Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
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Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der HNO-Ärztinnen und -Ärzte in Praxis und Klinik. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die fachliche Beratung von ärztlichen Organisationen, wie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie von Politik und anderen öffentlichen Einrichtungen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei allen beruflichen Belangen und fördert mit der Organisation eigener Fortbildungsveranstaltungen den Wissenserwerb seiner Mitglieder. Der jährliche HNO-Kongress findet seit 1999 in Mannheim statt und bildet mit seinem umfangreichen Vortrags- und Kursprogramm sowie der begleitenden Fachausstellung den Höhepunkt des Verbandsjahres.
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für HNO-Ärztinnen und -Ärzte zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“.
Mithilfe von Positionspapieren und Brandbriefen informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der ambulanten und stationären Versorgung von HNO-Ärztinnen und -Ärzte und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Erhaltung der HNO-Kinderchirurgie; Entbudgetierung; Förderung und Finanzierung der Weiterbildung; Verbesserung der Rahmenbedingungen des Ambulanten Operierens/Belegarztwesens; Eingliederung von HNO-Eingriffen in die Hybrid-DRG; Bürokratieabbau; MFA-Mangel; Intersektorale Zusammenarbeit; Novellierung der GOÄ.
Des Weiteren vernetzt sich der Verband mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Gespräche organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Berufliche Bildung
Regelungsvorhaben:
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein.
Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind:
1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen
2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen
3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V): Der BVHNO macht seit Langem auf die desaströse Situation der HNO-Kinderchirurgie aufmerksam. Diese ist das Ergebnis politischer Weichenstellungen der letzten Jahre. Diese haben zu einem besorgniserregenden Versorgungsengpass bei ambulanten und belegärztlichen HNO-Operationen geführt.
Hintergrund sind die unzureichende Abbildung von HNO-Eingriffen in der vertragsärztlichen Vergütung (EBM), die Schließungswelle von Belegabteilungen durch die Krankenhausreform (KHVVG) sowie die Kündigung von OP-Kapazitäten zugunsten lukrativerer Fachrichtungen durch die Krankenhäuser.
Daher setzt sich der BVHNO dafür ein, dass die Eingriffe der HNO-Kinderoperationen in den Katalog nach § 115f SGB V aufgenommen werden, wie es im Referentenentwurf der Hybrid-DRG-Verordnung ursprünglich vorgesehen war.
- GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Der BVHNO fordert von der Politik die rasche Wiedereinführung der Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die es Arztpraxen ermöglicht, neue Patienten ohne Vergütungsabzug, zum eigentlich mit den Krankenkassen vereinbarten Honorar, zu behandeln.
- Primärversorgungssystem - Erhalt des Direktzugangs zur HNO-Heilkunde: Der BVHNO setzt sich bei der geplanten Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems dafür ein, die HNO-Heilkunde – analog zu der im Koalitionsvertrag für Augen- und Frauenärzte vorgesehenen Ausnahme – als Fachgebiet mit direktem Patientenzugang zu verankern. Der Direktzugang zur HNO-Heilkunde hat sich in der Versorgung bewährt: Die Patienten erreichen die sachgerechte Versorgungsebene, und HNO-Beschwerden erfordern regelmäßig eine fachärztliche Diagnostik, die in der hausärztlichen Versorgung nicht zur Verfügung steht. Ein vorgeschalteter Kontakt würde daher keinen Steuerungsgewinn bringen, sondern den Weg zur notwendigen Diagnostik verlängern.
- Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG): Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
Relationen
Keine Relationen.