BP Europa SE
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BP Europa SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Tätigkeitsbeschreibung
Die BP Europa SE (nachfolgend „bp“) beschäftigt in Deutschland rund 4.000 Mitarbeitende, hauptsächlich in Hamburg, Bochum, Gelsenkirchen, Lingen (Ems) und Mönchengladbach. Die Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregisters wird von bp Beschäftigten des Bereiches External Affairs selbst betrieben.
bp betreibt in Deutschland zwei Raffinerien in Gelsenkirchen und Lingen und produziert und vertreibt Kraftstoffe, Heizöl und Schmierstoffe sowie petrochemische Produkte. Mit den Produkten und Dienstleistungen unter den Marken bp, Aral und Castrol erreicht bp in Deutschland täglich Millionen Kund:innen. Mit über 2.400 Tankstellen ist Aral der größte Anbieter im deutschen Markt. Unter der Marke „Aral pulse“ bietet bp ein wachsendes Ladenetz mit mittlerweile über 4.000 Schnellladepunkten für schnelles und ultraschnelles Laden von Elektrofahrzeugen an und zählt damit zu den führenden Anbietern in diesem Segment. Der Geschäftsbereich Air bp umfasst den Vertrieb von Turbinenkraftstoff (Jet A1) und Kolbenmotor-Flugbenzin an Flughäfen.
Gegenüber Bundestag und Bundesregierung bringt sich bp im Hinblick auf die Ausgestaltung von politischen Rahmenbedingungen, die für das Geschäft von bp relevant sind, ein. Dazu zählen Themen wie Elektromobilität, Mobilität und Tankstelleninfrastruktur, emissionsärmere, unter anderem strombasierte und gasförmige Kraftstoffe für PKW, LKW und Flug- und Schiffsverkehr (z. B. Sustainable Aviation Fuels), Wasserstoffprojekte, Importe von LNG und Ammoniak, der nationale Emissionshandel und die Umsetzung des EU ETS in Deutschland. Darüber hinaus geht es um zukunftsweisende Rahmenbedingungen für energieintensive Industrien in Bezug auf Raffinerien, den Gebäude- und Wärmemarkt, Steuer- und Beschäftigungspolitik, Sicherheitsvorgaben, Versorgungssicherheit, Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft und Recycling sowie die Entwicklung der Strommarktdesigns in Deutschland. Außerdem setzt sich bp für eine diskriminierungsfreie, vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt ein.
Im Rahmen dieser Interessenvertretung steht bp mit Vertreter:innen der Bundesregierung und des Bundestages im Austausch und bringt die unternehmerische Perspektive über direkte Kontaktaufnahmen und über die Mitarbeit in Verbänden in den politischen Prozess ein. Auch liefert bp Expertise, wenn diese von Vertreter:innen des Bundestages und der Bundesregierung angefragt wird, z. B. bei Anhörungen, in Expertenkreisen, bei Standortbesuchen oder auch im direkten Gespräch. bp arbeitet mit Wirtschafts- und Industrieverbänden zusammen und ist im regelmäßigen Austausch mit Think Tanks und NGOs. bp unterstützt Forschungsprojekte, Initiativen und Konferenzen zu politischen, (energie-)wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen und führt begleitende Kommunikationsmaßnahmen durch, z. B. mit Stakeholder-Veranstaltungen etc.
Interessenbereiche: Energienetze; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrspolitik; Straßenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schifffahrt; Verkehrsinfrastruktur; Erneuerbare Energien; Luft- und Raumfahrt; Klimaschutz; Güterverkehr; Personenverkehr
Regelungsvorhaben:
- Verschiedene Änderungen der 36. BImSchV: bp befürwortet die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gemäß § 37h des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes um 0,1 Prozentpunkte.
Änderungen der UERV haben wir zur Kenntnis genommen und aufgrund von getätigten Investitionen in Projekte, die wir nach aktuell geltender Rechtslage getätigt haben, plädieren wir für klare Übergangsregelungen im Rahmen der Beendigung dieser Projekte.
- Verschiedene Änderungen 37. BImSchV: Co-Processing sollte im Einklang mit EU-Recht und dem SAF-Mandat als Compliance-Option vollumfänglich akzeptiert werden.
Ambitionierte nationale und EU- Ziele sollten mit erweiterter Rohstoffliste einhergehen.
- Verschiedene Änderungen im BImSchG: Die gemeinsame Verarbeitung von immer mehr biogenen Ölen sowie von RFNBOs oder grünem Wasserstoff neben Rohöl ist ein kosteneffizienter Weg zur Dekarbonisierung des Brennstoffpools, ein von der ASTM zertifizierter Weg und eine Option für die Einhaltung von ReFuelEU Aviation und RED II in Europa. Dies bedeutet, dass Co-Processing auf der Ebene der Mitgliedstaaten zulässig sein sollte, ohne dass weitere Beschränkungen in Bezug auf die zulässigen Rohstoffe eingeführt werden. Es bedarf einer zügigen Annahme der neuen Rohstoffe, die in die jüngste Überarbeitung von Anhang IX aufgenommen wurden, indem förderfähige Zwischenfrüchte und ihr Wachstum auf degradierten Flächen als fortschrittliche Rohstoffe für die SAF-Produktion anerkannt werden.
- Verschiedene Änderungen der Nationalen Biomassestrategie: Rolle von Importen berücksichtigen, keine zusätzlichen Einschränkungen für nachhaltigere Biokraftstoffe.
- Verschiedene Änderungen in der nationalen Umsetzung der RED II- Novelle: Ambitionierte und zeitnahe Umsetzung der Revision der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie mit Erhöhung des THG-Minderungs-Mandats unter Beibehaltung der sektoralen Ziele für Straße, Marine und Luftfahrt, uneingeschränkter Nutzung aller RED-konformen und zertifiziert nachhaltigen Roh- und Kraftstoffe sowie Technologien, Stärkung von Zertifizierungs- und Kontrollprozessen. Um die Treibhausgasquote und die rechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 effizient und kostengünstig umzusetzen, benötigen Marktteilnehmer klare Zeitvorgaben und ausreichend Zeit zur Umsetzung, insb. angesichts bedeutender Veränderungen auf dem Markt aufgrund erhöhter Ambition und der Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe - Abschaffung der Doppelzählung muss rückwirkend zum 1.1.26 umgesetzt werden.
- Einführung: Genehmigungsfreiheit für Trafostationen und weitere Nebenanlagen: Die Baugenehmigungsfreiheit für Trafostationen und sonstige Nebeneinrichtungen von Ladestationen sollte ohne Beschränkungen und Zusatzkriterien schnellstmöglich in den Landesbauordnungen verankert werden.
Sofern Maßbeschränkungen für Transformatoren unvermeidlich sind, sollte mindestens eine Bruttogrundfläche von 20m² von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden, um den genehmigungsfreien Bau der Mehrzahl der Ladeinfrastrukturvorhaben zu ermöglichen.
- Keine Erhebung der Gasspeicherumlage an Grenzübergangspunkten: Die Erhebung an Grenzpunkten hat das Potenzial, den EU Gashandel negativ zu treffen, da Nachbarländer künftig ähnliche Gebühren erheben könnten. Deshalb sollte die Umlage nur auf inländische Verbraucher angewendet werden. Derzeit wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 2,50 €/MWh auch bei Ausspeisepunkten zu anderen Ländern erhoben. Dies führt dazu, dass der Gasexport aus Deutschland praktisch zum Erliegen gekommen ist. Da Gashändler kein Gas mehr exportieren, wird auch keine Umlage eingenommen. Und da keine Transportkapazitäten gekauft werden, stehen diese leer und erhöhen die Kosten für alle übrigen Kunden inklusive der deutschen Industrie.
- Verschiedene Änderungen der 10. BImSchV: Novellierung der 10. BImSchV, Ermöglichung des Verkaufs von rein paraffinischem Dieselkraftstoff
(HVO 100) und Diesel mit bis zu 10 % Biodieselbeimischung (B 10).
- Verschiedene Änderungen am Ausschreibungsdesign des Lkw-Ladenetzes: bp/Aral begrüßt die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Aus unserer Sicht beeinträchtigt das Ausschreibungsmodell in dieser Form jedoch Investitionen in Ladeinfrastruktur für E-Lkw. Insbesondere die Verpflichtung des Durchleitungsmodells sehen wir kritisch.
- Verbesserung verschiedener Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur: 1) Einheitliche Baugenehmigungsregelung für Trafostationen (ohne Maßbeschränkungen)
2) Bundesweite Einführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
3) Standardisierung der Unterlagenanforderungen
4) Digitalisierung und Ausbau der Kapazitäten in Bauämtern
5) Standardisierte, transparente und digitale Antragstellung für Netzanschlüsse
6) Verbindlicher Zeitplan für die Errichtung eines Netzanschlusses
7) Verpflichtung zu vorausschauendem Netzausbau
- Forderungen für die Stärkung der Elektromobilität in Deutschland: 1) Steuerliche Anreize für E-Fahrzeuge & Vorgaben für behördliche Flotten
2) Förderung & steuerliche Anreize für Ladestationen
3) Steuervorteile für E-Fahrzeuge
4) Förderung von E-Fahrzeugen
5) Konsistente, ambitionierte Förderstrategie für E-Mobilität mit Maßnahmen zur Beschleunigung d. Ausbaus öffentlicher & privater Ladeinfrastruktur
6) Verlängerung & Verstetigung bestehender Förderprogramme für E-LKWs und HDEVs
7) Marktorientierte Investitionsförderung für Megawatt-Ladestationen, um EU-Ziele für öffentl. LKW-Ladeinfrastruktur bis 2030 zu erreichen
8) Förderprogramm zum Errichten von Schnellladepunkten in Handel, Gastronomie & Gastgewerbe
9) Vereinfachung & Beschleunigung des Netzanschlusses von Ladesäulen
- Bundesweite Aufhebung des Sonn- und Feiertagsverbots für Autowäsche: Aktuell dürfen Tankstellenbetreibende an Sonn- und Feiertagen in sechs Ländern grundsätzlich keine Waschkundschaft bedienen und in fünf Ländern gelten verschiedene Einschränkungen. Im Sinne einer nachvollziehbaren, praktischen Regelung für die Kundschaft und um die Benachteiligung für die Tankstellen in „Verbotsländern“ aufzuheben, sollten Bund und Länder an einer einheitlichen Liberalisierung arbeiten. Eine Möglichkeit wäre, zumindest Portalwaschanlagen zu erlauben, die im geschlossenen Raum ohne sichtbare Arbeit oder Lärmbelästigung waschen und ohne Personal betrieben werden.
- Grundsätzliche Positionen anlässlich der Bundestagswahl 2025: - Biokraftstoffe sind entscheidend für Klimaziele und sollten verstärkt im Straßen- und Luftverkehr genutzt werden.
- Verbesserte Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur sind notwendig.
- Wasserstoffkosten müssen gesenkt und Anreize für Zahlungsbereitschaft geschaffen werden.
- Raffinerien müssen wettbewerbsfähig bleiben mit bezahlbarer Energie und CO2-Zertifikaten sowie Technologien wie Co-Processing, CCS und Kreislaufwirtschaft.
- Offshore-Wind Ausbau sollte durch Planungs- und Investitionssicherheit attraktiver werden.
- CCS braucht gesetzliche Rahmenbedingungen.
- Sonn- und Feiertagsregelungen für Autowäsche sollten einheitlich liberalisiert werden.
- Anpassung EU Delegierter Rechtsakt RFNBO: Verschiebung der Additionalität und stündlichen Korrelation auf das Jahr 2035
- Verschiedene Änderungen: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Die BP Europa SE bewertet den Masterplan-Entwurf insgesamt sehr positiv, insbesondere die Stärkung des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanschlussprozesse. Kritisch wird das Fehlen eines verbindlichen Umsetzungszeitplans gesehen; zudem wird angeregt, die Wirksamkeit der Maßnahmen messbar zu gestalten und konkrete Fristen festzulegen. Besonders wichtig ist bp die Senkung der Stromabgaben und eine praxisnahe, unbürokratische Förderung, um die Wirtschaftlichkeit und den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern.
- Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage: Rahmenbedingungen verbessern:
1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen
2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten.
Alternativvorschläge:
1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren
2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Umsetzung der EU-Methanverordnung: Die EU-Methanverordnung verlangt, dass weltweit Importe in die EU bei Rohöl und Erdgas/LNG ab 2027 hohen europäischen Monitoring-, Reporting- und Verifizierungsstandards für Methan (MRV) genügen. Dies ist in so kurzer Zeit nicht erreichbar und gefährdet die Versorgungssicherheit von Energie in Europa. Importeure benötigen eine realistische und pragmatische Umsetzung der Anforderungen. Daher gilt es, schnell rechtssichere Lösungen zu erarbeiten.
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