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ENGIE Deutschland AG

lobbyregister / register_entry 22.01.2022 · Original ↗

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ENGIE Deutschland AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Engie Deutschland führt regelmäßige Gespräche mit verschiedenen Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die sich auf energiewirtschaftliche Themen konzentrieren. Diese Dialoge zielen darauf ab, spezifische Anpassungsbedarfe zu erörtern, die für die unternehmerischen Aktivitäten in der Energiebranche und die Beschäftigtensituation im Unternehmen von zentraler Bedeutung sind. Themen wie die Sicherung der Energieversorgung, die Rolle von Biomethan im Energiemix, der Ausbau erneuerbarer Energien und Stromspeicher, Energieeffizienz-Fragen sowie die Wärmewende spielen eine zentrale Rolle. Ziel dieser Interessenvertretung ist es, praktische Einblicke aus Unternehmensperspektive zu bieten und gezielte Vorschläge zur Verbesserung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu unterbreiten. Auch die Erstellung und Übermittlung von Stellungnahmen und Hintergrundinformationen zu energierelevanten Gesetzesvorhaben gehört zu den Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Interessenvertretung. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Wohnen; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Fossile Energien; Stadtentwicklung; Artenschutz/Biodiversität; Allgemeine Energiepolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" Regelungsvorhaben: - Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismen - gesicherte Leistung für den Strommarkt: ENGIE setzt sich für die Einführung eines zentralen Kapazitätsmarktes (ZKM) in Deutschland ein. Ein ZKM mit wettbewerblichen Ausschreibungen gewährleistet ausreichend Investitionen in neue steuerbare Kapazitäten. Ein ZKM ermöglicht langfristige Vergütungsverträge und gewährleistet einen transparenten und wettbewerbsorientierten Preisbildungsprozess, der wiederum den Markteintritt kleiner, neuer und innovativer Akteure begünstigt. Gleichzeitig müssen auch bestehende Kapazitäten angemessen in einem Kapazitätsmechanismus berücksichtigt werden. - Festlegung eines ambitionierten nationalen Biomethan-Ausbauziels: Festlegung eines Ausbauziels für die Biomethanerzeugung für 2030 (und darüber hinaus), an dem sich der Förder- und Regulierungsrahmen fortan ausrichtet sowie Investoren orientieren können. - Sicherstellung der priviligierten Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz: Möglichst umfängliche Beibehaltung der Verpflichtung der Netzbetreiber, Biomethananlagen ans Gasverteilernetz anzuschließen, sowie der Deckelung der Netzanschlusskosten für Biomethananlagenbetreiber. Höhere Kostenbeteiligungen müssen mit der Möglichkeit höherer Erlöse gekoppelt sein. - Vereinfachung und Standardisierung des Zertifizierungssystems für Biomethan: Das Zertifizierungssystem für Biomethan sollte vereinfacht und vereinheitlicht werden, etwa durch Zusammenführung einzelner Register bzw. einem verbesserten Datenaustausch, um bürokratische Hürden abzubauen, den (grenzüberschreitenden) Handel und die Anwendung in den unterschiedlichen Sektoren zu vereinfachen. - Anpassung des Erbrechts in Bezug auf PV-Freiflächen: Alle PV-Freiflächen sind beim Erbrecht analog der Agri-PV zu begünstigen und somit dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzuordnen, damit die drohende Erbschaftsteuerlast den Solarausbau nicht weiter hemmt. - Umsetzung der Stromspeicher-Strategie erforderlich: Etablierung eines investitionsfreundlichen regulatorischen Marktumfeldes und Abbau regulatorischer Hemmnisse; Schaffung einer uniformen und transparenten Entgeltstruktur für Netzanschluss und -nutzung sowie Abschaffung der Markteintrittshürden in Systemdienstleistungsmärkte. So sind z.B. für Stromspeicher wie Pumpspeicherkraftwerke Opportunitätskosten bei der marktgestützten Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit nach EnWG § 12h Abs, 1 Nr. 5 zu berücksichtigen. - Stärkung der kommunalen Wärmeplanung durch Abbau von widersprüchlichen Förderanreizen: Für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Wärmewende sind Fördermittel besser mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Fehlanreize, die insgesamt höhere volkswirtschaftliche Kosten verursachen, sind dringend zu vermeiden. Wärmepumpen sind dort nicht zu fördern, wo eine Erweiterung des Fernwärmenetzes sinnvoll ist. Dekarbonisierungslösungen, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung identifiziert werden, müssen dann für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger verbindlich sein. - Wärmewende ermöglichen durch Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder der Wärmelieferverordnung in Bezug auf die Ermittlung der Kostenneutralität: Steigende Wärmekosten als Betriebskosten für Mieter sind nach § 556c BGB nicht zulässig. Auch die Wärmelieferverordnung erlaubt nach einer Umstellung auf Wärmelieferung aus einem Wärmenetz oder aus einer dezentralen Anlage die Umlage der resultierenden Kosten nur dann, wenn die Kostenneutralität für die Mieter gewährleistet ist. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität lässt sich diese meist nicht erreichen. Das behindert neue Anschlüsse an dekarbonisierte Nah- und Wärmenetze. Hier ist nun entweder die Streichung oder Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder eine Änderung der Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung dringend erforderlich. - Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ermöglichen - Pragmatisches Vorgehen bei der Definition von H2: Die delegierten Rechtsakte (delegated acts) der Europäischen Kommission zur Definition von Wasserstoff sollten so ausgestaltet werden, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingen kann. Bei dem delegierten Rechtsakt zu Wasserstoff auf Basis von Erneuerbarem Strom (RFNBOs) sollten Intermediäre zugelassen werden. Es ist marktübliche Praxis, dass Akteure Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen ankaufen (PPAs), die aber nicht unbedingt selbst einen Elektrolyseur betreiben. Sie fungieren als Intermediäre. Für Wasserstoff mit niedrigem CO2-Gehalt (low-carbon hydrogen) ist für den Markthochlauf ebenfalls eine pragmatische Definition dringend erforderlich. - Weiterentwicklung Netzentgeltsystematik: Die Netzentgeltsystematik muss im Rahmen der Energiewende weiterentwickelt werden. Dabei müssen Fairness und Zukunftsfähigkeit im Vordergrund stehen. - Einführung einer Grüngasquote: Engie befürwortet die Einführung einer Grüngasquote, um die Gasversorgung pragmatisch, effektiv und entlang eines verlässlichen Pfades zu dekarbonisieren. Biomethan spielt dabei als Erfüllungsoption eine zentrale Rolle. - PPAs als Teil eines funktionierenden Strommarktsystems stärken: Bei einer deutschen Umsetzung der Richtlinien der geänderten EU-Beihilfeleitlinien (Clean Industral Deal State Aid Framework (CISAF)) sind die Auswirkungen auf den Strommarkt und insbesondere auf das Geschäft der langfristigen Strombezugsverträgen (Power Purchase Agreements (PPA)) von entscheidender Bedeutung. PPAs sollten daher als mögliche Dekarbonisierungsoption für Unternehmen, die eine Förderung ihrer Energiepreise nach CISAF-Regeln erhalten, integriert werden. - Investitionssicherheit beim EEG: Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.

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