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DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. vertritt die Interessen der deutschen Papier- und Zellstoffindustrie und ist Dialogpartner für Politik, Sozialpartner, Medien und Öffentlichkeit. Die Ziele der Interessenvertretung richten sich auf die Verbesserung der Produktions- und Standortbedingungen in Deutschland. Im Fokus stehen dabei der Austausch mit politischen Akteuren aus Bundestag, den Ministerien und der sonstigen Stakeholderlandschaft. Als Grundstoffindustrie sind die politischen Themen weit gefasst und reichen von der Arbeitsmarktpolitik bis zur Zollpolitik. Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Immissionsschutz; Klimaschutz; Industriepolitik; Digitalisierung; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Energienetze; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Fossile Energien; Berufliche Bildung; Arbeitslosenversicherung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Rente/Alterssicherung; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsmarkt; Verkehrspolitik; Rechtspolitik; Gesundheitsversorgung; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Parlamentarisches Verfahren; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Öffentliches Recht; Hochschulbildung; Krankenversicherung; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; E-Commerce; Pflege; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Stellungnahme zur EDL-G/EnEfG-Novelle: Einführung einer Bagatellschwelle unmittelbar ins Gesetz - Verkürzte Umsetzungsfrist für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen überdenken - Konsequente 1:1 Umsetzung bei Anhebung der Schwellenwerte - Verlängerung der Übermittlungsfrist - Fristverschiebung bei SPK, ETS und Co. aufgrund von Zertifizierermangel: - Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. - Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. - Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten. - Entwicklung der Strom(neben)kosten 2023/2024 mit Ausblick 2026 bzw. 2029: - Mit der Analyse sollen die Auswirkungen der be-/ bzw. entlastenden Wirkungen der staatlichen Preisbestandteile zu Strom- und Energie – unter Berücksichtigungen der Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 (Schwerpunkt Strompreispaket und Netzentgelte) dargestellt werden. - Da einige Entlastungstatbestände von Verbrauchswerten und der jeweils konkreten Unternehmensrealität abhängig sind, wurden 6 typisierende Fallgruppen gebildet. Betrachtet werden die Preisbestandteile im Vergleich 2023/2024. - Im weiteren wurde die Kostenauswirkungen durch potentiell auslaufende Regelungen (befristete Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert. - Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG): - Novellierung des Gesetzes aufgrund fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse - Hohe Recyclingquoten, Altpapiereinsatzquoten und etablierte Verwertungsverfahren berücksichtigen - Ökologische und ökonomische Zielkonflikte sollten ausreichend berücksichtigen - Umsetzung der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR): - Praxisnahe Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung wird angestrebt - Informationsanforderungen nicht umsetzbar - Nach der ersten Pilotphase des Testsystems ist klar, dass das Informationssystem noch in keinem angemessenen Zustand für die Übermittlung der Informationen zum Nachweis der Entwaldungsfreiheit ist - Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED): Stellungnahme zum Entwurf des Artikelgesetzes zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie über Industrieemissionen (IED) - Bürokratiearme Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht: Am 11.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40 vom 22.01.2024, EU-Verpackungsverordnung) in Kraft getreten. Wesentliche Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. am 12. August 2026, wirksam. Die Vorschriften gelten dann vielfach unmittelbar in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens-, Wirksamkeits oder Übergangsregelungen. Der Verband setzt sich für die 1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht ein. Mögliche zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben möchte er verhindern - Biomasse Verordnung: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung. - GModG: DIE PAPIERINDUSTRIE fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Holz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Holz als etabliertes und gelebtes Leitbild zu erhalten. - EEG: Beachtung der Nutzenkaskade von Holz

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