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Deutscher Kaffeeverband

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Kaffeeverband Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Deutsche Kaffeeverband legt durch Anschreiben und Positionspapiere seine Auffassungen und Positionen gegenüber Mitarbeitenden in Ministerien und Bundesoberbehörden sowie auch Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages dar. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um die Bedürfnisse der Deutschen Kaffeewirtschaft vor dem Hintergrund wachsender politischer und wirtschaftlicher Herausforderungen zu vertreten. Zu diesen Aktivitäten gehören auch Informationsveranstaltungen für den oben genannten Kreis der Adressatinnen und Adressaten. Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Entwicklungspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Land- und Forstwirtschaft; Außenwirtschaft; Außenpolitik; Verbraucherschutz; Artenschutz/Biodiversität; Industriepolitik Regelungsvorhaben: - Umsetzung CSDDD: Umsetzung CSDDD: Handhabbare und verhältnismäßige Anwendung der Regelungen - Umsetzung EUDR: Handhabbare und verhältnismäßige Anwendung der Rechtsnorm - Umsetzung CSRD: Wir streben eine handhabbare und verhältnismäßige Umsetzung der Regelung an. - Umsetzung der Forced Labor Regulation an.: Wir streben eine handhabbare und verhältnismäßige Umsetzung der Forced Labor Regulation an. - Umsetzung Reg. 396/2005/EU: Wir streben eine handhabbare und verhältnismäßige Umsetzung der Regelung an. - Umsetzung und Anwendung LkSG: Handhabbare und verhältnismäßige Anwendung des Gesetzes - Umsetzung und Anwendung des BImSchG: Wir streben eine verhältnismäßige Umsetzung und Anwendung des BImSchG in Hinsicht auf Emissionen aus der Kaffeeverarbeitung an. - Umsetzung und Anwendung Kaffeesteuerrecht: Handhabbare und verhältnismäßige Anwendung des Kaffeesteuerrechts - Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 der EU über Verpackungen und Verpackungsabfälle / VerpackDG: Beibehaltung der bisher geltenden Entsorgung von Kaffeepads und Teebeutel im Wege der Bioabfallverwertung. - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle): Für Händler von Lebensmitteln sollte klargestellt werden, dass nicht nur der Verkauf unter Einstandspreis verboten ist, sondern dass auch für den herstellenden Händler der Verkauf unter Herstellungskosten untersagt ist. Es gilt, die Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter Herstellungs-kosten“ zu schließen.

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