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BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der 1897 gegründete BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. vereint als Verband der sozialen Wohnungswirtschaft in der Hauptstadtregion öffentliche, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie sonstige dem Wohnungswesen dienende oder das Wohnungswesen fördernde Unternehmen. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg, mit vereinzelten Unternehmen auch in anderen Bundesländern. Der Geschäftsbetrieb des Verbandes dient nicht eigenwirtschaftlichen Bestrebungen. Der BBU ist Prüfungsverband im Sinne des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) sowie des Artikel 25 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB). In dieser Funktion wurde ihm das Prüfungsrecht nach § 63a GenG verliehen. Der Prüfungsbereich berät darüber hinaus die Mitgliedsunternehmen in allen relevanten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen und versorgt sie mit aktuellen Informationen. Der Verband hat im Rahmen der Vertretung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder insbesondere die Aufgaben, a) wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Anliegen gegenüber Politik, Gesetzgebung und Verwaltung geltend zu machen sowie die Ideen eines sozialen Wohnungs- und Städtebaus zu pflegen; b) den Erfahrungsaustausch in der Wohnungswirtschaft und im Städtebau zu fördern; c) die Belange der Wohnungswirtschaft durch Öffentlichkeitsarbeit geltend zu machen; d) seine Mitglieder regelmäßig und umfassend zu informieren, sie in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen und ihre Interessen aufeinander abzustimmen sowie d) Schulungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie dem Wohnungswesen und dem Städtebau dienende Forschung zu fördern. Hierzu werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit seiner Mitgliedsunternehmen von großer Bedeutung sind. In erster Linie geht es dabei um die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau sowie die Bewirtschaftung des Wohnungsbestands und damit zusammenhängende Themen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu geben. Im Zuge dessen werden themenbezogene Diskussionsveranstaltungen sowie jährlich ein parlamentarischer Abend und ein Verbandstag durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden ggf. auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Klimaschutz; Integration; Bank- und Finanzwesen; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Stadtentwicklung; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Ländlicher Raum; Zivilrecht; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" Regelungsvorhaben: - Novellierung der Gefahrstoffverordnung: Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.

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