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ITS Germany e.V.

lobbyregister / register_entry 06.01.2022 · Original ↗

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ITS Germany e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung ITS Germany vertritt die mittelständisch geprägte Telematikindustrie. Neben der Förderung von Technologien und deren Anwendungen sowie der Vermittlung zwischen Industrie, Politik und Verwaltung, initiieren und moderieren wir auch die vorwettbewerbliche Kommunikation und die Zusammenarbeit unserer Mitgliederunternehmen. Zu den thematischen Schwerpunkten unserer Arbeit gehören neben Standardisierung und Zertifizierung in den Bereichen Handyparken und Öffentlicher Verkehr, die Verkehrstelematik und Technologien zur Nutzerfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur. Mit diesen Themengebieten sind wir in allen wichtigen Gremien und Beraterkreisen der verschiedenen Ministerien (z. B. Digitalgipfel oder ITS Beirat des BMDV) vertreten und nehmen aktiv an Verbändeanhörungen teil. So wirken wir konstruktiv an den relevanten Gesetzgebungsinitiativen mit. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Stadtentwicklung; Kleine und mittlere Unternehmen; Kommunikations- und Informationstechnik; Schifffahrt; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; E-Commerce; Digitalisierung; Luft- und Raumfahrt; Verkehrspolitik; Parlamentarisches Verfahren; Wettbewerbsrecht; Straßenverkehr; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Personenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Schienenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Entwurf einer Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG): Eine grundlegende Herausforderung bei der Bewertung der aktuellen Situation im Bereich der Intelligenten Verkehrssystem und somit bei der Stellungnahme liegt in einer Diskrepanz zwischen fachlich notwendigen Anforderungen und formal-juristisch erforderlichen Zielsetzungen des Gesetzesentwurf. Eine juristisch konkrete Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie EU 2023/2661 kann zwar erfolgen, eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.

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