MIBRAG GmbH
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MIBRAG GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
MIBRAG mit Sitz in Zeitz (Sachsen-Anhalt) betreibt die Tagebaue Profen (Sachsen-Anhalt) und Vereinigtes Schleenhain (Sachsen). Auf Grundlage des derzeitigen Hauptgeschäftsfeldes Gewinnung und Verkauf von Braunkohle befindet sich MIBRAG im Transformationsprozess zu einem modernen Energie- und Industriedienstleister und bringt sich mit Know-how und Projekten für eine zukunftsweisende Energiewende ein. Für die dafür notwendigen Rahmenbedingungen setzt sich MIBRAG auch auf Bundesebene ein. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden u.a. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien geführt und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen verfasst und übermittelt. Dabei werden vor allem die Themen Erneuerbaren-Ausbau, Versorgungssicherheit, Kohleausstieg und Strukturwandel adressiert.
Interessenbereiche: Staatsorganisation; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Klimaschutz; Energienetze; Erneuerbare Energien; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rente/Alterssicherung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Stärkung der Solarenergienutzung im Rahmen der RED III-Umsetzung: MIBRAG fordert eine Rücknahme des in § 249b Abs. 4 BauGB-E verankerten Vorrangs der Windenergienutzung gegenüber der Nutzung von Solarenergie. Die in § 249b Abs. 1 BauGB-E enthaltene Verfahrenserleichterung zur Flächenbereitstellung für Solarenergievorhaben wird begrüßt.
- Anpassung der geplanten Ausschreibungsbedingungen im StromVKG: MIBRAG setzt sich im Rahmen der StromVKG-Konsultation für eine diskriminierungsfreie und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen ein. Zu diesem Zweck fordert MIBRAG die Abschaffung bzw. Anpassung von nachteiligen Bestimmungen (u.a. regionale Steuerung, Momentanreserve, Nichtrealisierungspönale).
- Verursachergerechte Ausgestaltung von Einspeiseengelten im Rahmen der AgNes-Reform: MIBRAG setzt sich im Rahmen der AgNes-Reform der BNetzA für eine verhältnismäßige und verursachergerechte Beteiligung von Einspeisern an den Netzentgelten ein und lehnt nachträgliche Belastungen für Bestandsanlagen ab.
- Erhalt von auskömmlichen Förder- und Ausbaubedingungen für EE-Anlagen im EEG 2027: Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien.
MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.
- Vorschläge für konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen der Initiative "PflichtenLichten": Das BMDS hat im Rahmen der Initiative "PflichtenLichten" Vorschläge zum Bürokratieabbau gesammelt. MIBRAG hat für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Lobbyregistergesetz, die nationale Umsetzung des Soil Monitoring Laws und das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die u.a. Dokumentations- und Berichtspflichten deutlich reduzieren und zu einem spürbaren Bürokratieabbau führen würden.
- Sozialverträglichkeit des Kohleausstiegs sicherstellen: MIBRAG setzt sich dafür ein, dass der Kohleausstieg in Deutschland geordnet und für die Beschäftigten in den betroffenen Unternehmen sozialverträglich erfolgt. Zu diesem Zweck adressiert MIBRAG u.a. die bedarfsgerechte Nutzung des APG gegenüber Abgeordneten und Ministerien.
Relationen
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