Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"
Text
Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 246/1/26
29.05.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
G - Wi
zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im
Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in
der GKV überprüfen"
- Antrag der Länder Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern -
A
Der federführende Gesundheitsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu
fassen:
1. Zu Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c
a) In Absatz 2 Satz 1 ist die Angabe „ , der keinen zusätzlichen Nutzen für die
Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich bringt“ zu
streichen.
b) Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
aa) Buchstabe a ist durch den folgenden Buchstaben a zu ersetzen:
„a) Verlängerung der Prüfintervalle im Rahmen des
Präqualifizierungsverfahrens,“
bb) Buchstabe b ist durch den folgenden Buchstaben b zu ersetzen:
„b) eine stärkere Fokussierung auf risikobasierte (besonders
komplexe oder fehleranfällige Versorgungsbereiche) und
anlassbegründete Kontrollen.“
cc) Buchstabe c ist zu streichen.
Folgeänderungen:
In der Begründung sind die Absätze 3 und 4 durch die folgenden Absätze
zu ersetzen:
„Das Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V ist mit einem
erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Die Kritik an wiederkehrenden
Nachweisen, Betriebsbegehungen und Berichtspflichten wird von vielen
Akteuren in der Praxis geteilt. Gleichzeitig stellt die Präqualifizierung
weiterhin ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einheitlicher
Mindeststandards dar und trägt zur Transparenz sowie zur Qualitätssicherung im
Vertragswettbewerb bei.
Daher wird eine Weiterentwicklung des Systems der Präqualifizierung
angestrebt. Mit einer Verlängerung der Prüfintervalle, bspw. von drei
Präqualifizierungen innerhalb von fünf Jahren auf zwei Verfahren im gleichen
Zeitraum, und einer Beschränkung von Betriebsbegehungen auf
anlassbezogene Fälle kann ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet
werden, während gleichzeitig wirksame Kontrollmechanismen erhalten
bleiben.“
B
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu
fassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" (Empfehlungen der Ausschüsse)