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Prepaid Verband Deutschland e. V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Prepaid Verband Deutschland e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der PVD vertritt die Interessen von Unternehmen, die an der Herausgabe und dem Vertrieb von Prepaid-Produkten beteiligt sind. Zahlungsdienstleister, Payment-Schemes, Issuer, Distributoren, Prozessoren sowie Vertriebs- und Akzeptanzpartner sind Mitglieder im Verband. Der PVD setzt sich für eine sichere und verbraucherfreundliche Verwendung von Prepaid-Produkten ein. Zum Zwecke der Interessenvertretung stehen der Vorstand des PVD und den Verband unterstützende Dienstleister im schriftlichen, telefonischen und/oder persönlichen Austausch mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Der Austausch soll dazu dienen, über die Branche und ihre Produkte aufzuklären und für praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu werben, um im Prepaid-Markt Innovationen zu befördern und die Weiterentwicklung der Produkte zu ermöglichen. Dabei stehen beispielsweise ein sicherer Zahlungsverkehr, Datenschutz im Umgang mit sensiblen Daten, die Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung und der Fortbestand von E-Geld-Produkten im Fokus. Zweck der Interessenvertretung ist es ebenso, über neuste wissenschaftlichen Erkenntnisse von Prepaid-Produkten zu informieren. Darüber hinaus werden Stellungnahmen zu spezifischen Regierungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Einmal im Jahr veranstaltet der PVD den Prepaid Kongress in Berlin, auf dem über aktuelle regulatorische Themen mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft diskutiert wird. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt: Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei. - Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt: Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei. - Rahmenbedingungen für Sachbezüge: Positionspapier 2026 und Impulspapier zur Bundestagswahl 2025 - Anregungen des PVD (betroffenes Recht, v. a. Einkommenssteuergesetz) 1. Steuervereinfachungen bei Mitarbeiter-Benefits & Arbeitnehmereinkünften: Pauschalierungen und Vereinfachungen bei Sachbezügen weiter ausbauen. 2. Steuerfreigrenze für Sachbezüge anpassen; Nutzung von Prepaid-Karten und Gutscheine als Sachbezug ausweiten; makroökonomische Entwicklungen berücksichtigen. 3. Verpflegungszuschüsse an heutige Arbeitswelt anpassen: kumulativer Einsatz mehrerer Essensgutscheine ermöglichen. 4. Prepaid-Produkte bei staatlichen Leistungen einsetzen: digitale, einfache Ausgabe. 5. Europäische Vorgaben praxisnah umsetzen. - Jahressteuergesetz 2026: Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.

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