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thyssenkrupp Steel Europe AG

lobbyregister / register_entry 27.02.2022 · Original ↗

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thyssenkrupp Steel Europe AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen thyssenkrupp Steel gehört zu den führenden Herstellern von Qualitätsflachstahl und steht für Innovationen in Stahl und hochwertige Produkte für anspruchsvollste Anwendungen. Steel beschäftigt gut 26.000 Mitarbeiter und ist mit einem Produktionsvolumen von jährlich ungefähr 11 Millionen Tonnen Rohstahl der größte Flachstahlhersteller in Deutschland. Das Leistungsspektrum reicht von kundenspezifischen Werkstofflösungen bis hin zu werkstoffnahen Dienstleistungen. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir die langjährige Erfolgsgeschichte unseres Unternehmens stetig weiter und prägen so globale Märkte, unsere Region und eine Vielzahl von leistungsstarken Industrien. Bedient werden international eine Vielzahl von Branchen, darunter die Automobilindustrie, die Haushaltsgeräte- und Verpackungsindustrie und der Energiesektor. Unsere intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit sichert die Grundlage für unseren nachhaltigen Erfolg. Steel erfüllt die steigenden Anforderungen an den wirtschaftlichen Leichtbau, wachsende Sicherheitsstandards, erforscht und entwickelt neue High Performance-Stähle und setzt Maßstäbe bei hochwertigen Oberflächen- und Verarbeitungstechnologien sowie effizienten Stählen für die Energie- und Mobilitätswende. Als Vorreiter in der Klimatransformation hat sich thyssenkrupp Steel zum Ziel gesetzt, bereits ab 2030 jährlich 3 Mio. Tonnen CO2-neutralen Stahl zu produzieren. Mit bluemint® Steel bietet thyssenkrupp Steel bereits heute zertifizierte Stähle mit einer bis zu 70 % verminderten CO2-Intensität an. 2045 soll die Stahlproduktion vollständig klimaneutral sein. Das politische Engagement von thyssenkrupp soll koordiniert, offen und transparent sein und es sollen regulatorische und ethische Standards konsequent eingehalten werden. thyssenkrupp unterstützt das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und lehnt korruptes Verhalten im Sinne dieses Übereinkommens ausdrücklich ab. thyssenkrupp bekennt sich eindeutig zu einer politischen Interessenvertretung in Einklang mit internationalem und nationalem Recht. Bei der politischen Interessenvertretung von thyssenkrupp gelten die Grundsätze der Integrität und Professionalität. thyssenkrupp befolgt gesetzliche Vorgaben zum Lobbying. Eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung hat in jedem Fall zu unterbleiben. Mit politischem Engagement und Lobbyarbeit verfolgt thyssenkrupp das Ziel, zur Erreichung eigener unternehmerischer Ziele seine Interessen in den Willensbildungsprozess politischer Vertreter einzubringen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es insbesondere um die Rahmenbedingungen zum Gelingen der grünen Transformation und zur Sicherung der deutschen und europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Im Zuge dessen werden auch Veranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Außenwirtschaft; Immissionsschutz; Industriepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - CBAM so ausgestalten, dass das Instrument wirkt. So lange müssen die Freizuteilungen im ETS erhalten bleiben.: CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten - Netzentgelte: Wiedereinführung des Bundeszuschusses für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber: Der in 2024 abgeschaffte Bundeszuschuss für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sollte vor dem Hintergrund der in Zukunft deutlich steigenden Netzentgelte wieder eingeführt werden, um die Wettbewerbsfähigleit der energieintensiven Industrie in Deutschland zu sichern. - Beibehaltung der Strompreiskompensation bis mindestens 2030: RL für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) BMWK ;EU-Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (2020/C 317/04) Die SPK zum Ausgleich der im Strompreis enthaltenen CO2-Mehrkosten ist eine sehr wichtige Regelung zum CL-Schutz. Voraussetzung ist, dass sie national unabhängig von der Haushaltslage verlässlich fortgeführt wird, keine weitere Abschmelzung stattfindet und sie auf europäischer Ebene über 2030 hinaus verlängert wir - Handelsmaßnahme kornorientiertes Elektroband: Der seit 2015 unveränderte Mindesteinfuhrpreis für kornorientiertes Elektroband ist mittlerweile zu niedrig, um den massiv steigenden, niedrigpreisigen Importen aus Asien entsprechend der Zielsetzung begegnen zu können. Daher bedarf es dringend einer Erhöhung des Mindesteinfuhrpreises, um die Produktion dieses für die Energiewende sehr wichtigen Produkts in Europa zu halten.. - Berücksichtigung des Stahl-Standards LESS im Vergabetransformationspaket des BMWK: Das Vergaberecht in Deutschland soll reformiert werden. Zur Schaffung grüner Leitmärkte sollte der von der WV-Stahl in Zusammenarbeit mit dem BMWK entwickelte Standard LESS für CO-reduzierten Stahl im Rahmen des anstehenden Vergabetransformationspakets berücksichtigt werden. - Verpackungsgesetzgebung so ausgestalten, dass die Diskriminierung zu Lasten von Weißblech beendet wird: Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen. - Wasserstoff: Sicherheiten für langfristige Wasserstofflieferverträge, Pragmatismus bei Umsetzung der RED III, Kernnetz stärken Speicher bauen: Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden. - Einführung eines wettbewerbsfähigen Industriestrompreises: Die Bundesregierung hat sich zunächst in Brüssel für eine Änderung des Beihilferahmens eingesetzt und dann Vorschläge für einen Industriestrompreis in Zusammenarbeit mit der EU-KOM entwickelt. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, dass die Entlastung tatsächlich zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis von 5 cents/kWh führt und Instrumente wie Strompreiskompensation und Industriestrompreis kumulierbar (bzw. zumindest kombinierbar) sind und die Ausgestaltung eine Inanspruchnahme ermöglicht. - Emissionshandel an die Realität im Jahr 2026 anpassen: Die europäische Industrie steht mitten in der Transformation. Ohne ein realistisch kalibriertes und austariertes EU-ETS drohen Wettbewerbsnachteile und Investitionsstaus. Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wertschöpfungsketten braucht es einen gebremsten Anstieg der CO2‑Kosten, der das tatsächliche Tempo der industriellen Transformation berücksichtigt. Die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung über 2040 hinaus ist zentral, um Carbon Leakage zu verhindern und bestehende Anlagen im Übergang wirtschaftlich betreiben zu können. Nur ein EU-ETS, das Transformationsrealität und Industriepolitik zusammenbringt, kann Investitionen sichern und Wertschöpfung in Europa halten. Die von der EU-Kommission angekündigte Reform muss dies unbedingt aufgreifen und gesetzlich verankern. - Handelsschutzinstrument Stahl: Die EU-Safeguardregelungen für Stahl laufen Mitte 2026 aus. Vor dem Hintergrund der massiven weltweiten Überkapazitäten und der deutlich gestiegenen Umleitungen nach Europa aufgrund der aktuellen Zollpolitik muss schnell ein neues Handelsschutzinstrument eingeführt werden. Ohne diese Maßnahme hat die europäische Stahlindustrie keine Chance, wettbewerbsfähig Stahl zu produzieren und es käme zu erheblichen Verwerfungen mit Blick auf Arbeitsplätze, mögliche Werksschließungen und den Verlust von Resilienz. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Handelsschutzinstrument für Stahl ist genau die Maßnahme, die hier gegensteuert und die von uns unterstützt wird. Sie sollte von Europaparlament und EU-Rat breit mitgetragen werden. - Made-in-EU-Regelungen für Stahl im Industrial-Accelerator-Act: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act für die öffentliche Vergabe vorgelegt. Hier sollten zumindest Made-in-Europe-Kriterien für grünen Stahl verankert werden

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