Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V.
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Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V. (IGA) vertritt die gemeinsamen Interessen der in Verbindung mit Aerosolen (= Spraydosen) stehenden Kreise in Deutschland. Dies sind neben den Abfüllern und Vermarktern von Aerosolprodukten die Hersteller von Dosen und Ventilen, sowie die Lieferanten der in Aerosolen enthaltenen Inhaltsstoffe. Zu den Aufgaben der IGA zählt, als kompetenter Ansprechpartner Sprachrohr der deutschen Aerosolindustrie zu sein, durch hohe Standards in der Herstellungspraxis, sowie in allen Sicherheits- und Umweltfragen die nachhaltige Entwicklung der Aerosolindustrie zu fördern, der Aerosolindustrie praktische Hilfestellungen bei der Entwicklung und Produktion innovativer Produkte zu geben sowie das allgemeine Verständnis für die Funktionsweise und die einzigartigen Anwendungsvorteile von Aerosolprodukten zu fördern.
Dabei bilden die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und Externen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik die Grundlage der Arbeit der IGA e.V. Um die Rahmenbedingungen für die mit Aerosolprodukten befassten Industrien zu erhalten und zu verbessern, stehen wir im Dialog mit den Beteiligten. Über unsere Mitgliederinformationen, unseren Jahresbericht und ggf. über Positionspapiere gegenüber gesetzlichen Regelungen, die wir in Expertengruppen erarbeiten, informieren wir die o.g. Stakeholder über Herausforderungen und Chancen für die Branche.
Interessenbereiche: Immissionsschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verkehrspolitik; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Anpassung der Aerosolpackungsverordnung 75/324/EWG an den technischen Fortschritt: Die IGA setzt sich dafür ein, die RICHTLINIE DES RATES vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen (75/324/EWG), die in der dreizehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt ist, im Sinne des Verbraucherschutzes beizubehalten, sie jedoch an den technischen Fortschritt anzupassen. Dies soll durch Ergänzung von bereits 2017 von Vertretern der Mitgliedstaaten erarbeiteten sicherheitstechnischen Vorgaben für Aerosoldosen aus Kunststoff erfolgen sowie durch die Anpassung der Regelung zum maximalen Behältnisvolumen an die entsprechenden Vorgaben für Aerosoldosen aus Weißblech oder Aluminium.
- Beibehaltung des Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter (inkl. RV) im Sinne der Aerosolprodukte: Die IGA setzt sich für die grundsätzliche Beibehaltung der für den sicheren Transport von Aerosolpackungen relevanten Regelungen zu Gefahrgütern auf UN-Ebene und in der EU ein. Die Rechtsentwicklung soll auf Basis technischer Fortentwicklungen und der in der Praxis gesammelten Erfahrungen im Sinne der Aufrechterhaltung der Beförderungs- und Umgangssicherheit von Aerosolpackungen vorangetrieben werden.
Beispiele für relevante ggf. anzupassende Vorschriften:
Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
Richtlinie 2016/2309/EU über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zur vierten Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Relationen
Keine Relationen.