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Agora Think Tanks gGmbH

lobbyregister / register_entry 15.03.2022 · Original ↗

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Agora Think Tanks gGmbH Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Agora Think Tanks gGmbH, die die Think Tanks Agora Energiewende, Agora Industrie und Agora Agrar umfasst, erarbeitet wissenschaftlich fundierte und politisch umsetzbare Wege, damit die Transformation zur Klimaneutralität gelingt - in Deutschland, Europa und global. Unsere unabhängige Forschung entwickelt Handlungsoptionen und -konzepte, die wir in Form von Studien, Veranstaltungen und anderen Beiträgen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Als gemeinnütziges Unternehmen, das sich durch Zuwendungen von Stiftungen und öffentlichen Einrichtungen finanziert, sind wir weder unternehmerischen noch politischen Interessen verpflichtet, sondern ausschließlich dem Gemeinwohl. Dabei verfolgt Agora Think Tanks gGmbH den gemeinnützigen Zweck der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Klimaschutzes. Die Interessenvertretung der Agora Think Tanks gGmbH richtet sich nach den zentralen Handlungsmaximen der Organisation: Gemeinnützigkeit, Unabhängigkeit, Wissenschaftlichkeit, Lösungsorientierung. Dazu gehört der Dialog mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit zum Zweck eines produktiven Austauschs von Ideen und zur Beförderung des Klimaschutzes. Interessenbereiche: Energienetze; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Fossile Energien Regelungsvorhaben: - Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG: Gestaltung eines planvollen Übergangs des Brennstoffemissionshandels zum ETS II im Rahmen der Novelle des TEHG. - Stärkung von Klimaschutz im Gebäudebereich: Stärkung des Klimaschutzes im Gebäudebereich durch Erarbeitung von Vorschlägen zur Stärkung einschlägiger Regelungen wie dem Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsesetz sowie der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben (EU-Gebäuderichtlinie) - Förderung von erneuerbaren Energien: Umsetzung des europäischen Strommarktdesigns in einem möglichen EEG 2027, Umstellung auf zweiseitige Erlösabsicherungen und Marktintegration - Stärkung des Wind Offshore Ausbaus: Die Analyse untersucht, wo Handlungsbedarf besteht, um Offshore-Windparks in der erforderlichen Geschwindigkeit aufzubauen, und wie es gelingt, diese effizient in den deutschen und europäischen Strommarkt zu integrieren. In engem Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft haben wir Vorschläge entwickelt, die dazu beitragen sollen, die Windkraft auf See zu einem nachhaltingen Erfolgsmodell zu machen. Nur so kann die Offshore-Windenergie wesentlich zur klimaneutralen Wertschöpfung in Deutschland und Europa beitragen. - Stärkung der Dekarbonisierung von Wärmenetzen: Optimierung des Förderrahmens und sonstiger Rahmenbedingungen für Wärmenetze, um eine zügige Dekarbonisierung bei gleichzeitiger Systemdienlichkeit für das Stromsystem zu erreichen - Einführung von Embodied Carbon Grenzwerten im Baubereich: Einführung von Embodied Carbon Grenzwerten im Baubereich, um eine Nachfrage für klimafreundliche Baustoffe anzureizen. - Entwurf des Vergabetransformationspakets: Aufnahme von spezifischen Anreizen für den Einsatz klimafreundlicher Grundstoffe im öffentlichen (Bau-)Vorhaben - Weiterentwicklung EEG-Marktprämienmodell: CfD und PPA: Weiterentwicklung des EEG-Marktprämienmodells entsprechend den neuen Vorgaben für das europäische Strommarktdesign: Zweiseitigkeit (Claw-Back durch Differenzverträge) und stärkere Marktintegration (keine Marktverzerrungen am Spotmarkt, stärkere Gewichtung marktbasierter Finanzierung). Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, so dass gleichzeitig ein hohes Ausbautempo für Erneuerbare Energien sichergestellt wird und die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente Direktvermarktung und Anlagen) sinken. - Diskussion und Bewertung der Optionen zur Ausgestaltung der EE-Finanzierungen: Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken. - Reform des Strommarktdesigns: Eine Reform des Strommarktdesigns ist essenziell für die Energiewende. Agora Energiewende setzt sich ein für: 1) Ein reformiertes EEG als Investitionsinstrument mit Marktanreizen, 2) Eine dezentrale Komponente im Kapazitätsmarkt zur Sicherung der Versorgung, 3) Regionale Strompreise für effizientere Standortwahl und Systembetrieb, 4) Dynamische Tarife und Netzentgelte zur Förderung von Flexibilität und Netzoptimierung. - Anpassung der Düngegesetzgebung: Eine einzelbetriebliche Nährstoffbilanzierung wäre das Kernelement einer bürokratiearmen und verursachergerechten Düngegesetzgebung. - Weiterentwicklung der GAK: Stärkere Förderung über die GAK von kooperativem Agrarumweltschutz, Waldumbau hin zu resilienten Wäldern und von Gemeinwohlleistungen ökologisch wertvoller Kulturen mit Biogasnutzung. Finanzierung von Treibhausgas-Minderungstechnologien in der Nutztierhaltung u.a. über die GAK. Eine Umstellung der landwirtschaftlichen Tierhaltung auf tiergerechtere Haltungssysteme aus anderen Fördertöpfen außer der GAK finanzieren. - Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Der Vorschlag schlägt eine Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) vor, bevor dessen Anwendung verpflichtend wird. Vorgeschlagen sind die rechtssichere Ermöglichung des Downgradings zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten, eine verständliche und vergleichbare Kennzeichnung im Hauptsichtfeld, die rechtssichere Einbeziehung importierter Ware, die Ausweitung der Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Ziel ist es, die Kennzeichnung rechtskonform, wirksam und bürokratiearm auszugestalten, Markttransparenz zu erhöhen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten. - Anpassung des Vergabebeschleunigungsgesetz und der Unterschwellenvergabeverordnung: Die Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung von Regionalität bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung sollte erhöht werden, damit durch die öffentliche Nachfrage die heimische Produktion sowie deren weiterverarbeitende Betriebe gestärkt werden. Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung sollte sich zudem an den Empfehlungen der DGE orientieren. - Kurs auf Zielerreichung. Weichenstellungen für die Klima- und Energiepolitik der 21. Legislaturperiode: Klimapolitik wirkt, wenn sie entschlossen und über Legislaturperioden hinweg stabil vorangetrieben wird. Die Erfolge im Stromsektor zeigen, was möglich ist. In den Bereichen Gebäude, Industrie und Verkehr fehlt es dagegen noch an der notwendigen Dynamik, um die Klimaziele zu erreichen. Daher gilt es in der kommenden Legislaturperiode Planungssicherheit zu schaffen: Eine ehrliche Bestandsaufnahme darüber, wo Deutschland energie- und klimapolitisch steht, sollte dabei die Grundlage für entschlossenes Handeln sein. Daneben braucht es für Investitionen in Klimaschutz, eine zukunftsfähige Wirtschaft und moderne Infrastruktur auch eine solide und zuverlässige Finanzierungsbasis. Die Grundlage für bezahlbaren Strom und eine stabile Energieversorgung liefert der Ausbau der Erneuerbaren Energien - Erstellung von Factsheets Klima und Energie. Einordnungen für die 21. Legislaturperiode: Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode tauchen viele Fragen auf, die die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit klimapolitischer Maßnahmen betreffen: Wie können attraktive Strompreise für die Elektrifizierung gesichert werden? Wie kommt die Wirtschaft klimafreundlich aus der Krise? Wie gelingt der bezahlbare Umstieg auf klimaneutrales Heizen für alle? Und wie können die nötigen öffentlichen Mittel für den Übergang zur Klimaneutralität bereitgestellt werden? Dies haben wir zum Anlass genommen, Factsheets zu diesen vier Kernthemen zu erstellen. Sie liefern Hintergrundinformationen, räumen mit Mythen auf und zeigen Lösungsansätze für die Herausforderungen auf. - Biogasförderung im EEG 2027 auf multifunktionale Substrate ausrichten: Um die Umweltleistungen der Biogasproduktion zu erhöhen, ist es sinnvoll die Marktprämie im EEG nur auf Strom aus multifunktionalen Substraten zu gewähren. Im Gegenzug kann der „Maisdeckel“ (§39i EEG 2027) entfallen. Außerdem könnte der Flexibilitätszuschlag (§50) weiter angehoben werden, um Einkommensverluste abzufedern. - Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte: Die Finanzierung von Tierwohlprämien zur Umstellung von Haltungssystemen könnte über eine Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte erfolgen. Denkbar wäre eine Erhöhung von derzeit 7 auf 19 Prozent oder auf einen Steuersatz zwischen 7 und 19 Prozent. - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein nationales Tierwohl-Monitoring: Eine umfassende, repräsentative Datengrundlage für überbetriebliche Aussagen zum Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist unerlässlich für die Wirkungskontrolle politischer Maßnahmen. Landwirtinnen und Landwirte benötigen einen Referenzrahmen zum Benchmarking ihrer Tierwohlsituation. - Anpassung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Grundsätzlich besteht die fachliche Notwendigkeit, Normen und Kontrollen des Tierschutzes regelmäßig an den Stand der Wissenschaft anzupassen. Regulatorische Lücken gesetzlich vorgeschriebener Mindeststandards der Haltungsbedingungen, unter anderem für Rinder über sechs Monate einschließlich Milchkühen und Mastrindern, aber auch Puten, Enten und Gänsen sollten geschlossen werden. - CO2-Differenzverträge light für die Förderung industrieller Wärmepumpen: Industrielle Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für die moderne, effizente und preiswerte Wärmeversorgung der Industrie auf Basis erneuerbarer Energien. Neben den im Vergleich zu einer konventionellen gasbasierten Wärmeversorgung erhöhten Investitionskosten ist die Entwicklung von Strom- und Gaspreisen eine zentrale Unsicherheit, die den Wärmepumpenhochlauf bremst. Durch die Absicherung eines zuvor vereinbarten Strom-Gas-Preisverhältnisses sollen "CO2 Differenzverträge light" insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein planbares Umfeld für privatwirtschaftliche Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft schaffen. - Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden. - Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets: Die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets führt das neue Instrument der sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen ein, auf deren Basis es für Gasverteilernetzbetreiber möglich sein wird, (Teil-)Netze stillzulegen oder umzuwidmen. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass diese Gasverteilernetzplanung im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2045 erfolgen muss und dabei Kostenrisiken für Endverbraucher sowie für die Gasverteilernetzbetreiber minimiert werden. - Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Zur Erreichung der verbindlichen Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen bis 2030 sollten im Kreislaufwirtschaftsgesetz Regelungen für Unternehmen verankert werden, um Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erfassen und wirksam zu reduzieren. - Vermeidung der Einführung des Redispatch-Vorbehalts in seiner jetztigen Form: Im Netzpaket im Rahmen der EEG-Reform ist eine Definition zu Engpassgebieten enthalten, in denen ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt gelten soll. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass mehr Transparenz über mögliche Engpassgebiete entsteht, sodass eine Kosten-/Nutzenanalyse möglich ist. Darüber hinaus gibt sie Empfehlungen zu Instrumenten ab, die zwischen den Vertragsparteien ausgewogener ausgestaltet werden können. - Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Um sicherzustellen, dass die Klimaziele 2045 erreicht werden, strebt Agora folgende Änderungen im Gesetzentwurf an: (1) Ausstieg aus fossilen Brennstoffen absichern, (2) Schlagkräftigen Nachsteuerungsmechanismus etablieren, (3) Mietende besser schützen. Zur Umsetzung der EPBD empfiehlt Agora (4) Neubaustandard erhöhen statt abschwächen, (5) Gebäudedatenbank schaffen, (6) Zentrale Anlaufstellen gesetzlich verankern. Zusätzlich werden Umfeldmaßnahmen (Absicherung CO2-Preis, Reform BEG-Förderung, Senkung Stromsteuer, Reform Wärme- und Gasnetze) vorgeschlagen. - Anpassung der Abfallklassifizierung von unbedenklichem Landschaftspflegematerial: Damit landwirtschaftliche Biogasanlagen unbedenkliches Landschaftspflegematerial unkompliziert und rechtssicher aufnehmen können, muss die Abfallklassifizierung im Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst werden. - Ausgestaltung eines neuen Wärmenetzpakets: Das Wärmenetzpaket soll die Regulierung der Wärmenetze in Deutschland umfassend neu gestalten. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass die Neuregelung Investitionssicherheit für den Aus- und Umbau der Wärmenetze hin zu einer klimaneutralen Wärmeerzeugung mit einem funktionierenden Verbraucherschutz vereint.

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