Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Tätigkeit: Berufsverband
Die DPolG vertritt die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Polizeibeschäftigten in Deutschland, einschließlich der Pensionäre und Rentner. Ihre wichtigste Aufgabe ist das Erreichen besserer Arbeits- und Einkommensbedingungen ebenso wie eine Verbesserung der dienstlichen und beruflichen Rechte. Zu diesem Zweck ist sie in ständigem Kontakt zu Regierungen, Parlamenten und Parteien auf Bundes- und Landesebene.
Interessenbereiche: Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Öffentliches Recht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Cybersicherheit; Verkehrsinfrastruktur; Personenverkehr; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Extremismusbekämpfung; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Migration; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Opferschutz; Politisches Leben, Parteien; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Verkehrspolitik; Kommunikations- und Informationstechnik
Regelungsvorhaben:
- Änderung des StVG, Cannabis-Grenzwert: Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden gesetzlichen THC-Grenzwerts im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betreffend Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger durch Ergänzungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
- Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten: Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
- Effektivere Ahndung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen: Zur effektiven Ahndung und Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen
Stoffen sieht der Entwurf im Wesentlichen Änderungen im Sprengstoffgesetz
(SprengG), im StGB, in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG)
vor.
- Verbesserung des Opferschutzes: Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche
Personen
- Reform des Waffen- und Sprengstoffgesetzes: Die im Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) enthaltenen korrekturbedürftigen Ungenauigkeiten und Fehler im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz müssen korrigiert werden.
- Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen: Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
- Verbesserung des Opferschutzes: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
- Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen und Anpassung weiterer digitaler Ermittlungsbefugnisse: Ziel des Entwurfs ist, die Erfolgsaussichten der Abfragen der Strafverfolgungsbehörden und Polizeibehörden zu verbessern und der Strafverfolgungspraxis die Funkzellenabfrage im Umfang wie vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen.
- Stärkung der Cybersicherheit: Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu. Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa ist verstärkt im Fokus auch hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Wirkpotential. Angesichts der geopolitischen Lage gewinnen auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung.
Mit Anpassungen im BSIG wird dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht, sich resilient im Cyberraum aufzustellen, die Erkenntnislage zu verbessern und die Polizeien des Bundes erhalten im BKAG und BPolG Befugnisse um eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen.
- Digitale Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten. Die gegenständlichen Gesetzentwürfe umfassen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum Testen und Trainieren von IT-Produkten.
- Digitale Ermittlungsmaßnahmen: Der Entwurf verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Dazu schlägt der Entwurf eine Ermächtigungsgrundlage vor, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt. Zudem ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen vorgesehen.
- Reform der Fahrschulausbildung: Die Fahrschulausbildung soll an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung angepasst und zukunftsfähig gestaltet werden. Diese Modernisierung erfordert auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz. Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus haben sich im Vollzug des zum 1. Januar 2018 neu gefassten Fahrlehrergesetzes Änderungsbedarfe ergeben, um insbesondere Verwaltungsverfahren zu optimieren und unnötige bürokratische Anforderungen zu beseitigen.
Relationen
Keine Relationen.