Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023
Text
Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1746
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier
zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, das Gesundheitswesen von übermäßiger
Bürokratie zu entlasten und somit die Effizienz und Qualität der Gesundheitsdienste
zu steigern, wird die Bundesregierung aufgefordert, zunächst umgehend Maßnahmen
zu ergreifen, die eine schnellstmögliche Umsetzung der noch offenen Vorschläge aus
den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nach § 220 Absatz 4
SGB V, d. h. dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus
dem Jahr 2023* sicherstellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. die schnellstmögliche Umsetzung der noch nicht umgesetzten Vorschläge aus der
Vorschlagsliste im Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
aus dem Jahr 2023 zu gewährleisten und einen Zeitplan für die Vollendung jedes
einzelnen Vorschlags vorzulegen. Dazu gehören z. B. insbesondere
a) die Vereinfachung der Dokumentationspflichten,
b) die Optimierung von Abrechnungsverfahren,
c) die Förderung der Interoperabilität digitaler Systeme,
d) die Entlastung des medizinischen Fachpersonals,
e) die Verbesserung von Genehmigungsverfahren z. B. durch Abschaffung der
Präqualifizierungsverfahren für Vertragsärzte, voll- und teilstationäre
Pflegeeinrichtungen bei der Abgabe von Inkontinenzmaterialien und Apotheken
für apothekenübliche Hilfsmittel sowie Optimierung der
Zulassungsbehörden BfArM und PEI etc.,
* www.kbv.de/media/sp/2023-11-07_BMG_Empfehlungen_Buerokratieabbau.pdf
f) die Vereinfachung der Vergütungssysteme,
g) die Vereinheitlichung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD),
h) die Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und
Jugendmedizin;
2. einen ständigen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung der Effektivität der
umgesetzten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf das Gesundheitswesen
und der eventuell als erforderlich erkannten Aktualisierung der Bürokratieabbau-
Maßnahmen einzurichten;
3. die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen, um die
effiziente Umsetzung der Vorschläge und die Einrichtung des
Überprüfungsmechanismus zu gewährleisten;
4. durch den Bürokratieabbau erzielte Einsparungen zu reinvestieren, um das
Gesundheitswesens zu entlasten.
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen ist von essenzieller Bedeutung, um den Patienten zeitnah und
effizient qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen anbieten zu können. Das Eckpunktepapier aus dem Jahr 2023
beinhaltet eine Vielzahl von Vorschlägen, die zwar in ihrer Konzeption vielversprechend sind, jedoch eine
schnellere und entschlossenere Umsetzung erfordern. Eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Interesse
aller Akteure im Gesundheitswesen und wird von der Bundesregierung entschieden vorangetrieben werden
müssen.
So kann mit der Einführung digitalisierter und standardisierter Dokumentationsprozesse Bürokratie deutlich
reduziert werden, vor allem bei Implementierung einheitlicher Softwaresysteme, die in allen
Gesundheitseinrichtungen zum Einsatz kommen sollen. Die Einführung solcher Softwaresysteme würde eine nahtlose und effiziente
Verwaltung von Patientendaten ermöglichen und den Austausch relevanter Informationen zwischen
verschiedenen Einrichtungen erheblich erleichtern. Durch die Standardisierung der Systeme hätten alle Einrichtungen
Zugriff auf dieselben Funktionen und Schnittstellen, was u. a. Langzeitkosten senken und den Schulungsaufwand
für das Personal minimieren würde.
Zunächst sollte eine umfassende Überprüfung der bestehenden Abrechnungsmechanismen erfolgen, um
Ineffizienzen zu identifizieren und dann umgehend zu beseitigen. Dann sollte ein zentrales Abrechnungsportal als
einheitliche Plattform geschaffen werden, um alle Abrechnungsprozesse zu bündeln und zu vereinfachen. Mit
dieser zentralisierten Struktur werden die Abrechnungsaktivitäten effizienter und schneller sowie die
Transparenz höher und die Fehleranfälligkeit reduziert.
Wichtig ist die Überprüfung derzeit verwendeter Formulare etc. auf ihre Aktualität und Relevanz, um unnötigen
bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Durch die Reduzierung dieser administrativen Lasten könnte
medizinisches Personal mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung gewinnen. Zudem könnte die Evaluierung und
Anpassung bestehender Vorschriften dazu beitragen, effizientere Arbeitsabläufe zu etablieren und die allgemeine
Arbeitszufriedenheit im Gesundheitswesen zu erhöhen.
Im Präqualifizierungsverfahren müssen Leistungserbringer (z. B. Apotheken, Ärzte, Pflegeheime), die ohnehin
schon zugelassen und streng reguliert sind, nachweisen, dass sie bestimmte fachliche, personelle und
organisatorische Anforderungen erfüllen, bevor sie Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
abgeben dürfen. Das ist bürokratisch, teuer und versorgungshemmend, denn es verzögert die Versorgung und
schränkt Wahlmöglichkeiten für Versicherte ein. Die Abschaffung der Präqualifizierung für bestimmte, bereits
umfassend regulierte Einrichtungen ist ein Schritt hin zu mehr Effizienz, weniger Bürokratie und einer
patientenzentrierten Versorgung. Sie verbessert die Versorgungspraxis ohne messbare Risiken für Qualität oder
Sicherheit.
Gleiches gilt für die Umorganisation der Arzneimittel- und Medizinprodukte-Zulassungsbehörden in Hinblick
v. a. auf die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Bearbeitungszeiten.
Durch die Vereinheitlichung und Zusammenlegung von Prüfungen des MD werden die Betroffenen in zeitlichem
Umfang entlastet. Der MD Bund soll hierzu eine Datenbank aufbauen und pflegen, um Krankenhäuser zu
entlasten.
Die befristete Aussetzung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin hat sich
bewährt und soll entfristet werden.
Ein nachhaltiger Mechanismus zur Überprüfung und Aktualisierung der Strategien stellt sicher, dass die
Maßnahmen stets auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Dadurch wird
das Gesundheitswesen effizienter, flexibler und fortschrittlicher gestaltet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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