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Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 246/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 246/1/26 29.05.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G - Wi zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" - Antrag der Länder Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern - A Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen: 1. Zu Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c a) In Absatz 2 Satz 1 ist die Angabe „ , der keinen zusätzlichen Nutzen für die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich bringt“ zu streichen. b) Absatz 3 ist wie folgt zu ändern: aa) Buchstabe a ist durch den folgenden Buchstaben a zu ersetzen: „a) Verlängerung der Prüfintervalle im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens,“ bb) Buchstabe b ist durch den folgenden Buchstaben b zu ersetzen: „b) eine stärkere Fokussierung auf risikobasierte (besonders komplexe oder fehleranfällige Versorgungsbereiche) und anlassbegründete Kontrollen.“ cc) Buchstabe c ist zu streichen. Folgeänderungen: In der Begründung sind die Absätze 3 und 4 durch die folgenden Absätze zu ersetzen: „Das Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Die Kritik an wiederkehrenden Nachweisen, Betriebsbegehungen und Berichtspflichten wird von vielen Akteuren in der Praxis geteilt. Gleichzeitig stellt die Präqualifizierung weiterhin ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards dar und trägt zur Transparenz sowie zur Qualitätssicherung im Vertragswettbewerb bei. Daher wird eine Weiterentwicklung des Systems der Präqualifizierung angestrebt. Mit einer Verlängerung der Prüfintervalle, bspw. von drei Präqualifizierungen innerhalb von fünf Jahren auf zwei Verfahren im gleichen Zeitraum, und einer Beschränkung von Betriebsbegehungen auf anlassbezogene Fälle kann ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, während gleichzeitig wirksame Kontrollmechanismen erhalten bleiben.“ B 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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