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LS Europe-logos Srl

lobbyregister / register_entry 27.01.2023 · Original ↗

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LS Europe-logos Srl Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater logos ist eine Agentur für Interessenvertretung, Verbandsmanagement und Kommunikation. Unsere Kunden vertrauen uns, wenn es darum geht, Allianzen zu steuern, Gemeinschaften zu aktivieren und mit politischen EntscheidungsträgerInnen in Kontakt zu treten. Wir bieten Public-Affairs- und Public-Relations-Dienstleistungen. Wir unterstützen unsere Kunden mit Advocacy-Strategien, Erstellung von Konzeptpapieren, Vorbereitung und Durchführung von Kontaktprogrammen mit EntscheidungsträgerInnen and Netzwerkmanagement. Seit 2012 sind wir in die MCI-Gruppe, eine internationale Gruppe für Kommunikation, Event- und Verbandsmanagement, integriert. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Personenverkehr; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Lebensmittelsicherheit; Automobilwirtschaft; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wettbewerbsrecht; Fossile Energien; Schifffahrt; Allgemeine Energiepolitik; EU-Binnenmarkt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Lebens- und Genussmittelindustrie; Industriepolitik; Außenwirtschaft; Verkehrspolitik; Klimaschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Energie" Regelungsvorhaben: - Beibehaltung der RED III Ziele als Gesamtreferenz; Einführung einer Incentivierung der Industrie, um 2030 RED III Ziele zu erreichen: Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht Wir betreiben die Interessenvertretung, um sicherzustellen, dass die nationalen Ziele für die Industrie umgesetzt werden können, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Beibehaltung der Industrieziele in RED III als nationale Gesamtreferenz sowie die Einführung von Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen werden dabei als wichtige Voraussetzungen für die Erreichung der Industrieziele angesehen. - Einführung von mehr Flexibilität in der Ausgestaltung des Klimaschutzverträge-Förderprogramms, um die Bewerbung von Großanlagen zu ermöglichen: Das Ziel ist mehr Flexibilität in den nationalen Fördermechanismen, die die Dekarbonisierung von großen industriellen Produktionsanlagen erlauben. - Einführung von Flexibilität in der Ausgestaltung der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, um die Dekarbonisieung von Großanlagen zu ermöglichen: Das Ziel der Interessenvertretung ist mehr Flexibilität in den nationalen Fördermechanismen, die eine schrittweise erfolgende Dekarbonisierung von großen industriellen Produktionsanlagen erlauben. - Einführung von Maßnahmen zur Ermöglichung von CCS (Carbon Capture & Storage): Das Ziel der Interessenvertretung ist, dass in Deutschland die Umsetzung von CCS ermöglicht wird und eingesparte CO2-Emissionen dank CCS auf das zu erreichende Einsparungspotential von Treibhausgasen entsprechend angerechnet werden. - Änderung (im Sinne von mehr Ehrgeiz) des Vorschlags der Europäischen Kommission bzgl. Zölle auf die Einfuhren von russischen Mineraldüngern: Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. direkt oder indirekt von dort ausgeführt werden Die Interessenvertretung zielt darauf ab zu verhindern, dass weiterhin stark C02-belastete Düngemittelimporte aus Russland zollfrei in die EU kommen und dazu führen, dass die europäische Produktion nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Neue Abhängigkeiten der EU von Russland sollten zwingend verhindert werden. In diesem Sinne, zielt die Interessenvertretung auf mehr Ehrgeiz in der Ausgestaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen. - Einführung von Maßnahmen auf der Nachfrageseite zum Zweck des Hochlaufs des Marktes für CO2-arme Produkte (Grüne Leitmärkte): Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel, dass grünes Ammoniak und darauf basierte Düngemittel im Konzept der grünen Leitmärkte Berücksichtigung finden. - Beibehaltung der Harmonisierung der gesetzlichen Anforderungen im Europäischen Binnenmarkt in der neuen europäischen Verpackungsverordnung: Vermeidung von Sonderregelungen auf Landes- und Bundesebene (e.g., Differenzen im VerpackG). Einführung einer Harmonisierung der Begriffe (z.B. "Inverkehrbringen" und "Hersteller") in verschiedenen Verpackungen-betreffenden Gesetzen. - Einführung von gezielten Ausnahmen für Stretchfolien und Bänder von den Wiederverwendbarkeitsquoten für Transportverpackungen (EU-PPWR): Unterstützung für den Vorschlag der Europäischen Kommission, gezielte Ausnahmen von den Paragraphen 1-3 des Artikels 29 der Europäischen Verpackungsverordnung in Sekundärgesetzgebung (delegierte Rechtsakte) einzuführen. - Einführung einer Berücksichtigung des Rezyklatanteils in der Kreislaufqualität von Verpackungen über die Delegierten Rechtsakte der EU-PPWR: Unterstützung für die Berücksichtigung des Rezyklatanteils neben der Recyclingfähigkeit. - Einführung einer Anerkennung des Recyclings von Verbundverpackungen über die Delegierten Rechtsakte der EU-PPWR/ des VerpackG: Einführung einer Anerkennung des Recyclings von Verbundverpackungen über die Delegierten Rechtsakte der europäischen Verpackungsverordnung/ des Paragraphen 21 des VerpackG - Beibehaltung der Verlängerung der Einführung der Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte (EUDR): Unterstützung für das Vorgehen der EU-Kommission, das Datum des Inkrafttretens um ein Jahr zu verschieben. - Einführung einer Entlastung der Unternehmen durch die angestrebten Harmonisierungen in der EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Unterstützung für den Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und zur Entlastung von Unternehmen. - Einführung praxistauglicher Anforderungen im Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG): Anpassung der Prüfpflichten und Schwellenwerte im Rahmen des Einwegkunststofffonds-Gesetzes (EWKFondsG), um unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. - Umsetzung der CBAM und Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für betroffene Industrien: Umsetzung des CBAM sowie begleitender klimapolitischer Instrumente auf EU-Ebene Sicherstellung, dass die Umsetzung des CBAM planbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien gewahrt bleibt. Dabei werden insbesondere kohärente Rahmenbedingungen zwischen verschiedenen kKimapolitischen Instrumenten sowie geeignete Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie angesehen.

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