Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
Text
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) setzt sich für die Förderung des Anbaus und der Nutzung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen in Deutschland ein. Sie engagiert sich in der Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, insbesondere in den Bereichen Agrarpolitik, Klimaschutz, Verkehrs- und Energiepolitik sowie Ernährungssicherung. Zu den konkreten Tätigkeiten gehören:
Erstellung und Einreichung von Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben, z.B. im Bereich der Nationalen Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zur Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit.
Durchführung von Fachgesprächen und Anhörungen mit Abgeordneten und Ministerien, um die Bedeutung von heimischen Ölpflanzen für die Energieversorgung und den Klimaschutz zu betonen.
Organisation von Informationsveranstaltungen und Workshops, um politische Entscheidungsträger über aktuelle Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Öl- und Eiweißpflanzen zu informieren.
Koordination mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen, um gemeinsame Positionen zu erarbeiten und die Interessen der heimischen Pflanzenproduktion auf europäischer Ebene zu vertreten.
Diese Tätigkeiten dienen dem Zweck, die politischen Rahmenbedingungen für den Anbau und die Nutzung von Öl- und Eiweißpflanzen sowie deren Produkte in Deutschland zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu sichern.
Interessenbereiche: Schienenverkehr; Verkehrspolitik; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Personenverkehr; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Schifffahrt; Automobilwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Straßenverkehr; Güterverkehr
Regelungsvorhaben:
- Änderung der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung: In Artikel 1 der Verordnung wird die Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote angepasst: Konkret wird die Treibhausgas-Minderungsquote schrittweise angehoben.
In Artikel 2 werden die Regelungen der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung angepasst. U.a. wird der Zeitraum der möglichen Anrechnung der UER-Maßnahmen auf die THG-Minderungsquote Auf den 31.12.2024 begrenzt.
- Klimaschutzgesetz: Mit dem Gesetz werden Jahresemissionsgesamtmengen künftig für alle Sektoren aggregiert eingeführt. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.
Der Verband sprach sich gegen diesen Entwurf aus, da die Klimaschutzambitionen durch die Aufgabe der Sektorziele reduziert werden .
- Neufassung der 37. BImSchV: Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung eine zusätzliche Option der „Biokraftstoffherstellung“ zugelassen. Die Mitverarbeitung von biogenen Ölen ist allerdings zum Zweck der Anrechnung auf die THGQuotenverpflichtung beschränkt auf Abfallrohstoffe gemäß Teil A, Annex IX der RED II, deren Potenzial beschränkt ist.
Relationen
Keine Relationen.