Verband Internet Reisevertrieb e. V.
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Verband Internet Reisevertrieb e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband Internet Reisevertrieb e. V. (VIR) ist der Interessenverband der deutschen digitalen Reiseindustrie und vertritt diese als Ansprechpartner in der Öffentlichkeit. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die Verbandstätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens und der Mitglieder, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um die Pauschalreiserichtlinie, Lieferketten, Wettbewerb, Meldepflicht für digitale Plattformen und Streitbeilegung. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben.
Um die Rahmenbedingungen für die Digital-Touristik zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der Digital-Touristik und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung des digitalen Tourismus. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schienenverkehr; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Personenverkehr; Verkehrspolitik; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Digitalisierung; Schifffahrt; E-Commerce; Tourismus; Datenschutz und Informationssicherheit; Luft- und Raumfahrt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung und Erweiterung um Marktversagen bei der Revision Pauschalreiserichtlinie: Wir beziehen uns auf die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie EU 20152302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie vom 29.11.2023. Grundsätzlich hat sich die Pauschalreiserichtline in ihrer jetzigen Form im alltäglichen Geschäft bewährt. Dies gilt jedoch explizit nicht für die Corona-Pandemie als ein Ereignis eines weltweiten Marktversagens. Für einen solchen außergewöhnlichen Fall war die Pauschalreiserichtlinie nie vorgesehen. Statt also die wichtigste Forderung zu berücksichtigen, werden stattdessen weitere Hürden und Erschwernisse eingeführt, die im Resultat das Produkt Pauschalreise nur teurer und damit unattraktiver machen.
- Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfrist in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (bis Frühjahr 2026). Angestrebt ist ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für
Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
- EU Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age): Ziel, ist es unsere großen Bedenken bzgl. des Standes der Diskussionen im Rat
über das Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (ViDA) zu äußern, insb. hinsichtlich der
Anwendung des "deemed supplier regime" (DSR) für bestimmte Dienstleistungen. Dies wird zu einer Schieflage im Tourismusmarkt führen, die Verbraucher, Unterkunftsanbieter und Online-Plattformen gleichermaßen negativ treffen wird. Das DSR würde in Deutschland eine Mehrwertsteuerpflicht für Dienstleistungen einführen, die bislang von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.
- Umsetzung des Entwurfes des Mobilitätsdatengesetz: Wir beziehen uns auf den Entwurf zum Mobilitätsdatengesetz, der in der Verbändeanhörung vom 27.05.2024 vorgestellt wurde. Der Entwurf sollte in den Punkten Digitale Daten, Registrierungspflicht der Datennutzer, Zwangsgelder und Nationaler Zugangspunkt angepasst werden. Ziel ist es, eine möglichst große digitale Datenbasis zur Verfügung zu stellen, in der die Luftfahrtindustrie ebenfalls integriert ist.
- Anpassungen der Richtlinie zur Außergerichtlichen Streitbeilegung 2013/11/EU: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Wiederaufnahme der Revision der Fluggastrechte-Verordnung: Die Fluggastrechte-Verordnung ist ein wichtiges Instrument für den Verbraucherschutz im Luftverkehr. Wir fordern eine Transparenzpflicht für Fluggesellschaften, um die Bearbeitung der Verbraucherbeschwerden sichtbar zu machen. Gleichzeitig ist eine EU-weite Datenbank zur Erfassung von Annullierungen und Verspätungen einzurichten. Zudem ist eine Vereinheitlichung von Fluggastrechte-Verordnung und Pauschalreiserichtlinie (Artikel 12 (2)) dringend erforderlich. Des Weiteren sollte ein obligatorisches Insolvenzschutzsystem für den Luftverkehrssektor in die Verordnung aufgenommen werden.
- Forderungen anlässlich der Bundestagswahl 2025: Gemeinsame Positionierung der Tourismus-, Geschäftsreise-, Messe- und Veranstaltungswirtschaft im Rahmen der Bundestagswahl 2025.
- Digitalisierung im Tourismus: Chancen sichern: Die Bedeutung der Digitalisierung im Tourismus und damit verbunden die Chancen für den Mittelstand und VerbraucherInnen sollen verdeutlicht werden. Dabei sind insbesondere der Zugang zu Märkten sowie die Erhöhung von Transparenz ein wichtiger Schritt, um das wirtschaftliche Potenzial in Europa zu sichern und auszubauen.
- Ausweitung der PStTG auf Drittstaaten (DPI MCAA): Zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und für eine faire, international koordinierende Besteuerung der Plaffformökonomie ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sowie seine Ausweitung auf Drittstaaten eine wichtige Maßnahme. Ziel ist es, auf die Ausgestaltung der Regelungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs Einfluss zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf eine vorgelagerte Prüfung der bestehenden Meldepflichten, deren Wirkungen sowie des entstehenden Erfüllungsaufwandes und die Berücksichtigung entsprechender Evaluierungs- und Nachweiserfordernisse.
- Gesetzesentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung: Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Fluggastabfertigung mit dem Ziel, Regelungen zur automatisierten Dokumenten‑ und Identitätsprüfung auszugestalten. Dabei soll insbesondere auf die Ausgestaltung digitaler Prozessschritte, die Einbindung von Identitätsprüfungen in vorgelagerte Prozesse sowie auf die Berücksichtigung europäischer digitaler Identitätslösungen (EUDI Wallet) hingewirkt werden.
- Nationale Umsetzung des Digitale Identitätengesetz (DIdG): Gegenstand der Interessenvertretung ist der Gesetzentwurf zur Einführung einer Digitalen Identität sowie zur Umsetzung der eIDAS‑2.0‑Verordnung auf nationaler Ebene, welcher begrüßt und als wichtige Entwicklung angesehen wird. Ziel ist es, auf die Ausgestaltung der Regelungen Einfluss zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Registrierungsvoraussetzungen für Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten, die Ausgestaltung von Akzeptanzpflichten, die Regelungen zur Kostenabschätzung und Zweckbindung beim Datenabruf sowie die Sicherstellung der technischen Interoperabilität nationaler Wallet‑Lösungen innerhalb der Europäischen Union.
- Vorschlag für eine Verordnung der europäischen Parlaments und des Rates über mulitmodales Buchen: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitäts- und Buchungsplattformen sowie Verkehrsunternehmen. Ziel ist die Aufnahme von Regelungen zum diskriminierungsfreien und vollständigen Zugang zu Verkehrs- und Buchungsdaten aller Verkehrsträger, die Herstellung ausgewogener Rechte und Pflichten zwischen Verkehrsunternehmen und Vertriebsplattformen, die Anpassung von Transparenz-, Ranking-, Datenbereitstellungs- und Meldepflichten sowie die Überprüfung von Marktpräsenzschwellen und Übergangsregelungen.
- Bürokratieabbau und Verbesserung der Umsetzungsplanung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzgeberischer Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf Bundes- und EU-Ebene. Bei neuen Regelungsvorhaben sollen die kumulativen Belastungen betroffener Branchen sowie deren Umsetzungskapazitäten berücksichtigt werden. Ziel ist die Einführung einer systematischen Berücksichtigung von Umsetzungskapazitäten bei regulatorischen Vorhaben, die Anwendung des Once-Only-Prinzips zur Nutzung bestehender Meldewege sowie die regelmäßige Überprüfung bestehender Gesetze hinsichtlich Zielerreichung, Erforderlichkeit und Vereinfachungsmöglichkeiten.
Relationen
Keine Relationen.