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Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 242/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 242/26 (Beschluss) 12.06.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 242/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes 1. Der Bundesrat stellt fest: Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen ist eine zentrale Voraussetzung für die digitale Teilhabe, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Attraktivität des ländlichen Raums. 2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass nach Artikel 87f des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeit für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur einzig beim Bund und den privaten Telekommunikationsunternehmen liegt. 3. Der Bundesrat konstatiert, dass der Bund mit der Gigabitförderung 2.0 einen wichtigen Beitrag für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland leistet. Durch die Förderung können auch Bereiche mit zukunftsfähiger Glasfaser erschlossen werden, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist. Die Gigabitförderung 2.0 wird von den Zuwendungsempfängern aber nur deshalb so gut angenommen, weil die Länder auf freiwilliger Basis die niedrigen Fördersätze des Bundes auf ein attraktives Niveau anheben und dadurch nur noch geringe Eigenleistungen von den Zuwendungsempfänger zu erbringen sind. Für die Länder stellt die Kofinanzierung jedoch eine große finanzielle Belastung dar. 4. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund fest, dass der vom Bund gewährte Basisfördersatz von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (siehe Nummer 6.8 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) deutlich zu niedrig ist, um der Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Telekommunikationsinfrastruktur gerecht zu werden. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Förderrichtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 - 2 - (Gigabit-RL 2.0) kurzfristig zu überarbeiten und die Fördersätze substanziell zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere – der Basisfördersatz deutlich angehoben werden, – für finanzschwache Kommunen weiterhin ein nochmals erhöhter Bundesfördersatz vorgesehen werden und – die Förderkonditionen so gestaltet werden, dass kommunale Eigenanteile in vertretbarem Umfang verbleiben und Investitionsentscheidungen nicht verzögert oder verhindert werden. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dem Bundesrat zeitnah über den Stand der Überarbeitung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sowie über die geplante Ausgestaltung des erhöhten Basisfördersatzes zu berichten. Begründung: I. Ausgangslage und Problemstellung Der zügige Glasfaserausbau ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben der nächsten Jahre. Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation, gleichwertige Lebensverhältnisse und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen reicht jedoch nicht aus, um einen flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur allein durch privatwirtschaftliche Investitionen sicherzustellen. Trotz des bestehenden Bundesförderprogrammes zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – bestehen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen weiterhin erhebliche Versorgungslücken. Zwar leistet die Gigabitförderung 2.0 bereits einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Lücken. In der Praxis müssen die niedrigen Fördersätze des Bundes1 jedoch durch freiwillige Kofinanzierung der Länder auf ein attraktives Niveau angehoben werden, damit das Bundesprogramm von den Zuwendungsempfängern angenommen wird. Vielen Zuwendungsemp- 1 Nr. 6.8 Gigabit-RL 2.0: Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz wird auf 60 Prozent erhöht, wenn das Fördergebiet in einer Gebietskörperschaft mit einer geringen Wirtschaftskraft liegt. Bei sehr geringer Wirtschaftskraft erhöht sich der Fördersatz auf 70 Prozent. fängern wird eine Teilnahme am Förderprogramm erst durch die Kofinanzierung der Länder ermöglicht. Eigenanteile von 30 bis 50 Prozent, wie sie ohne die Kofinanzierung der Länder üblich wären, könnten die wenigsten Zuwendungsempfänger tragen. Die Kofinanzierung bindet bei den Ländern jedoch eine erhebliche Menge an finanziellen Mitteln und stellt damit eine Belastung dar, die kaum noch zu stemmen ist. II. Erforderlichkeit einer substanziellen Erhöhung des Basisfördersatzes Nach Artikel 87f des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind einzig der Bund und die privaten Telekommunikationsunternehmen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zuständig. Für Bereiche, in denen kein eigenwirtschaftlicher Netzausbau durch die Telekommunikationsunternehmen vorgenommen wird, muss der Bund daher seiner Verantwortung nachkommen und den Basisfördersatz substanziell erhöhen. Der aktuell gültige Basisfördersatz in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gilt für über 75 Prozent der bayerischen Zuwendungsempfänger und damit für den Großteil Bayerns. Dieser Fördersatz ist deutlich zu niedrig, um der Verpflichtung zum Aufbau einer flächendeckenden Telekommunikationsinfrastruktur gerecht zu werden. Von der attraktiven Bundesförderung in Höhe von 70 Prozent profitieren gerade einmal 1 Prozent der bayerischen Zuwendungsempfänger. Die Richtlinie wird von den Zuwendungsempfängern nur angenommen, da die Länder auf freiwilliger Basis die niedrigen Fördersätze des Bundes auf ein attraktives Niveau anheben. Dies kann aufgrund der finanziellen Belastung für die Länder aber kein Dauerzustand sein, sodass der Bund seiner Verantwortung hier nachkommen und die Fördersätze erhöhen muss.

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