EUTOP Europe GmbH (EUTOP)
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EUTOP Europe GmbH (EUTOP)
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Seit 1990 begleitet EUTOP als struktureller Prozesspartner die Arbeit der Interessenvertretungen von privaten Unternehmen, Verbänden und Organisationen bei den Institutionen der Europäischen Union und ausgewählter EU-Mitgliedstaaten.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie des Deutschen Bundestages zur Kontaktvermittlung, Sachstandsaufklärung sowie Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Luft- und Raumfahrt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Tierschutz; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wettbewerbsrecht; Ländlicher Raum; Außenwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Personenverkehr; Artenschutz/Biodiversität; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Kriminalitätsbekämpfung; Verkehrspolitik; Versicherungswesen; Digitalisierung; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Güterverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Energienetze; Werbung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Handel und Dienstleistungen; Öffentliches Recht; Bank- und Finanzwesen; Datenschutz und Informationssicherheit; Fossile Energien; Urheberrecht; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Meinungs- und Pressefreiheit; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Recht"; Verbraucherschutz; Stadtentwicklung; Tourismus; Rüstungsangelegenheiten; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verteidigungspolitik; Schienenverkehr; Industriepolitik; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Lebens- und Genussmittelindustrie
Regelungsvorhaben:
- Reduzierung von Methanemissionen aus der Landwirtschaft: Schaffung geeigneter Rahmen- und Förderbedingungen im nationalen und europäischen Klimaschutz- und/oder Agrarrecht, um innovative neue Maßnahmen zur Vermeidung von Methan- und CO2-Emissionen aus der Lagerung von Gülle in die Praxis zu bringen.
- Beschränkungsverfahren nach REACH-VO Calciumcyanamid, Verhinderung eines Totalverbots von Calciumcyanamid als Düngemittel: Begleitung des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene, um eine verhältnismäßige und sachgerechte Regelung für das Düngemittel Calciumcyanamid zu erreichen. Der Bundesregierung sollen vertiefende Informationen und Sachargumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie gegenüber der EU-Kommission darauf hinwirken kann, das im Rahmen des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene diskutierte Verbot von Kalkstickstoff als Düngemittel nicht umzusetzen. Stattdessen sollen den Mitgliedstaaten alternativ verhältnismäßigere Risikominderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.
- Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes: Ziel ist es die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten verbessern, multimodale Reiseangebote zu vereinfachen sowie die Abdeckung sämtlicher verkehrsträgerspezifischen Mobilitätsdaten und Anwendungsfälle, insbes. bezügl. intermodalem Ticketing, zu erreichen.
- Nicht diskriminierende Umsetzung der EU-Verordnung zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten (Multimodal Digital Mobility Services, MDMS): Ziel ist die Abdeckung aller Verkehrsträger sowie die Ermöglichung der Datennutzung zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen
- Aufbau einer flächendeckenden Tank- und Ladeinfrastruktur umsetzen (u.a. Masterplan Ladeinfrastruktur): Unterstützung bei Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen wird sich dafür eingesetzt, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
- Bedarfsgerechte Beschilderung von Rastanlagen auf Autobahnen: Bedarfsgerechte Ausstattung von Rastanlagen auf Autobahnen, insbesondere angemessene Beschilderung und schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Effizienzsteigerung bei Unternehmensgründungen im Rahmen des BEG IV: Förderung von Unternehmengründungen durch die Mitwirkung von Notaren und Etablierung digitaler Datenkreisläufe.
- Verbesserung der staatlichen Geldwäschebekämpfung: Unterstützung bei verhältnismäßiger Ausgestaltung der Datenübermittlung.
- Einbeziehung öffentlicher Stellen im Onlinezugangsgesetz 2.0: Die Verwaltungsdigitalisierung sollte öffentliche Stellen wie Notare medienbruchfrei mit einbeziehen und die digitale Infrastruktur effektiv integrieren.
- Novellierung und Mitgestaltung in der Umsetzung des Postgesetzes, um Dienstleistungen an das digitale Zeitalter anzupassen: Durch die zügige Umsetzung des Gesetzes sollen unumkehrbare Strukturbrüche im Bereich des Universaldienstes abgewendet werden und eine hochwertige Versorgung mit postalischen Dienstleistungen zu bezahlbaren Preisen sichergestellt werden. Dazu zählt auch die Erhaltung eines finanzierbaren Universaldienstes sowie die Erweiterung von Regelungen zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Zustellung geschaffen werden.
- Regulierung der Resilienz und physischen Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland leistungsfähig zu halten: Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.
- Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft
- Änderung des Haushaltsgesetzes: Im Bundeshaushalt soll mehr Geld für Verteidigung vorgesehen werden.
- Einführung eines nationalen Rüstungsexportkontrollgesetzes: Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes in Deutschland vor. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sollte es keine ungerechtfertigte Einschränkung der Rüstungsexportvorschriften auf nationaler Ebene geben.
- Berücksichtigung der Migrationsanalyse in REACH, Annex XVII, Eintrag 50: Umsetzung der Überprüfung der PAK-Grenzwerte, auch unter Berücksichtigung der Migration von PAK aus den Erzeugnissen, welche bis Ende 2017 hätte durchgeführt werden müssen.
- Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Verwaltungsaufwand und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen senken: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Berufsstandsrechte wahren: Der Berufsstand der vereidigten Buchprüfer soll in die Liste der von Mitteilungspflichten ausgenommenen Berufe aufgenommen werden.
- Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Hebung Effizienzpotenziale - Stärkung Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz).
- Künftige Finanzierbarkeit von GKV und SPV: Die GKV und SPV sollte so aufgestellt werden, dass eine finanzielle Überbelastung des Systems vermieden wird. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Solidarität und Subsidiarität bestehen. Dies trägt zur Beitragssatzstabilität bei und erhöht in der Pflegeversicherung die Generationengerechtigkeit.
- Förderung E-Busse und die dazugehörige Infrastruktur: Bis zum Jahr 2026 gab es Förderungen für die Neubeschaffung von Batteriebussen und der dazugehörigen Infrastruktur. Ziel ist es daher, dass diese Förderungen (ggf. auch in niedrigerer Form) wieder im Haushalt 2027 berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll ein verlässlicher Finanzierungsplan bis 2030 erarbeitet werden.
- Beibehaltung des gegenwärtigen Designs der Regulierung (kein Carbon-Correction-Factor): In den betreffenden EU Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2024/1619 ist festgelegt, dass beide in den Jahren 2026 bzw. 2027 einer Revision unterzogen werden sollen.
- Begleitung der Überarbeitung der Verordnung (EU) 2017/745 (EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR): Praxistaugliche Ausgestaltung des Überwachungs-, Zertifizierungs- und Zulassungssystems von Medizinprodukten.
- Nationale Umsetzung der europäischen erneuerbaren Energierichtlinien: Nationale Umsetzung von ambitionierten Klimazielen im Kraftstoffsektor mit besonderem Fokus auf Wasserstoff, Strom und fortschrittlichen Biokraftstoffen.
- Reform des Arzneimitelmarktneuordnungsgesetz begleiten: Diskutiert wird derzeit eine Reform der frühen Nutzenbewertung im AMNOG sowie die Möglichkeit, im Rahmen der Preisverhandlungen für neue Arzneimittel eine Vertraulichkeit des Erstattungspreises zu vereinbaren.
- Änderung des Kohlendioxidspeichergesetzes zur Ermöglichung von CCS in Deutschland: Grundsätzliche Erlaubnis der kommerziellen Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 im In- und Ausland.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette: Forderung, von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Innovative Technologie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen: Regelung für die erweiterte Nutzung einer innovativen Coating-Technologie für Lebensmittel mit essbarer Schale.
- Technologieoffenheit im Schwerlastverkehr: Um die Dekarbonisierungsziele im Verkehrsbereich zu erreichen, braucht es auch im Schwerlastverkehr einen technologieoffenen Ansatz, der die regulatorischen Rahmenbedingungen für biogene und synthetische Kraftstoffe verbessert.
- Bürokratieabbau und Deregulierung zur Stärkung der unternehmerischen Freiheit: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen.
- Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
- Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für den Export aller hier in Deutschland hergestellter Pflanzenschutzmittel: Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für den Export aller hier in Deutschland hergestellter Pflanzenschutzmittel, um einen ungestörten Handel mit diesen Produkten zu gewährleisten.
- Vereinfachung PSM-Zulassung und Behördenverschlankung: Um besser auf den Klimawandel reagieren und um die nationale und europäische Lebensmittelversorgung sichern zu können, müssen Innovationen auch im Bereich Pflanzenschutz deutlich schneller in Anwendung kommen. Hierfür müssen Behörden und Gerichte stark entlastet werden.Ziel ist es, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deutlich effizienter, schneller und rechtssicherer werden. Analog zu anderen EU-Mitgliedsstaaten soll hierzu Analyse, Bewertung und Risikomanagement in einer souveränen Behörde gebündelt und Verfahrenshürden beseitigt werden.
- Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Entwicklung einer Frauengesundheitsstrategie: Das Thema der Wechseljahre hat große gesamtgesellschaftliche Relevanz. Es hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen, aber auch ökonomische und soziale Folgen. Daher wird sich dafür eingesetzt, dass die Politik eine Frauengesundheitsstrategie (mit einem Schwerpunktthema Menopause) entwickelt und an der Umsetzung aktiv arbeitet.
- Bürokratische Hürden und Wettbewerbsfähigkeit: Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (COM(2025) 81 final) mit dem Ziel der Verschlankung, Vereinfachung und Synchronisierung mit anderen Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Anpassung der CSDDD zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa. Streichung bzw Anpassung Art 22 und Anpassung des Art 2, so dass ausschließlich Europäische Unternehmen oder Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU von der RL betroffen sind.
- Stärkung der Anforderungen an die Cybersicherheit, um Resilienz zu erhöhen: Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.
- Entlastungen bei Strompreisen: Unterstützung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für alle Unternehmen und privaten Verbraucher bei der Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und Netzentgelten.
- Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht: Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
- Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen: Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.
- Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau: Das TKG sollte wesentliche Verbesserungen für die Möglichkeiten des Netzausbaus, der digitalen Infrastruktur und Erleichterungen bei bürokratischen Hürden enthalten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden, sind u.a. der mehrfache Ausbau von Glasfasernetze sowie die Kupfer-Glas-Migration.
- Maßnahmen gegen Territoriale Lieferbeschränkungen: Angesichts der erheblichen Binnenmarkthindernisse und hohen Kosten durch territoriale Lieferbeschränkungen sollte sich auf europäischer Ebene für einen Legislativvorschlag eingesetzt werden, der solche Praktiken wirksam unterbindet und den freien Warenverkehr sowie fairen Wettbewerb stärkt.
- Änderung des MessbG: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
- Geeignete Rahmenbedingungen für Netzinfrastruktur in Deutschland: Es wird darauf hingearbeitet, dass stabile regulatorische Grundlagen für Planung, Genehmigung und Entwicklung von Stromnetzinfrastruktur bestehen und weiterentwickelt werden, sodass ein verlässlicher Ausbau und Betrieb gewährleistet bleibt.
- Geeignete industriepolitische Rahmenbedingungen für Schaltanlagen: Es wird darauf hingearbeitet, dass EU-Regelungen zu Schaltanlagentechnologien technologieoffen gestaltet sind und langfristig Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sichern.
- Diskriminierungsfreie Nutzung des Nachhaltigkeitssiegels: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
- Geeignete Rahmenbedingungen für industrielle Vorprodukte in der Energieinfrastruktur: Es wird darauf hingearbeitet, dass auf EU-Ebene Rahmenbedingungen bestehen, die die Versorgung mit industriellen Vorprodukten sicherstellen, welche für Ausbau und Betrieb der Energieinfrastruktur erforderlich sind. Ziel ist die Stabilität von Wertschöpfungsketten und Versorgungssicherheit im europäischen Energiemarkt.
- Unterstützung des gesundheitspolitischen Ziels der Bundesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
- Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD): Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Geeignete handels- und wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen für energieinfrastrukturrelevante Industrieprodukte: Es wird darauf hingearbeitet, dass für die Energieinfrastruktur relevante Industrieprodukte angemessene handels- und wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen bestehen, die faire Marktbedingungen und Planungssicherheit gewährleisten.
- Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Begleitung der Implementierung der europäischen REDIII-Gesetzgebung in deutsches Recht: Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III, 2023/2413) ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Energetische Nutzung von Biomasse weiter ermöglichen.
- Stärkung der Bedeutung von Biomasse für die Bioökonomie-Strategie: Biomasse soll als zentrale Säule der Bioökonomie-Strategie anerkannt werden. Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass die Defossilisierung der Wirtschaft durch erneuerbare Kohlenstoffe wie Biomasse, CCU und Recycling vorangetrieben wird.
- Schutz der deutschen Zuckerproduktion: Die Bundesregierung soll die deutsche Zuckerproduktion vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, unter anderem durch ein Ende von Sonderprämien für Zuckerimporte und eine strikte Regulierung von Importen aus Ländern mit niedrigeren Umwelt- und Sozialstandards.
- Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Geeignete Grundlagen zur langfristigen Sicherung von Investitionen, Innovationen & Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland schaffen: Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greifen deutlich über eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Beteiligung der pharmazeutischen Industrie hinaus. Die Reform droht insbesondere einen Verlust an Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft für Arzneimittelhersteller sowie an Innovationen und Wertschöpfung in der Branche und eine Verlagerung von Standorten ins Ausland. Um stabile Rahmenbedingungen zu erhalten, sollten es keine weiteren Belastungen für investierende und forschende Unternehmen geben.
- Revision des Europäischen Emissionshandelssystems: Im Rahmen der anstehenden Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) wird die Sicherstellung von Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für betroffene Unternehmen gefordert. Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen sollten die Verlässlichkeit bereits getätigter Investitionen nicht beeinträchtigen und planbare Rahmenbedingungen gewährleisten. Ziel ist die Wahrung stabiler und vorhersehbarer regulatorischer Bedingungen im europäischen Industrie- und Klimaschutzkontext.
- Effiziente, unbürokratische bzw. einfachere Umschreibung von Führerscheinen: Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.
- Praxisgerechte Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Relationen
Keine Relationen.