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European Rolling Paper Association (ERPA e.V.)

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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European Rolling Paper Association (ERPA e.V.) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Hauptaufgabe und -ziel des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen speziellen Interessen seiner Mitglieder im Zuge der europäischen Rechtsentwicklung z.B. gegenüber der EU-Kommission, dem Ministerrat, dem Wirtschafts- und Sozialausschusses, dem Europäischen Parlament, den europäischen Parteien sowie internationalen Organisationen und anderen relevanten Akteuren usw. in einem zusammenwachsenden Binnenmarkt. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört auch die Sicherung der Interessen der Mitglieder, insbesondere des Interesses am lauteren Wettbewerb. Im Zusammenhang mit den beiden vorstehenden Sätzen wird die ERPA auch ermächtigt, die Interessen seiner Mitglieder unter anderem in öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren und Angelegenheiten wahrzunehmen und generell jedes rechtliche Verfahren, soweit die Interessen der Mitglieder von ERPA berührt sind. Der primäre Zweck des Verbandes ist es, seine Mitglieder über die industriepolitisch bedeutenden Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union, insbesondere mit Blick auf die produktspezifischen Vorgaben der Herstellung und dem Vertrieb von Zigarettenpapierblättchen und -hülsen, Filtern sowie deren Hauptbestandteilen zu informieren und im Zuge der regulatorischen Umsetzung zu unterstützen. Es werden Gespräche zum Zwecke der Interessenvertretung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ministerien einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten, unter anderen auch Deutschland, geführt. Diese Gespräche dienen der Erläuterung von juristischen und / oder faktischen Implikationen auf unsere Branche, die die Änderungen an bestimmten Gesetzen bewirken können oder durch neue Gesetze bewirkt werden. Dies kann auch in Form von Positionspapieren erfolgen. Mithilfe dieser Gespräche bzw. dieser Positionspapiere werden nicht nur Implikationen aufgezeigt, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt, die für die Mitglieder der ERPA nützlich sind und dabei im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des Gesetzesvorhabens stehen. Noch immer geht es bei der ERPA vorwiegend um die Gebührenkalkulation (außer Deutschland) aus der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904/EU (EU SUPD) (Artikel 8 der EU SUPD), die in den meisten EU-Mitgliedstaaten bereits zu einem großen Teil umgesetzt worden ist. Die ERPA stellt zudem die Expertise aus der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, um eine Komparationsmöglichkeit in den Gebühren und der Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung in anderen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Zudem nimmt die Geschäftsführerin an fach- und sachübergreifenden Veranstaltungen verschiedener Formate auf EU-Ebene, aber auch in Deutschland teil, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien einfinden und / oder als Redner und Rednerinnen eingeladen werden. Interessenbereiche: Strafrecht; Verbraucherschutz; EU-Binnenmarkt; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliches Recht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Rechtspolitik; Wettbewerbsrecht; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Institutionelle Fragen der EU; Politisches Leben, Parteien; Industriepolitik; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"

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Keine Relationen.