DB InfraGO AG
Text
DB InfraGO AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die DB InfraGO AG gestaltet die Zukunft der deutschen Eisenbahninfrastruktur. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines leistungsfähigen Schienennetzes und attraktiver Bahnhöfe aus einer Hand. In dieser Funktion beobachtet die DB InfraGO AG verkehrspolitische Gesetzgebungsverfahren und Initiativen sowie sonstige für ihre Geschäftstätigkeit bedeutende Aktivitäten von Bundestag und Bundesregierung. Im Zuge dessen werden Dialogveranstaltungen und Gespräche mit Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreter:innen der Ministerien geführt. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Güterverkehr; Energienetze; Straßenverkehr; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Schienenverkehr; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Klimaschutz; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verkehrspolitik; Personenverkehr; Land- und Forstwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; EU-Binnenmarkt; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliches Recht; Wettbewerbsrecht; Cybersicherheit; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Praxisgerechte Umsetzung des TK-Netzausbau- Beschleunigungsgesetzes: Die DB InfraGO AG setzt sich für die Beschränkung der
Mitwirkungspflicht für den Betreiber der Schienenwege in
§ 106 auf die Mitnutzung vorhandener Anlagen ein.
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Entgeltbildung und -regulierung: Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft. Dafür müssen die finanziellen und regulatorischen Grundlagen überprüft und angepasst werden.
- Transformation des Vergaberechts zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren nutzen.: Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsvorhabens sollte das bestehende Potential zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren genutzt werden. Dies gilt u.a. für die Bereiche Flexibilisierung des Losgrundsatzes, elektronische Zurverfügungstellung von Unterlagen, Bekanntmachung von Eignungskriterien, Nachforderung von Unterlagen durch die Vergabestelle, beschleunigter Umsetzungsstart von Infrastrukturmaßnahmen sowie Erleichterung bei Statistikpflichten.
- Anpassung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem: Die Änderungsvorschläge zielen auf eine Verwaltungsvereinfachung. Damit sollen sowohl die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen beschleunigt werden als auch die Verfahren im Bereich der Fahrzeugzulassung.
- Anpassung der 4. BImSchV, im Rahmen des Entwurfs eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IED: Mit einer Anpassung der Regelungen der 4. BImSchV für den Umschlag- und die Zwischenlagerung von Bauabfällen ließe sich das Bauen in der Schieneninfrastruktur erleichtern und beschleunigen.
- Bürokratieabbau Paket Schiene: Für die Schiene relevante Empfehlungen des Normenkontrollrats für eine Reformagenda der nächsten Bundesregierung sowie noch offene Empfehlungen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und der Beschleunigungskommission Schiene (BKS) sowie weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau sollten für den Bereich gebündelt umgesetzt werden.
- Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik für die Schieneninfrastruktur: Um Modernisierung, Digitalisierung und Ausbau der Schieneninfrastruktur wirksam voranzutreiben, bedarf es einer Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik. Nötig ist eine Leitstrategie des Bundes, Verbindlichkeit, Transparenz und Planbarkeit müssen erhöht, die Rolle des Bundes als Leistungsbesteller gestärkt und die Wechselwirkungen zwischen Nutzer- und Bundesfinanzierung austariert werden. Leitinstrument der Umsetzung soll ein gesetzlich verankerter Infraplan werden. Dieser ist überjährig und verbindlich durchzufinanzieren. Es bedarf eines funktionsfähigen Trassenpreissystems, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft.
- Anpassung des GVFG zur Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung: Die DB setzt sich für eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Fördertatbestände des GVFG sowie eine Aufstockung der GVFG-Mittel ein.
- EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des militärischen Transports: Die DB begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Erleichterung von militärischen Transporten innerhalb der EU und zur Ertüchtigung der Infrastruktur. Zugleich besteht Änderungsbedarf in Bezug auf derzeit fehlende Kompensationsansprüche unter dem neu geplanten Notfallmechanismus European Military Mobility Enhanced Response System.
- Bedarfsgerechte Mitteldotierung für die Schiene: Die DB setzt sich im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2027 für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein und dabei insbesondere für das Bestandsnetz.
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der KRITIS-Verordnung: Die DB setzt sich für eine praxistaugliche, angemessene, risikobasierte und differenzierte Einbeziehung der Schieneninfrastruktur in den Geltungsbereich der KRITIS Verordnung ein.
- Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Schienenverkehr: Die DB setzt sich für die Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Bereich des Schienenverkehrs ein. Diese weiteren Maßnahmenvorschläge betreffen dabei sowohl die Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung: Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Änderungen am Eisenbahnrecht, insbesondere zu bauaufsichtlichen Verfahren und Fahrzeugzulassung: Änderungen am Eisenbahnrecht zugunsten der Beschleunigung der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Eisenbahninfrastruktur und Fahrzeugen
- Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Die DB InfraGO setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.
- Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG: Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
- Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung: Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
Relationen
Keine Relationen.