Fachverband Werkzeugindustrie e.V.
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Fachverband Werkzeugindustrie e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Fachverband Werkzeugindustrie e.V. (FWI) ist die verbandliche Organisation der Werkzeughersteller in Deutschland und somit die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen der Branche.
Der FWI setzt sich für offene Märkte sowie einen fairen und freien Handel auf der Grundlage klarer und verlässlicher Regeln ein. Die deutsche Werkzeugindustrie ist in zunehmendem Maße von neuen gesetzgeberischen Maßnahmen betroffen. Diese bedeuten oftmals eine große bürokratische Belastung der mittelständisch geprägten Branche und können zu Nachteilen im globalen Wettbewerb führen.
Der FWI erachtet es daher als Priorität, die Interessen der deutschen Werkzeugindustrie proaktiv in einem offenen und konstruktiven Dialog mit der Politik zu vertreten. Hierzu erstellt der Verband Stellungnahmen, organisiert u.a. Dialogformate wie Messerundgänge für politische Entscheidungsträger und Geprächsrunden mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags.
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Energienetze; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Industriepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Vereinfachung des EU CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und Ausweitung auf Downstream Produkte: Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen. Zudem plädieren wir für eine praxisgerechte Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Zügige Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung: Der FWI setzt sich für die praxisgerechte Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) ein und fordert die Europäische Kommission auf, durch derzeit noch fehlende delegierte Rechtsakte den Rechtsrahmen zu konkretisieren.
- Erweiterung der Bürokratieentlastung: Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.
- Kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte: Wir fordern eine dauerhafte und kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte für industrielle Verbraucher.
- Umsetzung Omnibuspaket bzgl. Lieferkettengesetz und CSRD: Wir begrüßen die Einigung auf Europäischer Ebene zu Vereinfachungen im Rahmen des Omnibus-Pakets im Dezember 2025. Nun ist es entscheidend, die Richtlinien ohne nationale Zusatzregeln bürokratiearm umzusetzen und insbesondere mittelständische Unter-nehmen vor ausufernden Berichtspflichten in der Lieferkette zu schützen.
- EU Steel Safeguard Measures und Ausweitung auf Downstream Produkte: Die vorgeschlagenen neuen Schutzmaßnahmen ab Juli 2026 gegenüber Importen bestimmter Stahlprodukte sind grundsätzlich temporär geeignet, Marktverwerfungen durch globale Überkapazitäten und Handelsumlenkungen abzufedern.
Derzeit sind wesentliche Downstream-Produkte – darunter Handwerkzeuge – nicht Bestandteil der Safeguard-Architektur. Dies birgt die Gefahr, dass europäische Hersteller mit steigenden oder volatileren Rohstoffkosten konfrontiert werden, während importierte Fertigprodukte weiterhin ohne entsprechende Schutzwirkung in den EU-Markt gelangen. Für eine kohärente Industrie- und Handelspolitik ist daher entscheidend, dass auch Downstream-Produkte in geeigneter Form berücksichtigt werden.
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