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BASF SE

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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BASF SE Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen BASF unterstützt und fördert verantwortliche, nachvollziehbare, transparente und demokratische Prozesse, die der ganzen Gesellschaft dienen. Die politische Kommunikation der BASF wird grundsätzlich von BASF-Mitarbeitern durchgeführt. Unser Umgang mit der Politik ist sachlich und beruht auf Fakten, die Gestaltung unserer Interessenvertretung ist themenbezogen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt – teilweise im Rahmen von selbst organisierten parlamentarischen Abenden und Diskussionsveranstaltungen. Diese Gespräche dienen der Erläuterung von praxisbezogenen Verbesserungsimpulsen und Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Wir fokussieren uns hierbei auf: - Einheitliche Rahmenbedingungen für Regulierung zu Energie- und Klima - Freie und faire Rahmenbedingungen für Handel und Marktzugang - Faktenbasierte Entscheidungsfindung bei der behördlichen Zulassung von Stoffen - Nachhaltige Entwicklung - Forschungsfreundliche Rahmenbedingungen und eine innovationsoffene Gesellschaft Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.basf.com/global/de/who-we-are/politics/responsible-lobbying.html Interessenbereiche: Energienetze; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Stadtentwicklung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Tierschutz; Allgemeine Energiepolitik; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Schifffahrt; EU-Gesetzgebung; Rechtspolitik; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Schienenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rente/Alterssicherung; Kommunikations- und Informationstechnik; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Land- und Forstwirtschaft; Erneuerbare Energien; Öffentliches Recht; Verwaltungstransparenz/Open Government; Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Pflegeversicherung; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Menschenrechte; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Cybersicherheit; Straßenverkehr; Güterverkehr; Ländlicher Raum; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Fossile Energien; Lebens- und Genussmittelindustrie; Außenpolitik; Wettbewerbsrecht; Politisches Leben, Parteien; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Internetpolitik; Internationale Beziehungen; Verbraucherschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen Regelungsvorhaben: - Anpassung Gebäudeenergiegesetz: Wir setzen uns für eine Anpassung der einseitigen Ausrichtung auf klimafreundliches Heizen und Wärmeträger ein und fordern eine gleichermaßene Anerkennung für Energieeffizienz steigernden Maßnahmen, die den Energiebedarf reduzieren und damit den Einsatz kleinerer, auf das sanierte Gebäude zugeschnittene Wärmeerzeuger mit einer geringeren Belastung der Netze und niedrigerem Strom- oder Wärmeverbrauch ermöglichen. - Nationale Umsetzung EPBD (Energy Performance Building Directive): Wir setzen uns für eine praxisnahe, bezahl- und machbare Umsetzung der Europäischen Energy Perfomance Building Directive in nationale Sanierungspläne für den Wohngebäudebestand ein mit Fokus auf Massnahmen an der Gebäudehülle der energetisch schlechtesten Gebäuden. - Verstetigung Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude: Wir setzen uns für eine Verstetigung der Förderprogramme im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ein und sprechen uns bei Maßnahmen an der Gebäudehülle für die gleiche Förderhöhe wie für moderne Heizungsanlagen (erneuerbare Energie) aus. - Einführung Fondsmodell im VerpackungsG als Alternative zu Plastiksteuer: Wir setzen uns als Alternative zur Plastiksteuer für recyclinggerechtes Verpackungsdesign und mehr Rezyklateinsatz ein. Dieses sollte mit einer Reform des § 21 Abs. 1 VerpackG durch eine Bemessung der Beteiligungsentgelte zur Anreizung hochgradig recyclingfähiger Verpackungen und dem Einsatz nicht fossiler Rohstoffe umgesetzt werden. Damit werden materialübergreifend alle lizenzierungspflichtigen Verpackungen sowie ökologisch vorteilhaftes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign belohnt und Fehlanreize für nachteilhafte Materialsubstitution vermieden. - Einführung Fuel Use Excluded Methode in Single Use Plastics Directive/Implementing Act (SUPD/IA): Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland im Europäischen Rat für die Massenbilanz-Methode "fuel use excluded" im Rahmen der Single Use Plastics Directive sowie des zugehörigen Implementing Act stimmt - entsprechend der in der NKWS (Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie) verankerten Zustimmung. - RFNBO Regeln und Umsetzung REDIII in deutsches Recht: Umsetzung der Europäischen Renewable Energies Directive RED III in einer Weise, die den H2-Hochlauf unterstützt. BASF spricht sich in diesem Zuge gegen prohibitiv detaillierte Kriterien aus, die den Wasserstoffhochlauf unnötig kompliziert machen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Ausgestaltung von pragmatischen Regeln zur Produktion von grünem Wasserstoff ein um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern. - Umsetzung GasRL und MethanVL: Wir setzen uns im Rahmen der Umsetzung der Gas-RL und der MethanVL dafür ein, dass Regeln erstellt werden, die den Wasserstoff-Hochlauf in Europa unterstützen, indem die Kosten möglichst gering gehalten werden und die Verfügbarkeit von Wasserstoff in Europa erhöht wird. - Stabilisierung von Netzentgelten: Wir setzen uns dafür ein, einen weiteren Anstieg von Stromkosten zu vermeiden indem die Netzentgelte stabilisiert werden. Dieses kann etwa durch die Einbeziehung der Netzentgelte in den Bundeshaushalt erfolgen. - Beibehaltung einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland: Die bestehende einheitliche Stromgebotszone in Deutschland sollen weiterhin gelten und es soll keine regionale Aufteilung in Deutschland geben. - Einführung von Strom-Footprints im Delegated Act im Rahmen der EU BatterieVO: Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung sich für die Anerkennung von unternehmensindividuellen Strom-Footprints im Delegated Act zur EU-BatterieVO gegenüber der Europäischen Kommission sowie im Europäischen Rat einsetzt. - Ermöglichung von CCS und CCU in der chemischen Industrie: Wir setzen uns für regulatorische Akzeptanz und Ermöglichung der Anwendung von Carbon Capture & Storage (CCS) and Carbon Capture and Utilization (CCU) in der chemischen Industrie ein. In diesem Zusammenhang benötigen wir außerdem Regelsetzung zum Aufbau von CO2-Pipelines. - Schaffung der Rahmenbedingungen für Wasserstoffkernnetz (EnWG): Wir setzen uns für die Schaffung der regulatorischen Rahmenbedingungen zum Aufbau eines bedarfsgerechten Wasserstoffkernnetzes ein und für eine Senkung der Transportkosten für frühe Anwender durch staatliches Amortisationsmodell. - Umsetzung EU Industrial Emissions Directive: Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der IED konsequent alle bestehenden Berichtswege und Daten nutzt und anerkennt sowie sich nach Möglichkeit auf eine 1:1 Umsetzung der Europäischen Vorgaben beschränkt. - Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Wir setzen uns ein für die Reduktion von bürokratischem Mehraufwand durch neue Berichterstattungs- und Datenerhebungspflichten, die Förderung des Einsatzes alternativer Rohstoffe und Abbau regulatorischer Hürden, sowie eine technologieoffene Definition von Recycling und die Anerkennung des Massenbilanzverfahrens - EU-Regelung zur Berechnung von Rezyklatanteilen gem. der Einwegkunststoffrichtlinie: Wir setzen uns für die Anerkennung des Fuel-use-Exempt Ansatzes zur Anrechnung von Rezyklatanteilen in Kunststoffen im implementierenden Rechtsakt zur Einwegkunststoffrichtlinie ein. - Risikobasierte Bewertung von PFAS: Wir setzen uns gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass diese sich auf EU-Ebene in Bezug auf PFAS für risikobasierte Verbote und Ausnahmen einsetzt, insbesondere in Fällen, wo keine Freisetzung in die Umwelt zu befürchten ist (z. B. Fluorpolymere in der industriellen Nutzung). - EU-Grenzausgleichmechanismus, EU-Emissionshandel und EU 2040 Klimaziel: Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab. - StromnetzentgeltVO: Wir vermitteln unsere Betroffenheit durch steigende Stromnetznutzungsentgelte und die Praxis der aktuellen Anwendung bestehender Entlastungsregelungen und deren Kriterien; Dabei zeigen wir auch Reformansätze auf. - Grüne Leitmärkte: Im Rahmen der Diskussion zu Grünen Leitmärkten setzen wir uns ein für die Nutzung industrieeinheitlicher Verfahren für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks. - Einführung von Reallaboren: Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche und technologieoffene Regulierung ein, die die Entwicklung von Business Cases ermöglicht. Ein Instrument zur Förderung einer innovationsfreundlichen Regulierung, für das wir uns stark machen, sind Reallabore (regulatory sandboxes). Wir setzen uns dafür ein, dass das Reallaborgesetz in dieser Legislatur verabschiedet wird. - Zulassung von Alternativmethoden für Tierversuche: Wir setzen uns für die Förderung und Validierung von Alternativmethoden bei Tierversuchen ein sowie die Einrichtung einer koordinierenden Behörde oder Institution zur Entwicklung, Koordinierung und Testung eben dieser neuen Einsatzmöglichkeiten. - Einführung eines Forschungsdatengesetzes: Wir setzen uns im Rahmen der Umsetzung der Eckpunkte für ein ForschungsdatenG für eine klare Definition des Rechtsbegriffs "Forschungsdaten" unter Einbeziehung von Industrie und Wissenschaft ein und die Festlegung einheitlicher Standards sowie technischer und inhaltlicher Beschreibungen von Schnittstellen (APIs). - Förderung von Quantencomputern: Als zukünftige Anwender setzen wir uns für eine Förderung der Entwicklung von Anwendungen und Softwaren ein sowie einer besseren Koordination des Aufbaus eines deutschen Quantencomputer-Ökosystems. - Ausgestaltung des NIS2UmsuCG: Wir setzen uns für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung der NIS2-RL in deutsches Recht ein, etwa sollte der Stand der Technik in der Richtlinie möglichst dynamisch und technologieoffen beschrieben werden. Außerdem muss ganz klar geregelt sein wie der Begriff der "Einrichtung" in der RL zu verstehen ist. - Ausgestaltung des KRITIS DachG: Wir setzen uns für eine zielgerichtete und kohärente Umsetzung des KRITIS DachG ein. - Einführung von Maßnahmen zur Stärkung von Datenwirtschaft und Dateninitiativen: Es ist essentiell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang eine notwendige Bedingung für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. - Digitale-Dienste-Gesetz im Einklang mit Europarecht effektiv umsetzen: Wir setzen uns für eine praktikable Umsetzung des DSA (Digital Services Act) in Deutschland ein. Ansprechpartner seitens des DSC müssen klar benannt werden. Product Owner sollten auch direkt die Möglichkeit einer Registrierung als Trusted Flaggers erhalten können. - Einführung einer nationalen Mikroelektronikstrategie: Die Bundesregierung unter Federführung des BMBF erarbeitet derzeit eine nationale Mikroelektronikstrategie. Geplant ist eine „konzentrierte Aktion“ zur Verzahnung von F&E-Aktivitäten mit Fachkräftemaßnahmen und Neuansiedlungen sowie Industrieförderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßnahmen und Schwerpunkte der Strategie eng auf die Bedarfe der Industrie und Wirtschaft abgestimmt sind und die gesamte Wertschöpfungskette bei den Überlegungen bedacht wird. - Nationale Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: BASF engagiert sich für eine nachhaltige Landwirtschaft, die eine hohe Produktivität und den Schutz natürlicher Ressourcen einschließlich der Artenvielfalt kombiniert. Wir setzen uns deshalb für eine faktenbasierte Diskussion ein und dafür ein, dass Erkenntnisse aus den verschiedenen langjährigen Untersuchungen in der Landwirtschaft zur Bewertung herangezogen werden. - Umsetzung EU DüngeprodukteVO: Wir setzen uns daher dafür ein, dass eine vollständige und uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens in deutsches Recht erfolgt. - Zukünftige Reform und nationale Implementierung der Verordnung (EU) 2021/2117 (GAP): Wir setzen uns dafür ein, dass die GAP die Versorgung mit ausreichenden, erschwinglichen und gesunden Lebensmitteln unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Biodiversität und Klimawandel und ökonomischen Notwendigkeiten gewährleistet. - EU-Vorschlag für eine Verordnung über Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken erzeugt werden 2023/0226 (COD) sowie 2023/0227(COD): Wir setzen uns dafür ein, die Anwendung moderner Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene zu ermöglichen. - Reform und nationale Umsetzung der Direktive 2009/128/EC zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Wir setzen uns dafür ein, dass die Farm to Fork-Strategie der EU verabschiedet und umgesetzt wird in einer Form, dass die Versorgung mit ausreichenden, erschwinglichen und gesunden Lebensmitteln unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Biodiversität und Klimawandel gewährleistet wird. - Einsatz von digitalen Systemen zur optimalen Nutzung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln - PflanzenschutzG: Wir setzen uns im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes für die Akzeptanz der spot spaying - Systeme (smart Sprayer und auch Drohnenapplikation), die eine zielgerichtete Behandlung von Kulturen ermöglicht, ein. - Potentielle EU-Regulierung des Exports von Pflanzenschutzmitteln in Drittländer außerhalb der EU.: Wir setzen uns dafür ein, dass freier Handel mit in Europa nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für Drittländer möglich bleibt. - Begriff der "Kundenanlage": Das Urteil des EuGH (C-293/23) vom 28.11.2024 wird zu einer erheblichen Erhöhung des administrativen und regulatorischen Aufwandes für (bisherige) Kundenanlagenbetreiber, Dritte in diesen Kundenanlagen und Regulierungsbehörden führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der BASF SE notwendig, dass der deut-sche Gesetzgeber zum einen kurzfristig alle Möglichkeiten nutzt, im Rahmen der bestehenden EU-Vorgaben eine Lösung zu schaffen, die den erheblichen administrativen Aufwand möglichst weitgehend vermeidet, und sich zum anderen umgehend für eine nachhaltige und plan-bare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungsausnahme in den einschlägigen EU-Richtlinien einsetzt. - Einführung von Local Content Requirements in der Batteriezellwertschöpfungskette: Wir setzen uns für eine funktionable Gestaltung der von der Europäischen Kommission vorbereiteten „Local Content Requirements“ ein, welche auf allen Stufen der Wertschöpfungskette greift aber dennoch ausreichend Flexibilität aufweist, um den Notwendigkeiten einer rohstoffarmen Region in einer globalen Industrie Rechnung zu tragen. - REACH-Revision: Eine gezielte Überarbeitung von REACH sollte zur Vereinfachung und Verringerung der administrativen Belastung für die chemische Industrie der EU beitragen, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Ein vereinfachter Registrierungsprozess mit geringeren Datenanforderungen sowie die priorisierte Entwicklung und Anerkennung von tierversuchsfreien Prüfmethoden sind dabei wichtige Elemente. REACH als wichtigste Chemikalienverordnung in Europa muss wissenschaftsbasiert sein und das Risikomanagement als Leitprinzip für den sicheren Umgang mit Chemikalien verfolgen. - Durchführungsgesetz zur EU-VO für entwaldungsfreie Produkte (EUDR): Wir setzen uns für eine möglichst pragmatische und unbürokratische nationale Umsetzung der Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ein. - Praktikable Umsetzung des Nachhaltigkeits-Omnibus (Omnibus 1): Wir setzen uns dafür ein, dass der Fokus bei der Überarbeitung der CS3D im Rahmen des Omnibus auf größtmöglicher Praktikabilität und Harmonisierung der Anforderungen über alle Mitgliedsstaaten hinweg liegt. Für uns ist schnellstmögliche rechtliche Klarheit über die Anforderungen entscheidend. Bei der Überarbeitung der CSRD, liegt unser Fokus auf der zielgerichteten und praxistauglichen Überarbeitung der ERSR und Reduktion des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. - Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein. - Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr: Wir setzen uns für verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr zur Stärkung der Bahn als klimafreundliches Beförderungsmittel ein. - Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Wir setzen und für eine möglichst praxisnahe, pragmatische und rechtsklare Umsetzung der Änderungen beim nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. - KV-Förderrichtlinie: Erhöhung der Fördermittel für den kombinierten Verkehr: Der Industriestandort Deutschland ist auf einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen kombinierten Verkehr (KV) angewiesen. Dieser ist auch der entscheidende Faktor zur Erreichung der Verkehrsklimaziele. Voraussetzung ist der Erhalt und der Ausbau des KV-Terminal-Netzwerks. BASF setzt sich für eine Erhöhung der Fördermittel und Verpflichtungsermächtigungen für den KV-Terminalbau im Bundeshaushalt ab 2026 ein. Dies führt für investierende Unternehmen zu einer verlässlichen und planbaren Förderpolitik. - Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch: BASF möchte die Bundesregierung dafür gewinnen, die Priorisierung tierversuchsfreier Methoden (NAMs) in der regulatorischen Testung aktiv zu unterstützen. Konkret soll ein ressortübergreifender Aktionsplan entwickelt, die Validierung von Alternativmethoden gefördert und eine zentrale koordinierende Instanz geschaffen werden. Damit kann gemeinsam ein Beitrag zu Innovationsförderung, Tierschutz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden. Die zentrale Handlungsempfehlung ist die Anwendung des 3-Körbe-Prinzips zur Kategorisierung von derzeit durchgeführten Tierversuchen und daraus abgeleiteten Maßnahmen. - Legislative Inkraftsetzung des Biozid-Datenschutz-Rechtsvorschlages aus dem Food und Feed Omnibus dringend erforderlich: Wir begrüßen den im Food und Feed Omnibus enthaltenen Vorschlag, den Datenschutz nach der Biozidprodukte Verordnung ab dem 1. Januar 2026 um fünf Jahre zu verlängern. Damit dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, ist eine zeitnahe legislative Inkraftsetzung des Rechtsvorschlags dringend erforderlich. Wir setzen uns daher für eine praktikable Umsetzung ein, die Rechtsklarheit schafft und den kontinuierlichen Schutz der betroffenen Daten gewährleistet. - Umwelt Omnibus: Erweiterung der IED Vorschläge erforderlich: BASF setzt sich dafür ein, dass die im Umwelt Omnibus vorgesehenen IED Änderungen um praxisorientierte Anpassungen ergänzt werden, die administrative Belastungen verringern und eine praxistaugliche, resilienzstärkende Umsetzung für die chemische Industrie ermöglichen. - Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien des BMUKN: Wir setzen uns für eine nachhaltige Textilwirtschaft in Deutschland und Europa (Ökodesign-Verordnung, delegierter Rechtsakt Textilien und Abfallrahmenrichtlinie) ein. In diesem Rahmen fordern wir ein EPR- System, das die Kosten der Sammlung, Sortierung und des Recyclings teilweise trägt, indem eine angemessene Gebühr von den Herstellern entrichtet wird und diese gerecht verteilt wird. - Gegen die Idee einer nationalen Plastikabgabe: Wir setzen uns dafür ein, auf eine nationale Plastikabgabe zu verzichten, da sie hohe Bürokratiekosten verursacht, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland schwächt und ökologisch kontraproduktive Fehlanreize setzen kann. Stattdessen setzen wir uns für wirksamere, marktorientierte Instrumente ein, die Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Kreislaufwirtschaft gezielt fördern. - Einhaltung des vereinbarten Zeitplans für die europäische Batterieindustrie bei den TCA-Ursprungsregeln: BASF setzt sich dafür ein, die bereits für 2027 vereinbarten TCA-Ursprungsregeln für Batterien beizubehalten, da Investitionen und Lieferketten entlang der europäischen Batteriewertschöpfungskette auf diesen Zeitplan ausgerichtet wurden. Nach Ansicht von BASF sind ausreichend europäische CAM-Kapazitäten vorhanden; eine erneute Verschiebung würde vor allem die Auslastung bestehender Anlagen, die Investitionssicherheit und den weiteren Ausbau der europäischen Batterieindustrie gefährden. - Sachgerechte Berücksichtigung industrieller Kläranlagen mit kombinierter Abwasserbehandlung bei der Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie(UWWTD): Im Zuge der nationalen Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) setzt sich BASF für eine sachgerechte Berücksichtigung industrieller Kläranlagen mit kombinierter Abwasserbehandlung ein. Die gesetzlichen Anforderungen sollten die tatsächlichen Abwasserströme und die technischen Besonderheiten solcher Anlagen angemessen berücksichtigen. Ziel ist eine rechtssichere, verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie, die Gewässerschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionssicherheit gleichermaßen gewährleistet.

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