Legal Tech Verband Deutschland e.V.
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Legal Tech Verband Deutschland e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
- Publikationen und Stellungnahmen zu sämtlichen Fragen im Bereich Legal Tech (Legal Needs, digitale Justiz, Justizausbildung etc.)
- Kontaktaufnahme zu einzelnen Politiker:innen und (un-)mittelbare Einflussnahme auf den politischen Diskurs im Bereich Legal Tech und Digitalisierung des Rechts und der Rechtsanwaltschaft (Gemeinsame Aufnahme von Podcastaufnahmen, Einladung zu Vorträgen, etc.)
- Niederschwellige Kontaktformen, wie öffentliches "vertaggen" wie etwa auf LinkedIn
Die Tätigkeit ist auf Dauer und regelmäßig angelegt, obgleich ein "Legal-Tech-Gesetz", welches uns noch nicht weit genug reicht, schon verabschiedet wurde.
In der Satzung heißt es zum Zweck des Vereins:
"Zweck des Vereins ist es, als Repräsentant von Legal Tech Unternehmungen innerhalb und außerhalb von Kanzleien in Deutschland tätig zu sein. Er setzt sich für die Gestaltung der Zukunft des Rechtswesens in Zeiten der Digitalisierung, einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, Rechtssicherheit sowie für die Förderung und Erleichterung von Innovationen und Investitionen innerhalb und außerhalb von Kanzleien ein. Erreichen möchte der Verein dies durch eine Einwirkung auf Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit sowie durch Austausch über die Themen Legal Tech und Legal Innovation. Er fördert die Interessen seiner Mitglieder in ideeller, fachlicher, rechtlicher und berufsständischer Hinsicht."
Interessenbereiche: Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Verbraucherschutz; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- Lockerung des Fremdbesitzverbots für Rechtsanwaltsgesellschaften: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
- Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsrechts: Begleitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Ziel der Einflussnahme: digitaltaugliche Ausgestaltung des Berufs- und Aufsichtsrechts, Klarstellung, dass KI-gestützte und automatisierte Systeme keine unbefugte Rechtsberatung darstellen, Berücksichtigung digitaler und interdisziplinärer Qualifikationen bei den Sachkundeanforderungen sowie Öffnung der zulässigen Gesellschaftsformen für technologiegestützte Berufsausübungsgesellschaften.
- Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit: Begleitung des Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Ziel der Einflussnahme: zügige Einführung und praxistaugliche Umsetzung des Online-Verfahrens, Überprüfung der Streitwertgrenze zugunsten inhaltlicher Anknüpfungspunkte, niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger (z.B. BUND-ID), Sicherstellung technischer Interoperabilität mit Legal-Tech-Anbietern sowie Verkürzung der Erprobungsphase mit früherer Verstetigungsoption.
- Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen: Begleitung des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare. Ziel der Einflussnahme: technologische Öffnung des Vorhabens durch standardisierte, dokumentierte Schnittstellen (APIs) für zertifizierte Drittanbieter, Rechtssicherheit an den Schnittstellen zum RDG, Klarstellung berufsrechtlicher Verantwortlichkeiten, verbindliche Fallback-Regelungen sowie europäische Interoperabilität.
- Revision der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Einflussnahme auf die Positionierung der Bundesregierung in den Verhandlungen über die Revision der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ziel: Erhalt und Ausbau des bestehenden Schutzniveaus für Flugreisende, keine Einschränkung des Anwendungsbereichs, Anhebung der Ausgleichszahlungen, proaktive digitale Informationspflichten der Luftfahrtunternehmen sowie Anerkennung privatwirtschaftlicher Legal-Tech-Angebote als Instrument der Rechtsdurchsetzung.
- Anpassung des EU AI Act (Digital-Omnibus): Einflussnahme auf die Positionierung der Bundesregierung in den Digital-Omnibus-Gesprächen zur Anpassung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Ziel: regulatorische Pflichten erst ab Markteintritt statt in der Entwicklungsphase, verhältnismäßige Einstufung juristischer Informations- und Assistenzsysteme (keine pauschale Hochrisiko-Klassifizierung), innovationsfreundliche risikobasierte Auslegung sowie Einrichtung von Regulatory Sandboxes.
- Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung: Begleitung der Umsetzung der am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Ziel der Einflussnahme: Integration des digitalen Rechtsstaats in die Agenda, ein interoperables, an den Deutschland-Stack angebundenes digitales Justizsystem, verbindliche einheitliche Schnittstellenstandards zwischen Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Rechtsverkehr.
- Digitalisierung der Justiz und Reform der ZPO: Einflussnahme auf die Modernisierung der Zivilprozessordnung und die Digitalisierung der Justiz. Ziel: bundesweit verpflichtende Vereinheitlichung der e-Akte, standardisierte digitale Verfahren für Massenverfahren mit Vorlageverfahren zum BGH, ein zentrales Justizportal mit digitaler Kommunikationsplattform, systematische Veröffentlichung von Zivilurteilen in maschinenlesbaren Open-Access-Datenbanken, Zentralisierung der Justiz-IT auf Bundesebene sowie Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft'
- Flexibilisierung anwaltlicher Vergütung (Erfolgshonorare und Prozessfinanzierung): iel der Einflussnahme: Erweiterung der Gestaltungsfreiheit bei anwaltlichen Honorarmodellen, insbesondere Lockerung der Beschränkungen für Erfolgshonorare und Prozesskostenfinanzierung, um flexible Vergütungsmodelle für Mandantschaft und Rechtsdienstleister zu ermöglichen.
- Öffnung der Abhilfeklage für marktübliche Drittfinanzierung: Ziel der Einflussnahme: Änderung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Abhilfeklage, insbesondere Aufhebung oder Anhebung der 10-Prozent-Grenze für die Vergütung von Drittfinanzierern, um die Abhilfeklage für marktübliche Prozessfinanzierungsmodelle zu öffnen und die kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
- Lockerung anwaltlicher Werbebeschränkungen: Ziel der Einflussnahme: Liberalisierung und Klarstellung der berufsrechtlichen Werbebeschränkungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 43b BRAO), um Kanzleien dieselben Kommunikationsmöglichkeiten zu eröffnen wie anderen Anbietern von Rechtsdienstleistungen.
- Reform der juristischen Ausbildung: Ziel der Einflussnahme: Modernisierung der juristischen Ausbildung durch Einführung eines Bachelor-/Master-Systems, Verankerung verpflichtender Technologie- und Wirtschaftsmodule (Legal Tech, KI, Datenanalyse), Neuordnung der Stationen im Referendariat mit einer Pflichtstation mit Technologiebezug sowie Förderung von Unternehmensgründungen aus juristischen Hochschulen.
Relationen
Keine Relationen.