karriereende von
Tänzerinnen und Tänzern führen im Alter zu einer systemischen Betroffenheit von
Altersarmut, die insbesondere Frauen hart trifft. Viele Solo-Selbstständige
generieren ihr Einkommen aus einem fragilen Mix aus öffentlicher Projektförderung
und kommerzieller Unterrichtstätigkeit. Dieses dichte, aber hochgradig
instabile Netz riss bereits während der Corona-Pandemie, in der dem freien
Tanzbereich Einnahmenverluste von rund 130 Mio. Euro innerhalb von fünf Monaten
beziffert wurden, abrupt ein (vgl. www.kulturrat.de/themen/corona-vs-kultur/ar
beitsfaehigkeit-der-tanzszene-erhalten/).
Die kulturpolitische Entwicklung der letzten Jahre verschärft diese strukturellen
Probleme. Zwar betont die Bundesregierung rhetorisch den Wert von Kunst
und Kultur als gesellschaftliches Gut und verweist auf die Notwendigkeit,
Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Die reale Förderpraxis steht
jedoch in direktem Widerspruch hierzu: Zentrale, erfolgreiche Bundesprogramme
verharren auf einem nominal eingefrorenen Niveau. Ein exemplarisches
Beispiel hierfür ist das Programm TANZPAKT Stadt-Land-Bund, das seit 2017 mit
10,1 Mio. Euro Bundesmitteln insgesamt 46 strukturbildende Vorhaben
unterstützte und dabei weitere 14,4 Mio. Euro an regionalen Ko-Finanzierungen
mobilisierte. Trotz dieses enormen Erfolgs und einer hohen Nachfrage von
135 Projektanträgen stagniert das jährliche Bundesbudget für den Fonds seit
Anbeginn unverändert bei 1,125 Mio. Euro. In Zeiten drastischer
Tarifsteigerungen und hoher Inflation bedeutet dieses Verharren auf dem Niveau von 2017
eine kontinuierliche reale Entwertung der Fördermittel.
Diese reale Mittelkürzung kollidiert fundamental mit dem berechtigten
Anspruch, freie Künstlerinnen und Künstler über Basishonorare angemessen zu
bezahlen. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat die Empfehlungen
für Honoraruntergrenzen ab 2026 auf monatlich 3 600 Euro für KSK-
Versicherte und 4 220 Euro für Nicht-KSK-Versicherte angehoben, um einen
Angleich an die Einstiegsgagen des Normalvertrags (NV) Bühne zu
gewährleisten (vgl. https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-
mindesthonorare-fuer-freie-darstellende-kuenstlerinnen). Ohne eine
entsprechende Aufstockung der Bundesfördertöpfe führt die verbindliche Einführung
dieser Basishonorare in der Förderpraxis zu Verdrängungs- und
Kürzungseffekten.
Zusätzlich erzeugt das Matchfunding-Prinzip des TANZPAKT Stadt-Land-
Bund eine tiefgreifende föderale Ungleichheit. Da der Bund seine Mittel strikt
an eine Ko-Finanzierung der Kommunen oder Länder in mindestens gleicher
Höhe knüpft, werden strukturschwache Flächenländer systematisch abgehängt.
Kommunen im haushaltspolitischen Nothandlungsstatus können die
erforderlichen Eigenanteile für freiwillige Kulturleistungen oft nicht aufbringen. Dies
führt dazu, dass die Bundesmittel überproportional in ohnehin gut ausgestattete,
urbane Zentren fließen, während in Ländern wie dem Saarland, Sachsen-Anhalt
oder Rheinland-Pfalz eine eklatante Unterrepräsentanz geförderter Projekte zu
verzeichnen ist. Diese Förderpraxis konterkariert den politischen Anspruch auf
die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und vertieft die kulturelle
Kluft zwischen wohlhabenden Ballungsräumen und ländlich geprägten
Regionen. Gleichzeitig erweist sich der Rückzug des Bundes aus der Fläche als
struktureller Kahlschlag: Durch das Auslaufen des BKM-Programms (BKM =
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) „Verbindungen fördern“
wurde dem länderübergreifenden Netzwerk „tanz weit draußen“ die
existentielle Basis entzogen. Besonders drastisch zeigt sich die Krise im Haushaltsjahr
2026: Das mehrfach ausgezeichnete und erfolgreiche Pionierprojekt „explore
dance – Netzwerk Tanz für junges Publikum“ hat seine Bundesförderung
verloren, wodurch mühsam aufgebaute kulturelle Infrastrukturen in der Fläche
unwiederbringlich zu brechen drohen (vgl. https://explore-dance.de/news-presse/
wegfall-der-bundesfoerderung-2026-gefaehrdet-die-bundesweite-arbeit-fuer-ju
nges-publikum-des-laenderuebergreifenden-netzwerks-explore-dance/).
Im Bildungsbereich zeigt sich ein ähnliches Bild: Zwar verortet der
Zwischenbericht zur Evaluation des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ vom 14. Februar 2025 fast ein Viertel (über 2 500 Angebote in den
Jahren 2023 und 2024) aller Realisierungen im Bereich „Bewegung und Tanz“,
doch fehlt es an langfristig gesicherten Strukturen, die bildungsbenachteiligten
Kindern und Jugendlichen kontinuierlich den Zugang zu Tanz eröffnen. Dies
betrifft unmittelbar die Verpflichtungen aus Artikel 31 der UN-
Kinderrechtskonvention.
Besorgniserregend sind zudem die administrativen und rechtlichen Hürden an
den Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht – wie das wegweisende
„Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. Da die
verschärften Kriterien der Statusfeststellung freie Honorartätigkeiten an Musik-
und Tanzschulen in der Praxis nahezu unmöglich machen, stehen viele
Einrichtungen vor einem unlösbaren Dilemma: Sie werden zur Schließung von Kursen
oder zur drastischen Reduzierung von Angeboten gezwungen, weil die
kommunalen Mittel für die notwendigen Festanstellungen fehlen.
Verschärft wird diese Krise durch die anhaltende statistische Unsichtbarkeit des
Sektors: Bis heute verweigert der Bund eine systematische Erfassung des
Tanzes in der amtlichen Statistik. Weder im Monitoringbericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie noch im Kulturfinanzbericht wird der Tanz
als eigene Wirtschaftsklasse aufgeführt; er bleibt diffus unter „Theater“ oder
„Musikensembles“ subsumiert. Das Fehlen einer differenzierten
Bundesstatistik verhindert eine zielgerichtete, datenbasierte Kulturpolitik und perpetuiert
die strukturelle Benachteiligung der Sparte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen kulturpolitischen Stellenwert und welchen gesellschaftlichen
Mehrwert misst die Bundesregierung der Sparte Tanz innerhalb der
Bundeskulturförderung bei, und wie spiegelt sich diese Einschätzung im
Vergleich zu anderen Sparten der darstellenden und bildenden Künste im
Bundeshaushalt wider?
2. In welchem finanziellen Umfang und über welche spezifischen
Haushaltstitel hat die Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2026
Institutionen, Projekte, Festivals und Netzwerke des Tanzes gefördert (bitte
getrennt nach Beauftragtem der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufschlüsseln)?
3. Verfügt die Bundesregierung über verlässliche statistische Daten darüber,
wie viel Prozent der gesamten Bundesförderung für die Darstellenden
Künste tatsächlich der Sparte Tanz zugutekommen, und wie schlüsseln
sich diese Mittel auf
a) in die festen, öffentlich getragenen Theater- und Ensemblestrukturen,
b) in die freien, projektbasierten Strukturen und
c) in die fächerübergreifenden Bundeskulturfonds und Stiftungen (z. B.
Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes)?
4. Welche national und international relevanten Tanz-Festivals wurden seit
dem Amtsantritt des Staatsministers für Kultur und Medien Wolfram
Weimer am 6. Mai 2025 durch Bundesmittel unterstützt, welche davon
wurden neu in den Förderkatalog aufgenommen, und welche wurden bereits
in den Jahren zuvor kontinuierlich gefördert (bitte einzeln und mit den
jeweiligen Jahressummen aufführen)?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass angesichts
drastischer Sach- und Personalkostensteigerungen sowie der Einführung von
Basishonoraren die Bundesmittel für die zentralen Programme Nationales
Performance Netz (NPN) und TANZPAKT Stadt-Land-Bund seit Jahren
nominal eingefroren sind?
6. Warum wurde die Bundesförderung für das bundesweit agierende und mit
mehreren Preisen ausgezeichnete Kooperationsprojekt „explore dance –
Netzwerk Tanz für junges Publikum“ im Bundeshaushalt 2026 nicht
fortgeführt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
damit verbundenen Wegfall von Tanzangeboten für Kinder und
Jugendliche?
7. Warum gibt es auf Bundesebene keinen dezidierten Förderfonds für den
Tanz oder eine eigenständige Bundesinstitution analog zur „Initiative
Musik“, und welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine
strukturelle Gleichberechtigung der Sparte Tanz im Fördersystem des Bundes
herzustellen?
8. Wie plant die Bundesregierung, eine Systematisierung der Tanzförderung
auf Bundesebene anzugehen, welche konkreten Maßnahmen sind geplant,
und inwieweit sollen dabei die Akteurinnen und Akteure der
Initiativgruppe Tanzförderung (Dachverband Tanz Deutschland, Nationales
Performance Netz , Bureau Ritter, Tanzbüro Berlin, K3 Hamburg Tanzplan
Hamburg, Landesbüro Tanz nrw, Tanzszene Baden-Württemberg, Aktion
Tanz, Bundesdeutsche Ballett- und Tanztheaterdirektoren Konferenz)
einbezogen werden?
9. Warum wurden die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus den
Evaluationen der Neustart-Kultur-Programme im Bereich des Tanzes –
wie die Forderung nach mehr Übersichtlichkeit, Synergien, dem Schaffen
von Notfallnetzwerken und der Entbürokratisierung der
Antragsverfahren – bisher nicht systematisch durch den Bund umgesetzt?
10. Aus welchen Gründen wurde das stipendienartige Förderprogramm „DIS-
TANZ-SOLO“, das sich während der Pandemie als hochwirksames
Instrument zur Existenzsicherung und künstlerischen Weiterentwicklung
erwiesen hat, nicht dauerhaft fortgeführt, um die soziale Lage freischaffender
Tanzschaffender während Recherche- und Fortbildungsphasen
abzusichern?
11. Wie bewertet die Bundesregierung das im Land Berlin erprobte
Stipendienprogramm „Tanzpraxis“, das komplementär zur Projektförderung die
täglich notwendige, aber unbezahlte Körperarbeit von Tänzerinnen und
Choreografen finanziert, und plant sie ein analoges, nationales
Stipendienprogramm auf Bundesebene?
12. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Stipendienprogramm für
Tanzkünstlerinnen und Tanzkünstler analog zu den KUNSTFONDS-
Stipendien im Bereich der Bildenden Künste, um insbesondere
Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler abseits von Compagnien strukturell zu
stärken?
13. Welche konkreten bundespolitischen Maßnahmen werden ergriffen, um
die Einhaltung und finanzielle Absicherung der vom Bundesverband Freie
Darstellende Künste ab 2026 empfohlenen Basishonorare (3 600 Euro für
KSK-Versicherte, 4 220 Euro für Nicht-KSK-Versicherte) in allen mit
Bundesmitteln geförderten Projekten zu gewährleisten, ohne das
Projektvolumen qualitativ oder quantitativ zu reduzieren?
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung eines
gesonderten, zweckgebundenen Bundesetats zur Deckung der Basishonorare bei
Bundesförderungen analog zum Vorgehen des Landes Berlin, das seit dem
Haushaltsjahr 2024 einen eigenen Etat hierfür bereitstellt?
15. Inwieweit plant die Bundesregierung, Länder und Kommunen strukturell
und finanziell zu entlasten, um sie in die Lage zu versetzen, die steigenden
Basishonorare bei gemeinsam finanzierten Kulturprojekten
(Matchfunding) mitzutragen?
16. Welche Lösungen hat die Bundesregierung seit Beginn der Wahlperiode
für die besondere soziale Lage der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen
erarbeitet, um die Erwerbsbiografien von Tanzschaffenden abzusichern
(unter besonderer Berücksichtigung des im April 2022 vorgelegten
Gutachtens von Prof. Dr. Daniel Ulber)?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der
freiwilligen Arbeitslosenversicherung für freischaffende und
soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler, wie sie unter anderem von der
Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles vehement gefordert wird?
18. Wie plant die Bundesregierung, die Künstlersozialkasse
weiterzuentwickeln, um systemische Erwerbslücken und temporäre
Beschäftigungsphasen in den Biografien darstellender Künstlerinnen und Künstler besser
abzufedern?
19. Geht die Bundesregierung davon aus, noch in dieser Legislaturperiode
wirksame gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die prekäre
wirtschaftliche Lage von Tanzschaffenden der Darstellenden Künste zu
verbessern, wie sie in der gemeinsamen Studie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz und der BKM im Jahr 2024 ausführlich
belegt wurde?
20. Welche spezifischen Instrumente der Bundeskulturförderung, die
Tänzerinnen, Tänzer, Choreografinnen und Choreografen in ihrer kurzen
aktiven Berufsphase und bei der anschließenden Berufstransition unterstützen,
wurden im Rahmen des „Berichts zur sozialen und wirtschaftlichen
Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und
Diversität“ geprüft, und plant die Bundesregierung einen gesonderten
Bericht zur Sparte Tanz?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die soziale Situation von sogenannten
Mini-Selbstständigen im Kulturbereich, die mit einem jährlichen
Arbeitseinkommen (Gewinn) unter der gesetzlichen Mindestgrenze von
3 900 Euro die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KSK
verfehlen, und wie will sie sicherstellen, dass diese Akteure eine
ausreichende Altersvorsorge aufbauen können?
22. Welche strategischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Bekämpfung der grassierenden Altersarmut von Tanzschaffenden, die
angesichts extrem niedriger Durchschnittseinkommen (12 581 Euro bei
Tänzern, 16 743 Euro bei Choreografen im Jahr 2024) und unterbrochener
Erwerbsbiografien akut droht, und wie wird dabei der geschlechtsspezifische
Einkommensunterschied (Gender-Pay-Gap) von rund 20 Prozent in den
darstellenden Künsten berücksichtigt?
23. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die massiven
Verwerfungen im Kultur- und Bildungsbereich infolge des „Herrenberg-Urteils“
des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zu beheben und den
rechtssicheren Erhalt des „dualen Wegs“ (Kombination aus Festanstellung und
Honorartätigkeit) an Musik- und Tanzschulen zu garantieren?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die seit Juli 2023 verschärfte
Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung bei freien Tanzensembles,
Musikschulen und Volkshochschulen hinsichtlich Scheinselbstständigkeit, und
plant sie gesetzliche Klarstellungen, um selbstständige Lehrtätigkeiten im
künstlerischen Bereich rechtssicher und bürokratiearm zu ermöglichen?
25. Plant die Bundesregierung den langfristigen und rechtssicheren Erhalt der
Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nummer 21 des
Umsatzsteuergesetzes, insbesondere auch für private und gemeinnützige
Schulen des künstlerischen Tanzes und Ballettschulen, und wie begründet
sie ihre Haltung?
26. Warum werden in den Monitoringberichten zur Kultur- und
Kreativwirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie im
Kulturfinanzbericht der Bundesregierung der Tanz und freie
Tanzensembles nicht als eigene Wirtschaftsklasse bzw. Teilbranche ausgewiesen,
sondern unter „Musikensembles“ oder „Theater und Musik“ subsumiert,
und welche Schritte unternimmt sie zur Behebung dieser statistischen
Unsichtbarkeit?
27. Werden die bestehenden Förderprogramme des Bundes nach Auffassung
der Bundesregierung der nachgewiesenen gesellschaftlichen, integrativen
und gesundheitsfördernden Wirkung des Tanzes gerecht, und durch
welche spezifischen Förderprogramme wird diese gesellschaftliche
Relevanz gezielt gestärkt?
28. Welche Rolle spielt der Tanz in der Konzeption der kulturellen Bildung
der Bundesregierung, und wie plant sie, das Erfolgsprogramm „Kultur
macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023 bis 2027), bei dem
Tanzprojekte fast ein Viertel aller Maßnahmen ausmachen, langfristig strukturell
und finanziell abzusichern?
29. In welcher Weise findet das verfassungs- und völkerrechtlich verankerte
Recht auf kulturelle Rezeption und Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen – wie es sich aus Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention
ableitet – einen konkreten und messbaren Niederschlag in den Richtlinien der
Bundeskulturförderung, insbesondere im Hinblick auf strukturschwache
und ländliche Räume?
30. Welchem konkreten kulturpolitischen Konzept folgt die Bundesregierung
bei der Förderung des Tanzes angesichts gesellschaftlicher
Transformationsprozesse wie gelingender Integration und Inklusion, und welche
spezifischen Förderprogramme existieren hierfür auf Bundesebene?
31. Inwieweit werden Ansätze zur Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen von Communitys behinderter, tauber und chronisch kranker
Tanzkünstlerinnen und Tanzkünstler (z. B. im Rahmen von Mixed-Abled-
Compagnien wie DIN A 13, Forward Dance Companie oder Projekten
wie UNIque@dance und Making a Difference) durch die
Bundesregierung gezielt gefördert
a) in Bezug auf selbstbestimmtes Arbeiten und Produzieren,
b) in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu professionellen
Tanzausbildungen und
c) hinsichtlich des systematischen Abbaus von Barrieren an öffentlich
geförderten Theatern und Tanzinstitutionen für Künstlerinnen,
Künstler und das Publikum?
32. Werden die notwendigen Kosten für Barrierefreiheit und Access-
Maßnahmen (z. B. Audiodeskriptionen, Gebärdensprachdolmetschung) in
den bestehenden Förderprogrammen des Bundes als eigenständige,
budgetneutrale Förderposten integriert, damit diese Kosten nicht aus dem
künstlerischen Kernbudget bezahlt werden müssen?
33. Wie bewertet die Bundesregierung den Wegfall des
bundesländerübergreifenden Netzwerks „tanz weit draußen“ zur Entwicklung des Tanzes in
ländlichen Regionen infolge der Einstellung des BKM-Förderprogramms
„Verbindungen fördern“ des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste,
und wie soll der tanzkünstlerischen Unterversorgung ländlicher Räume, in
denen mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt, entgegengewirkt werden?
34. Wie unterstützt die Bundesregierung – nach dem Auslaufen des Neustart-
Kultur-Programms „tanz:digital“ – die technologische und künstlerische
Entwicklung und Präsentation von Tanzprojekten im digitalen Raum, und
welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
35. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das
materielle und immaterialle Kulturerbe Tanz in Deutschland (z. B. über die
Förderung des Deutschen Tanzfilminstituts Bremen, der Pina Bausch
Foundation und des Dachverbandes Tanz Deutschland) dauerhaft zu
sichern und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
36. Ist sich die Bundesregierung der existenziellen Bedrohung der staatlichen
Tanzausbildungsinstitutionen in Deutschland (wie dem
Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz Berlin) infolge massiver Sparmaßnahmen der
Länder bewusst, und wie plant sie, die Qualität, Internationalität und
Zukunftsfähigkeit der akademischen Tanzausbildung im Rahmen ihrer Bund-
Länder-Kooperationen abzusichern?
37. In welcher Weise und mit welchen finanziellen Ressourcen wird die
Sparte Tanz in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) des
Bundes berücksichtigt, und wie viele Gastspiele und internationale
Kooperationsprojekte von Tanzkompanien wurden in den Jahren 2021 bis 2026
gefördert (bitte im Vergleich zu Theater- und Musikprojekten darstellen)?
38. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zentrale
internationale Austausch- und Vermarktungsplattformen für den Tanz aus
Deutschland wie das Förderprogramm „Kreativ-Transfer“ eingestellt wurden und
die Existenz der „Internationalen Tanzmesse NRW“ massiv gefährdet ist,
und welche Maßnahmen plant sie, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit des künstlerischen Nachwuchses abzusichern?
39. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Kulturpolitik seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, um die im
Grundgesetz geforderte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ in
Bezug auf den Zugang zu Tanzkunst in allen Bundesländern zu sichern oder
herzustellen?
40. Inwieweit wird die strukturelle und steuerliche Ungleichheit zwischen den
Bundesländern bei den Ko-Finanzierungsanteilen von Bundesförderungen
berücksichtigt, und plant die Bundesregierung eine Flexibilisierung des
Matchfunding-Prinzips (z. B. beim TANZPAKT Stadt-Land-Bund), um zu
verhindern, dass finanzschwache Flächenländer wie Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt und das Saarland aufgrund mangelnder kommunaler
Gegenfinanzierungsmöglichkeiten faktisch systematisch ins Hintertreffen
geraten oder de facto von der Inanspruchnahme zentraler Bundesmittel
abgeschnitten werden?
Berlin, den 9. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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