Registereintrag R007372 (natürliche Person)
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Registereintrag R007372 (natürliche Person)
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Bei den Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr handelt es sich um mein abgelaufenes Steuerjahr. Meine Beratertätigkeit wurde ab April 2025 aufgenommen.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur
Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt.
Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten
Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Gesundheitsversorgung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Arzneimittel; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Immissionsschutz; E-Commerce; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Güterverkehr; Handel und Dienstleistungen; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Arbeitsmarkt; Öffentliches Recht; Fossile Energien; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Kohlendioxidspeichergesetzes zur Ermöglichung von CCS in Deutschland: Grundsätzliche Erlaubnis der kommerziellen Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 im In- und Ausland.
- Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen: Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.
- Beschränkungsverfahren nach REACH-VO Calciumcyanamid, Verhinderung eines Totalverbots von Calciumcyanamid als Düngemittel: Begleitung des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene, um eine verhältnismäßige und sachgerechte Regelung für das Düngemittel Calciumcyanamid zu erreichen. Der Bundesregierung sollen vertiefende Informationen und Sachargumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie gegenüber der EU-Kommission darauf hinwirken kann, das im Rahmen des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene diskutierte Verbot von Kalkstickstoff als Düngemittel nicht umzusetzen. Stattdessen sollen den Mitgliedstaaten alternativ verhältnismäßigere Risikominderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.
- Novellierung und Mitgestaltung in der Umsetzung des Postgesetzes, um Dienstleistungen an das digitale Zeitalter anzupassen: Durch die zügige Umsetzung des Gesetzes sollen unumkehrbare Strukturbrüche im Bereich des Universaldienstes abgewendet werden und eine hochwertige Versorgung mit postalischen Dienstleistungen zu bezahlbaren Preisen sichergestellt werden. Dazu zählt auch die Erhaltung eines finanzierbaren Universaldienstes sowie die Erweiterung von Regelungen zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Zustellung geschaffen werden.
- Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
- Entlastungen bei Strompreisen: Unterstützung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für alle Unternehmen und privaten Verbraucher bei der Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und Netzentgelten.
- Änderung des MessbG: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
- Geeignete industriepolitische Rahmenbedingungen für Schaltanlagen: Es wird darauf hingearbeitet, dass EU-Regelungen zu Schaltanlagentechnologien technologieoffen gestaltet sind und langfristig Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sichern.
- Diskriminierungsfreie Nutzung des Nachhaltigkeitssiegels: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
- Unterstützung des gesundheitspolitischen Ziels der Bundesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
- Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD): Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Geeignete Grundlagen zur langfristigen Sicherung von Investitionen, Innovationen & Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland schaffen: Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greifen deutlich über eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Beteiligung der pharmazeutischen Industrie hinaus. Die Reform droht insbesondere einen Verlust an Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft für Arzneimittelhersteller sowie an Innovationen und Wertschöpfung in der Branche und eine Verlagerung von Standorten ins Ausland. Um stabile Rahmenbedingungen zu erhalten, sollten es keine weiteren Belastungen für investierende und forschende Unternehmen geben.
- Revision des Europäischen Emissionshandelssystems: Im Rahmen der anstehenden Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) wird die Sicherstellung von Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für betroffene Unternehmen gefordert. Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen sollten die Verlässlichkeit bereits getätigter Investitionen nicht beeinträchtigen und planbare Rahmenbedingungen gewährleisten. Ziel ist die Wahrung stabiler und vorhersehbarer regulatorischer Bedingungen im europäischen Industrie- und Klimaschutzkontext.
- Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.
- Vereinfachung PSM-Zulassung und Behördenverschlankung: Um besser auf den Klimawandel reagieren und um die nationale und europäische Lebensmittelversorgung sichern zu können, müssen Innovationen auch im Bereich Pflanzenschutz deutlich schneller in Anwendung kommen. Hierfür müssen Behörden und Gerichte stark entlastet werden. Ziel ist es, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deutlich effizienter, schneller und rechtssicherer werden. Analog zu anderen EU-Mitgliedsstaaten soll hierzu Analyse, Bewertung und Risikomanagement in einer souveränen Behörde gebündelt und Verfahrenshürden beseitigt werden.
Relationen
Keine Relationen.