Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"
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Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 246/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im
Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in
der GKV überprüfen"
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 246/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im
Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in
der GKV überprüfen"
Der Bundesrat sieht in einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung der
Patientinnen und Patienten ein hohes Gut unseres Gesundheitswesens. Die
Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich und die gesetzlichen Krankenkassen tragen dafür die
Verantwortung, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und
funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gegeben
sind. Mit der Einführung es Präqualifizierungsverfahrens nach § 126 SGB V
wurden Strukturen geschaffen, die den Vertrags- und Preiswettbewerb stärken sollten.
Der Bundesrat stellt fest, dass durch das etablierte Präqualifizierungsverfahren ein
erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch zusätzliche Nachweise,
Begehungen und Berichtspflichten entstanden ist. Durch diesen zusätzlichen
bürokratischen Aufwand werden bei den Leistungserbringern wertvolle personelle und
finanzielle Ressourcen gebunden. Sie werden dadurch an ihrer eigentlichen Aufgabe, der
hochwertigen Hilfsmittelversorgung der Patientinnen und Patienten, gehindert.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Verfahren der
Präqualifizierung nach § 126 SGB V umgehend einer kritischen Prüfung zu unterziehen und
dabei ergebnisoffen unter der Maßgabe, dass dies nicht zu einer Absenkung der
Qualitätsstandards der Leistungserbringung führt, folgende Denkansätze in die
Prüfung einzubeziehen:
a) Verlängerung der Prüfintervalle im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens,
b) eine stärkere Fokussierung auf risikobasierte (besonders komplexe oder
fehleranfällige Versorgungsbereiche) und anlassbegründete Kontrollen.
Begründung:
Das Präqualifizierungsverfahren wurde mit dem GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingeführt. Es ersetzt die früheren Zulassungen von
Leistungserbringern in der Hilfsmittelversorgung. In der Gesetzesbegründung zum
GKV-WSG wurde ausgeführt, dass zur Stärkung des Vertrags- und
Preiswettbewerbs die Zulassung der Leistungserbringer aufgegeben und durch eine neue
Regelung ersetzt wird. Die Versorgung sollte nur noch durch Vertragspartner
der Krankenkasse erfolgen, so dass sich die an der Versorgung interessierten
Leistungserbringer um vertragliche Beziehungen mit den Krankenkassen
bemühen müssen.
Auch bei diesem Regelungsansatz muss die grundsätzliche Eignung der
Leistungserbringer für eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten
gewährleistet sein. Daher wurden die Anforderungen festgelegt, die seitens der
Leistungserbringer als Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen und
während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllt werden müssen. Diese entsprechen
weitgehend den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen. Da eine Überprüfung
der grundsätzlichen Eignung der Leistungserbringer in einem
Zulassungsverfahren nicht mehr stattfindet, müssen die Krankenkassen durch eine
Überprüfung vor Vertragsabschluss und geeignete vertragliche Regelungen
sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Das Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V ist mit einem erheblichen
administrativen Aufwand verbunden. Die Kritik an wiederkehrenden
Nachweisen, Betriebsbegehungen und Berichtspflichten wird von vielen Akteuren in
der Praxis geteilt. Gleichzeitig stellt die Präqualifizierung weiterhin ein
wichtiges Instrument zur Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards dar und trägt
zur Transparenz sowie zur Qualitätssicherung im Vertragswettbewerb bei.
Daher wird eine Weiterentwicklung des Systems der Präqualifizierung
angestrebt. Mit einer Verlängerung der Prüfintervalle, bspw. von drei
Präqualifizierungen innerhalb von fünf Jahren auf zwei Verfahren im gleichen Zeitraum,
und einer Beschränkung von Betriebsbegehungen auf anlassbezogene Fälle
kann ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, während
gleichzeitig wirksame Kontrollmechanismen erhalten bleiben.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" (Beschlussdrucksache)