Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V.
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Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Grundlagen der Arbeit des APM sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern (von Produkt- und Markenpiraterie betroffene Unternehmen) und mit externen Akteuren aus Wirtschaft und Verwaltung – insbesondere der Durchsetzungsbehörden - mit dem Ziel, eine effektive Durchsetzung sowie eine Sensibilisierung für die Bedeutung der Rechte am geistigen Eigentum zu erreichen. Im Rahmen der Interessenvertretung führen wir dazu auch unregelmäßig Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien. Mit direkten Anschreiben, Stellungnahmen und Positionspapieren werden bei im Zusammenhang mit Produktpiraterie relevanten Gesetzgebungsvorhaben die zuständigen Stellen in den Ministerien und mitunter Politikerinnen und Politiker, auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, adressiert. Vereinzelt werden Vertreter der Bundesregierung, der Ministerien oder des Bundestags auch zu Vortragsveranstaltungen, Seminaren, o.ä. eingeladen - vorwiegend jedoch, um dort die Mitglieder und andere Interessierte über laufende oder bereits abgeschlossene Gesetzesinitiativen und andere Maßnahmen zu informieren.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Handel und Dienstleistungen; Kriminalitätsbekämpfung; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Rechtspolitik; Strafrecht; Cybersicherheit; Internetpolitik; Wettbewerbsrecht; Öffentliches Recht; E-Commerce
Regelungsvorhaben:
- Zulassung von Rechteinhabern als "vertrauenswürdige Hinweisgeber" im Digitale Dienste Gesetz: Umsetzung von Art. 22 des Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), d.h. die die Einführung des Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers", durch das Digitale Dienste Gesetz in einer Form, die es auch den Inhabern gewerblicher Schutzrechte erlaubt, diesen Status zu erlangen.
- Verbesserungen beim Zugriff auf und bei der Datenintergrität von WHOIS-Daten im NIS2UmsuCG: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2555) durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in einer Form, die den Inhabern gewerblicher Schutzrechte zur Durchsetzung dieser Rechte den Zugriff auf Domain-Inhaberdaten (WHOIS-Daten) erlaubt und von Domain-Registern und Registrierungsstellen eine Überprüfung der erhobenen Daten, die Sperrung von Domains mit falschen oder unvollständigen Daten sowie eine vollständige, korrekte, schnelle und kostenlose Beauskunftung über den tatsächlichen Inhaber einer Domain sowie weitere auf dessen Namen registrierte Domainnamen verlangt.
- Einführung von Regelungen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie im Zuge der EU-Zollreform: Der Verbreitung von Produktfälschungen sollte im Rahmen der Reform des EU-Zollkodex u.a. durch die Einführung eines "fiktiven Einführers", der im grenzüberschreitenden Handel nicht nur für fiskalische Risiken haftet, entgegengetreten werden. Die Kosten für die Lagerung- und Vernichtung der im Grenzbeschlagnahmeverfahren angehaltenen Produktfälschungen sollten anstelle der betroffenen Rechteinhaber die unmittelbar oder mittelbar an den Rechtsverletzungen beteilgten Akteure tragen.
- Umsetzung des "Aktionsplan E-Commerce" sowie darüber hinausgehender Regelungen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie: Zu den geforderten Maßnahmen gehören u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden, um direkt gegen rechtsverletzende Angebote auf Online-Plattformen vorgehen zu können, die Einführung eines fiktiven Einführers im Rahmen der EU-Zollreform, eine neue Kostenregelung im Hinblick auf die Kosten für Lagerung und Vernichtung von Produktfälschungen sowie die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Die EU-Transparenzdatenbank soll um konkrete Informationen über die von den Plattformen entfernten Produkte, z.B. das konkrete Produkt oder den Händler, ergänzt werden.
Relationen
Keine Relationen.