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Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK)

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Mitglieder des Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) sind Produzenten abfallbasierter und fortschrittlicher Biokraftstoffe sowie Unternehmen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Produktion dieser Biokraftstoffe agieren. Diese Unternehmen haben ihren Sitz vorwiegend in Deutschland aber auch in Österreich, den Niederlanden und Dänemark. Der MVaK setzt sich ein für einen fairen Wettbewerb auf den Rohstoff- und Absatzmärkten. Er ist bestrebt, das nachhaltig verfügbare Potenzial abfallbasierter und fortschrittlicher Biokraftstoffe für den Verkehrssektor und Wärmemarkt effizient nutzbar zu machen. Im Verkehrssektor liegt das Hauptaugenmerk neben dem Straßenverkehr auf dem Schiffsverkehr. Damit einher geht das Bemühen, die Sammlung gebrauchter Speiseöle aus Haushalten auszubauen und die Sammlung insgesamt zu optimieren sowie neue, bisher ungenutzte Abfälle und Reststoffe einer Verwendung zuzuführen. Dies erfordert einen intensiven Dialog des Verbandes und seiner Mitglieder mit Bürgerinnen und Bürgern. Es erfordert zudem den Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der Landesregierungen, von Nichtregierungsorganisationen, der Medien, der Forschung, anderer Verbände sowie einzelner Unternehmen der Privatwirtschaft. Hierbei unterstützt der Verband seine Mitglieder, in dem er Dialogveranstaltungen organisiert. Gelegentlich gibt der Verband Studien in Auftrag, die auch interessierten Zielgruppen übermittelt werden. Zusätzlich erstellt der Verband Statistiken, der auf Nachfrage Dritten zur Verfügung stellt werden oder auf Fachkongressen präsentiert werden. Unterstützt wird die Arbeit des Verbandes durch interne Ausschüsse bzw. Expertengruppen, die der Meinungsbildung des Verbandes zu Fachthemen oder aktuellen Themen dienen. Ebenso stärken diese Arbeitskreise, denen auch Nichtmitglieder angehören können, das Know-how des Verbandes und seiner Mitglieder oder unterstützen den Verband bei der Erstellung von Positionspapieren und Stellungnahmen. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schifffahrt; Automobilwirtschaft; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verkehrspolitik; Luft- und Raumfahrt; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Güterverkehr; Straßenverkehr; Personenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Schienenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Immissionsschutz Regelungsvorhaben: - Nationale Umsetzung der RED II-Änderung (Richtlinie (EU) 2023/2413): Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote im BImSchG dergestalt, dass alle verfügbaren Erfüllungsoptionen vollumfänglich eine Verwendung finden können. - Ergänzungen im § 27 Abs. 1 Energiesteuergesetz: Ergänzung der Unterpositionen KN 38260010 und KN 38260090 im § 27 Abs. 1 Energiesteuergesetz mit dem Ziel, die Bunkerung von Biodiesel bzw. Kraftstoffen mit Biodiesel-Beimischung in deutschen Häfen administrativ zu erleichtern. - Einführung neuer Kraftstoffoptionen an öffentlichen Tankstellen in Deutschland: Ermöglichung des Angebotes von B10 (herkömmlicher Dielkraftstoff, der bis zu 10 % Biodiesel enthält) an öffentlichen Tankstellen in Deutschland. - Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote gemäß § 37h BImSchG: Vollumfängliche Ausschöpfung des Mechanismus zur Anpassung (Erhöhung) der Treibhausgasminderungs-Quote gemäß § 37h BImSchG. - Anrechnung von mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasminderungs-Quote: Vermeidung einer Verdrängung anderer nachhaltiger Erfüllungsoptionen durch die Anrechenbarkeit einer Mitverarbeitung biogener Öle und deren korrekte Bilanzierung durch Anwendung der Radiokarbonmethode. - Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe: Die Option zur doppelten Anrechnung gem. § 14 Abs. 4 38. BImSchV darf nur dann Anwendung finden, wenn es der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BLE) gestattet ist, vor Ort sogenannte Witness-Audits durchzuführen. - Nationale Umsetzung der RED II-Änderung (Richtlinie (EU) 2023/2413): Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens, damit abfallbasierte Biokraftstoffe ihr nachhaltig verfügbares Potenzial vollumfänglich ausschöpfen können, um den größtmöglichen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor zu leisten. - Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die Treibhausgasminderungs-Quote: Zertifikate aus UER-Projekten dürfen nur dann zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote zugelassen werden, wenn eine vollumfängliche Prüfung der Projekte (auch vor Ort im Durchführungsland) stattgefunden hat. Stopp der generellen Anrechenbarkeit ab dem Verpflichtungsjahr 2025. - Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe: Verbesserung der Betrugsprävention im Zusammenhang mit dem Import fortschrittlicher Biokraftstoffe, z.B. durch Einführung eines behördlichen Zulassungsverfahrens. Dieses müssen Unternehmen durchlaufen, bevor sie fortschrittliche Biokraftstoffe in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. - Nationale Umsetzung der ReFuelEU Aviation-Verordnung (EU) 2023/2405: Erhalt der Rohstoffverfügbarkeit für eine (mindestens) gleichbleibende nationale Produktion von abfallbasiertem und fortschrittlichem Biodiesel für den Straßen- und Seeverkehr. Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in den Märkten für Abfall und Reststoffe. - Nationale Umsetzung der FuelEU Maritime-Verordnung (EU) 2023/1805: Hiesige Produzenten von abfallbasiertem und fortschrittlichem Biodiesel sollen im Seeverkehr einen zusätzlichen Absatzmakt finden. Dies muss im Rahmen eines weltweit fairen Wettbewerbs erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an gebunkerte Biokraftstoffe. - Koalitionsverhandlungen 2025: Koalitionsverhandlungen 2025; Handlungsempfehlungen für die Arbeitsgruppen "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt", "Klima und Energie" und "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen" - Nationale Umsetzung der RED II-Änderung (Richtlinie (EU) 2023/2413) - Nach Bundeskabinettsbefassung: Nutzung des vollständigen Potenzials abfallbasierter und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus heimischer Produktion und Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs heimischer Produzenten mit Importen von Biokraftstoffen aus Staaten außerhalb der EU. - Verwendung von Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen im Wärmemarkt: Wir setzen uns dafür ein, dass heimisch produzierter Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen auch im deutschen Wärmemarkt verwendet wird. - Reform der Bestandsschutzsortenregelung im Falle eines B10-Angebotes an Tankstellen (10. BImSchV): § 4 Abs. 4 10. BimSchV verpflichtet jede Abgabestelle, die B10 anbieten möchte, auch B7 als sogenannte Bestandsschutzsorte anzubieten. Diese Regelung entspricht nicht der EU-Vorgabe und sollte dahingehend reformiert werden, dass Abgabestellen auch ausschließlich B10 anbieten dürfen, solange Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, B7 auf dem Markt zu beziehen. - Reform der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe auf die Treibhausgasminderungs-Quote (38. BImSchV): Entfall der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe auf die Treibhausgasminderungs-Quote gem. § 13a 38. BImSchV.

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