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Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Ihm gehören derzeit rund 1.500 Hotels aller Marktsegmente der Individual-, Kooperations- und Kettenhotellerie in Deutschland an. Der Hotelverband vertritt die Interessen der Hotellerie auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Politik (Parlament, Ministerien, Behörden sowie EU-Institutionen) und Öffentlichkeit. Dazu gehört die Erarbeitung von Positionspapieren und Stellungnahmen zu bestehenden und neuen die Hotellerie betreffenden Regelungsvorhaben sowie die Vermittlung dieser Inhalte durch Gespräche, Diskussionsrunden, Eingaben, Medienarbeit und öffentliche Anhörungen. Schwerpunkte der Interessevertretung bilden Fragestellungen in den Bereichen Digitalisierung, Steuerpolitik, Umwelt- und Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Tourismusdestination Deutschland. Der Hotelverband bezieht sowohl die Mitglieder seines Vorstands, als auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seiner Geschäftsstelle in die Interessenvertretung ein. Dazu gehört neben der Teilnahme an Branchenveranstaltungen auch die Organisation eigener Kongress- und Tagungsformate, bei denen auch Branche und Politik zusammenfinden. Darüber hinaus unterstützt die IHA ihre Mitglieder mit hotelleriespezifischen Dienstleistungen. Das Akronym IHA steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association. Interessenbereiche: Institutionelle Fragen der EU; EU-Gesetzgebung; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Handel und Dienstleistungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; Bank- und Finanzwesen; Arbeitsmarkt; Tourismus; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz; Digitalisierung; Rechtspolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliches Recht Regelungsvorhaben: - Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV): Abschaffung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für inländische Gäste - Plattformen-Steuertransparenz: Die Informationspflicht für Portale mit ausschließlich gewerblichen Kunden soll durch eine Änderung der Definition von Plattformen nach §3 Abs. PStT erleichtert werden. - Hotelverzeichnis des Bundes: Es sollen praxistaugliche Nachhaltigkeitskriterien zur Auswahl von Beherbergungsbetrieben für Dienstreisen von Mitarbeiter*innen der öffentlichen Hand und Beamt*innen entwickelt werden. - Verpackungsverordnung: Es soll eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht erzielt werden durch eine sachgerechte Definition des Verwenderkreise. - Gesetz über digitale Märkte: Die nationale Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) (COM(2020)0842 – C9-0419/2020 soll den Besonderheiten des mittelständischen geprägten Beherbergungsmarktes in Deutschland Rechnung tragen. - Pauschalreiserecht: Bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht soll darauf geachtet werden, dass es zu keiner Überregulierung von Beherbergungsbetrieben durch z.B. verpflichtende Warnhinweise kommt. - Payment Services Regulation (PSR): Die Europäische Kommission hat am 13. März 2024 mit der "Payment Services Regulation (PSR)" einen Entwurf einer Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro vorgelegt, die auch Auswirkungen auf die Zahlungssysteme der Hotellerie in Deutschland haben wird. Es gilt praxistaugliche Vorgaben für die Hotellerie z.B. beim Surcharging und den händlerinduzierten Transaktionen zu gewährleisten. - Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG): Das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) soll die Kurzzeitvermietungs-Verordnung der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Es gilt in diesem Zusammenhang zusätzliche Bürokratielasten für die Beherbergungsbetriebe zu vermeiden. - Digitale Identitäten und Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (eIDAS2): Das Ökosystem digitaler Identitäten soll mit der Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (eIDAS2) vorangetrieben werden. Die Einführung der EUDI-Wallets eröffnet auch der Hotellerie die Chance, Identitäten und Attribute von Gästen über Grenzen hinweg verlässlich digital zu prüfen und nahtlos in betriebliche Abläufe zu integrieren. - Plattform-to-Business-Verordnung: Die Europäische Kommission schlägt vor, mit dem sogenannten "Digital Omnibus" u.a. auch die Platform-to-Business-Verordnung (EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen, (EU) 2019/1150) aufzuheben. Dies ist nicht im Interesse der mittelständisch geprägten Hotellerie in Deutschland. - Klimaschutz: Eine vom Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützte Verbändeallianz spricht sich für ein europaweites Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aus. Es wird eine europäische Gesetzesinitiative angeregt. - Interbankenentgelt-Verordnung der EU (Verordnung 2015/751): Während langfristige Lösungen wie der digitale Euro vielversprechend für Europas Souveränität im Bereich des Zahlungsverkehrs sind, wird dringend eine kurzfristige,praxisnahe Lösung benötigt, um die hohen Gebühren für Geschäftskarten zu begrenzen und die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt fair zu gestalten. Wir setzen uns daher nachdrücklich für eine sofortige Reform der EU-Interchange-Fee- Regulation ein.

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