Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4829)
Text
Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4829)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5274
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4829 –
Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten
Breitbandausbaus in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine leistungsfähige, resiliente und flächendeckende digitale Infrastruktur ist
Grundvoraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche
Wertschöpfung, moderne Daseinsvorsorge sowie die Funktionsfähigkeit eines digital
handlungsfähigen Staates. Der Ausbau gigabitfähiger Netze (insbesondere
Glasfaser bis in Gebäude bzw. Wohnungen) wird von der Bundesregierung
seit Jahren als politisches Kernziel benannt (www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/stand-glasfaserausbau-2364444). Zugleich ist in der Praxis
weiterhin erkennbar, dass Genehmigungs- und Ausbauprozesse vielfach als
langwierig wahrgenommen werden und die Transparenz über den tatsächlichen
Fortschritt aus Sicht der Fragesteller nicht ausreicht, um Wirksamkeit, Effizienz
und Zielerreichung belastbar zu bewerten.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
beschreibt seine Zuständigkeit für den Bereich „Digitale Infrastrukturen“
ausdrücklich als Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von
Glasfaser und 5G (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen).
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung im Kontext der Gigabitpolitik auf
Informations- und Planungsinstrumente wie das Gigabit-Grundbuch und den
Breitbandatlas (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/_Home/start.html
sowie https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/start.html).
Diese Instrumente können staatliches Controlling, Priorisierung von
Fördermitteln und die transparente Erfolgskontrolle nur dann unterstützen, wenn
Datenqualität, Aktualität, Plausibilitätsprüfungen und die Abbildung tatsächlich
anschlussfähiger bzw. genutzter Anschlüsse nachvollziehbar sind.
Mit dem Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland hat das
BMDS zwar eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgelegt, dennoch stellt
sich die Frage, ob die Bundesregierung auf Basis dieses Berichts eine
hinreichend konkrete, terminierte Steuerung der Zielerreichung vornimmt. Hinzu
kommt, dass die öffentliche Debatte regelmäßig zwischen „Verfügbarkeit“,
„Ausbaufortschritt“, „Anschlussfähigkeit“ und tatsächlicher Nutzung
unterscheidet. Ohne eine klare, bundeseinheitliche Definition und Veröffentlichung
zentraler Kennzahlen (z. B. anschlussbereite Haushalte, aktive Anschlüsse,
Ausbau je Gemeindeprägung) bleibt der politische Anspruch aus Sicht der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragesteller schwer überprüfbar. (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dok
umente/Bericht-Glasfaserausbau-V10-SCREEN-BF-Maps-highres.pdf).
Zudem ist der Netzausbau nicht allein auf leitungsgebundene Technologien
beschränkt. Gerade für abgelegene Regionen, temporäre Lagen und
Resilienzanforderungen können satellitengestützte Breitbandzugänge eine ergänzende
Rolle spielen, wobei hierfür insbesondere Frequenzregulierung,
Erdfunkstellen, Satellitenfunknetze und nationale Verfahren relevant sind (www.bundesne
tzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwe
ndungen/SatFu/start.html sowie www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/
Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/SatFu/Erdfunk/artik
el.html).
Auf EU-Ebene existiert zudem mit dem „Union Secure Connectivity
Programme“ ein Rechtsrahmen für sichere Konnektivitätsdienste (IRIS2), der auf
staatliche und kritische Bedarfe abzielt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0588). Für eine moderne Staatsdigitalisierung
ist aus Sicht der Fragesteller relevant, ob und wie die Bundesregierung
leitungsgebundene Ausbauziele, Mobilfunkversorgung, neue Netztechnologien
und satellitengestützte Ergänzungen in einer kohärenten, überprüfbaren
Gesamtstrategie zusammenführt.
Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Fragesteller ein erhebliches
parlamentarisches Aufklärungsinteresse an belastbaren, regionalisierten Daten, an
der haushalts- und förderrechtlichen Steuerung, an der Umsetzung
europäischer Vorgaben, an der Verwaltungsbeschleunigung sowie an der Frage,
welche international erprobten, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice-
Ansätze geprüft und gegebenenfalls übernommen werden.
1. Wie viele Haushalte und Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell nicht mit Glasfaser bis ins Gebäude bzw. in die
Wohnung (Fibre to the Building (FTTB) bzw. Fibre to the Home (FTTH))
versorgt (bitte nach Bundesländern sowie Landkreisen bzw. kreisfreien
Städten aufschlüsseln und den Stand der Datenerhebung unter Angabe
der Datenquelle, z. B. Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch, benennen)?
Die Auswertungen zu den Unterversorgungen von Haushalten und
Unternehmen nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie weitere
Informationen bis runter auf die Gemeindeebene sind im Breitbandatlas des
Gigabit-Grundbuchs (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/
start.html) halbjährlich aktualisiert öffentlich verfügbar (aktueller Stand: Juni
2025).
2. Welche Arbeitsdefinitionen verwendet die Bundesregierung für die
Begriffe „anschlussfähig“, „ausgebaut/versorgt“ und „genutzt“ im Kontext
des Glasfaserausbaus, und welche Kennzahlen veröffentlicht sie hierzu
regelmäßig (bitte jeweils die Rechts- bzw. Verwaltungsvorschrift oder
interne Leitlinie benennen, sofern vorhanden)?
Im Gigabit-Grundbuch werden die genannten Begriffe nicht dezidiert definiert.
Informationen zum Breitbandausbau im Breitbandatlas des Gigabit-
Grundbuchs beruhen gemäß § 80 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
auf der Erhebung der örtlichen Verfügbarkeit öffentlicher
Telekommunikationsnetze. Die Daten beziehen sich dabei auf einzelne Adressen. Bislang gilt eine
jeweilige Adresse danach als mit Glasfaser ausgebaut/versorgt, wenn sie
mindestens homes passed versorgt ist. Die Definition von homes passed entstammt
der Gigabitförderung nach Leitfaden zur Gigabit-Richtlinie 2.0 des BMDV
vom 24. April 2023 (https://aconium.eu/wp-content/uploads/2023/05/gigabitfoe
rderung-leitfaden-2.0.pdf).
Mit der Datenerhebung zum Stichtag 30. Juni 2026 wird der Grad der
Versorgung nach Glasfaser homes passed oder den homes connected-Kategorien
FTTB und FTTH gesondert erfasst. Dies entspricht sinngemäß den Begriffen
„anschlussfähig“ und „ausgebaut/versorgt“. Einzelheiten sind den
Datenlieferungsbestimmungen des Breitbandatlas zu entnehmen (https://gigabitgrundbuc
h.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Dokumente/Datenlieferungsbestimmunge
n.pdf).
Eine Definition zu „genutzt“ existiert im Kontext des Gigabit-Grundbuchs
nicht.
3. Welche konkreten, terminierten Zielpfade (Jahresmeilensteine) hat die
Bundesregierung zur Erreichung ihrer Gigabit-Ziele festgelegt, und wie
verknüpft sie diese Zielpfade mit dem Bericht Stand des
Glasfaserausbaus in Deutschland?
Durch die Bundesregierung wurden keine Jahres-Meilensteine zur Erreichung
eines Gigabit-Ziels festgelegt.
4. In welchem Umfang wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode
Bundesmittel für den Breitband- bzw. Glasfaserausbau bewilligt,
gebunden und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahren,
Programmlinien, Empfängerkategorien und Bundesländern aufschlüsseln)?
Seit Beginn der 21. Legislaturperiode wurden im Rahmen der
Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau insgesamt 1 843 580 429,69 Euro
Bundesmittel bewilligt und gebunden sowie Bundesmittel in Höhe von
1 156 798 539,25 Euro ausgezahlt.
Im Rahmen der Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau ist der
Zuwendungsempfänger die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt.
Dazu zählen insbesondere Gemeinden bzw. Stadtstaaten sowie rechtlich
selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und
andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem
jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie Unternehmen in
ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Im Übrigen wird auf die Anlage zu
Frage 4* verwiesen.
5. Wie viele geförderte Ausbauvorhaben wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode teilweise oder
ganz aufgehoben, verzögert, neu zugeschnitten oder nachträglich
umgeplant, und welche Hauptgründe wurden hierfür dokumentiert (bitte nach
Programmlinie und Bundesland aufschlüsseln)?
Seit Beginn der 21. Legislaturperiode haben Zuwendungsempfänger im
Rahmen der Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau auf die bewilligte
Zuwendung von insgesamt 92 Ausbauvorhaben verzichtet. Bei 661
Ausbauvorhaben erfolgten Änderungen im Projektverlauf. Die Hauptgründe zur Änderung
der Ausbauvorhaben sind Anpassungen der Gebietskulisse (Hinzunahme oder
Reduktion von Adressen) aufgrund von nachträglichen oder zurückgezogenen
eigenwirtschaftlichen Ausbaumeldungen seitens der
Telekommunikationsunternehmen sowie Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von Verzögerungen
in Ausschreibungsverfahren und Umplanungen im Förderprojekt unter Berück-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5274 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
sichtigung baulicher Unwägbarkeiten. Im Übrigen wird auf die Anlage zu
Frage 5* verwiesen.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ineffiziente
Parallel- bzw. Doppelausbauten zwischen geförderten und
eigenwirtschaftlichen Projekten zu vermeiden, und welche quantitativen Kriterien
nutzt sie hierfür?
Für den flächendeckenden Glasfaserausbau setzt die Bundesregierung zuerst
auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die
Telekommunikationsunternehmen. Der geförderte Ausbau zielt auf Gebiete ab, in denen ein
eigenwirtschaftlicher Ausbau in absehbarer Zeit nicht stattfinden wird und ein Marktversagen
im Wege eines Markterkundungsverfahrens festgestellt wird. Das
Markterkundungsverfahren ist eine beihilfenrechtliche Vorgabe und dient der Festlegung
des geförderten Projektgebiets. Die Telekommunikationsunternehmen haben im
Rahmen des Markterkundungsverfahrens die Möglichkeit, ihre derzeitige
Versorgung, zugesicherte Maßnahmen zur Aufrüstung von Netzteilen und ihre
aktuelle Infrastruktur der öffentlichen Hand offenzulegen sowie die konkreten
Ausbaupläne in Form eines projektspezifischen Meilensteinplans hinsichtlich
Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus der jeweiligen Gebiete vorzulegen. Bei
entsprechenden Meldungen durch die Unternehmen ist ein geförderter Ausbau
der jeweiligen Adressen ausgeschlossen.
Vor der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens sind zudem
Branchendialoge mit Telekommunikationsunternehmen durchzuführen. Ziel der
Branchendialoge ist es, die Chancen für einen eigenwirtschaftlichen
Netzausbau in einer Gebietskörperschaft möglichst zu verbessern.
7. Welche bundesseitigen Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Ländern und Kommunen zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (z. B.
Aufgrabegenehmigungen, Wegerechte), und welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten
werden bundesweit beobachtet (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien in öffentlichen
Verkehrswegen richten sich nach § 127 des Telekommunikationsgesetzes
(TKG, wegerechtliche Zustimmung). Eine zusätzliche
„Aufgrabegenehmigung“ nach Landesrecht ist nicht erforderlich; für sie gibt es keine rechtliche
Grundlage. Die wegerechtliche Zustimmung wird von dem je nach Einzelfall
zuständigen Wegebaulastträger auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene
erteilt.
Dem Bund liegen keine bundeslandbezogenen Daten zu den durchschnittlichen
Bearbeitungszeiten für etwaige Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau
vor. Die Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau sind oftmals komplex;
es können je nach Einzelfall unterschiedliche Behörden auf Landes- und
Kommunalebene zuständig sein (z. B. Denkmalschutz, Naturschutz), die
Bearbeitungszeiten können daher variieren.
TK-Netzausbauvorhaben liegen seit Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetz
2025 im überragenden öffentlichen Interesse. Das bedeutet, dass TK-
Netzausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren regelmäßig ein hohes Gewicht
zukommen. In der Abwägung überwiegen sie regelmäßig gegenüber anderen
konkurrierenden öffentlichen Belangen, die nicht im überragenden öffentlichen In-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5274 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
teresse stehen. Damit werden etwaig erforderliche Abwägungs- und
Ermessensentscheidungen (abseits der wegerechtlichen Zustimmung) beschleunigt.
Im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda haben Bund und Länder
verschiedene Maßnahmen beschlossen, die u. a. auf einen Rückbau von
Bürokratie und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
abzielen (vgl. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhab
en/RefE_TKG-%C3 Prozent84nderungsgesetz_2026.pdf).
Vor diesem Hintergrund sind im Bereich des TKG verschiedene Änderungen
geplant, die mit dem Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der
telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
(TKG-Änderungsgesetz 2026, vgl. https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungs
verfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026) verfolgt werden. Geplant ist u. a. die
Prüf- und Entscheidungsfristen zu verkürzen, um das wegerechtliche
Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Daneben werden sogenannte
genehmigungsfreie bauliche Maßnahmen definiert, die lediglich einer Anzeige
bedürfen. Als Alternative zum Genehmigungsverfahren wird ein Anzeigeverfahren
vorgeschlagen.
8. Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen plant oder vollzieht die
Bundesregierung zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1309 „Gigabit
Infrastructure Act“ in Deutschland, insbesondere hinsichtlich
koordinierter Bauarbeiten, Zugang zu physischer Infrastruktur und „faserfähiger“
Gebäudeinfrastruktur?
Die Verordnung (EU) 2024/1309 gilt als EU-Verordnung in jedem
Mitgliedstaat unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Der
nationale Gesetzgeber darf lediglich in den vorgegebenen Grenzen der EU-
Verordnung konkretisieren und ergänzen und die ihm konkret zugewiesenen
Handlungsspielräume nutzen. Anpassungen am nationalen Recht sollen mit dem
Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der
telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-
Änderungsgesetz 2026, vgl. https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aende
rungsgesetz-2026) vorgenommen werden.
Der Zugang zu physischen Infrastrukturen richtet sich unmittelbar nach
Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1309. Es ist geplant, diese Regelung national
zu ergänzen, indem detailliertere Vorgaben zum Zugangsverfahren gemacht
werden. Daneben soll von der Ausnahmemöglichkeit des Artikel 3 Absatz 6
der Verordnung (EU) 2024/1309 Gebrauch gemacht werden und das Verfahren
zur Ausnahme nach Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1309
ergänzt werden. Im Einzelnen wird auf die §§ 138, 141 TKG-E verwiesen.
Die Koordinierung von Bauarbeiten richtet sich nach Artikel 5 der Verordnung
(EU) 2024/1309. Es ist geplant, die Vorgaben national zu ergänzen, indem
nähere Anforderungen zum Antrag festgelegt werden und von den
Ausnahmemöglichkeiten des Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1309 Gebrauch
gemacht wird. Im Einzelnen wird auf § 143 TKG-E verwiesen.
Die Vorgaben für glasfaserfähige gebäudeinterne Infrastrukturen und
gebäudeinterne Glasfaserverkabelungen richten sich nach Artikel 10 Absatz 1 bis 3 der
Verordnung (EU) 2024/1309. Sie sollen national ergänzt werden, indem die
Verpflichtungen auch bei nichtgenehmigungspflichtigen
Baugenehmigungsvorhaben gelten sollen. Zudem sollen bestimmte Kategorien von Gebäuden nach
Maßgabe des Artikel 10 Absatz 7 von dieser Verpflichtung ausgenommen
werden (vgl. im Einzelnen § 145 TKG-E).
9. Welche Prüf-, Plausibilisierungs- und Sanktionsmechanismen setzt die
Bundesregierung ein, um die Datenmeldungen für das Gigabit-
Grundbuch und den Breitbandatlas auf Richtigkeit und Aktualität zu
überprüfen, und wie häufig erfolgen solche Prüfungen?
Im Zuge der Datenaufbereitung für das Gigabit-Grundbuch werden
Datenmeldungen formal und sachlich geprüft sowie insbesondere die Entwicklung der
Datenstände – ggf. auch bei den einzelnen Datenlieferanten – einer
Plausibilitätsprüfung unterzogen. So lassen sich bereits während der iterativen
Datenvalidierungsprozesse Auffälligkeiten klären. Ergeben sich im Rahmen von
regelmäßig stattfindenden Abgleichen mit fachverwandten Datenquellen oder durch
externe Hinweise, etwa von Landes- oder Kommunalbehörden, sowie von
Nutzenden Auffälligkeiten, wird diesen darüber hinaus anlassbezogen
nachgegangen. Die zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS) steht hierfür im direkten
Austausch mit den Datenlieferanten und bittet diese ggf. um Stellungnahme
bzw. um Korrekturlieferungen.
Kommen Datenlieferanten ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Datenlieferung
an den Infrastrukturatlas beziehungsweise den Breitbandatlas nicht oder nicht
ordnungsgemäß nach, kann die ZIS zur Durchsetzung dieser Verpflichtung ein
Zwangsgeld androhen und im Anschluss festsetzen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des europäischen
Rechtsrahmens zum Universaldienst einen nationalen Mindeststandard für
einen angemessenen Breitband-Internetzugang festzulegen, und wenn ja,
mit welchen Parametern (Down- bzw. Upload, Latenz, Verfügbarkeit,
Preis- bzw. Erschwinglichkeitskriterien), und ab wann?
Die Bundesregierung hat mit Teil 9 des TKG und der ausführenden
Rechtsverordnung, der TKMV (TK-Mindestversorgungsverordnung), die nationalen
Mindeststandards im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgelegt
und umgesetzt.
Seit dem 30. Dezember 2024 gelten folgende Mindestanforderungen für den
Internetzugangsdienst im Rahmen des Rechts auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten:
• Download: 15 Mbit/s
• Upload: 5 Mbit/s
• Latenz: 150 Millisekunden.
Die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise sowie die Preise selbst
werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und fortlaufend evaluiert. Derzeit
beträgt der erschwingliche Preis für die Grundversorgung rund 35 Euro pro
Monat.
11. Welche Rolle misst die Bundesregierung satellitengestützten
Breitbandzugängen als Ergänzung zur Glasfaser- und Mobilfunkversorgung bei,
und welche bundesseitigen Planungen, Förderansätze oder
regulatorischen Initiativen bestehen hierzu unter Berücksichtigung der
Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur im Bereich Satellitenfunk?
Die Bundesregierung sieht satellitengestützte Breitbandzugänge als ergänzende
Technologie zur Schließung von Versorgungslücken, nicht als gleichwertigen
Ersatz für Glasfaser oder Mobilfunk. Im Rahmen der Gigabitstrategie des
Bundes gilt Glasfaser als Primärziel; Satellitentechnologie wird vor allem für
schwer erreichbare Gebiete (abgelegene Ortschaften, Schifffahrt, Luftfahrt) als
Übergangslösung oder dauerhaftes Ergänzungsangebot betrachtet, wird aber
nicht dieselben Leistungs-Anforderungen erfüllen können. Bundesseitige
Förderansätze für Satellitenzugänge bestehen nur eingeschränkt.
12. Welche Abstimmungen führt die Bundesregierung zu Frequenz- und
Zulassungsfragen für satellitengestützte Breitbandanwendungen (z. B.
Erdfunkstellen, Schutz bestehender Anlagen) durch, und welche konkreten
Ziele verfolgt sie dabei für die Versorgung von „weißen Flecken“?
Operativ koordiniert die BNetzA Frequenz- und Zulassungsfragen für
satellitengestützte Breitbandanwendungen auf mehreren Ebenen: International über
die ITU (Internationale Fernmeldeunion) und ihre Gremien, europäisch im
Rahmen der CEPT und der BEREC-Arbeiten zur Harmonisierung von
Erdfunkstellenregelungen, national durch Zulassungsverfahren für Erdfunkstellen
sowie den Schutz bestehender Richtfunk- und Rundfunkanlagen vor
Beeinträchtigungen durch neue Satellitensysteme.
13. Welche Position und welche Nutzungsszenarien verfolgt die
Bundesregierung im Hinblick auf das EU-Programm für sichere Konnektivität
(IRIS2) gemäß Verordnung (EU) 2023/588, insbesondere für kritische
Infrastrukturen, Behördenkommunikation und resiliente Ersatz- bzw.
Ergänzungsanbindungen in Deutschland?
Der Breitbandausbau in Deutschland erfolgt zu 90 Prozent eigenwirtschaftlich
durch private Akteure. Auch in Bezug auf Satellitenkonnektivität gilt das
Prinzip, dass primär eigenwirtschaftlicher Ausbau und damit der Markt gefragt ist,
um Lösungen zu erbringen. Ergänzend plant die Europäische Union ein
satellitengestütztes Konnektivitätsprogramm IRIS2 (Infrastructure for Resilience,
Interconnectivity and Security by Satellite). Dies soll als europäische Initiative
zur Stärkung sicherer und resilienter Kommunikationsinfrastrukturen die
Marktlösungen ergänzen. Dabei versteht die Bundesregierung das Programm
nicht alleine als Satellitenkommunikationssystem, sondern auch als „In-Space
Data Relay“ zur besseren Vernetzung europäischer Raumfahrtsysteme. Aus
deutscher Sicht bestehen wesentliche Nutzungspotenziale insbesondere für die
sichere Behördenkommunikation sowie für Anwendungen im Bereich
Krisenmanagement und Zivilschutz. Zudem kann IRIS2 zur Absicherung kritischer
Infrastrukturen durch satellitengestützte Backup-Kommunikation bei Ausfällen
terrestrischer Netze beitragen. Ein weiterer Fokus liegt auf resilienten Ersatz-
und Ergänzungsanbindungen für sicherheitsrelevante Akteure. Interoperabilität
und Standardisierung sollen dabei die Resilienz der europäischen Raumfahrt-
und Kommunikationsinfrastruktur stärken und flexible Systemintegration
ermöglichen.
14. Welche internationalen, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice-Ansätze
zur Koordination, Zielsteuerung oder Förderarchitektur des
Breitbandausbaus hat die Bundesregierung geprüft (z. B. staatlich koordinierte
Strategiemodelle wie „Breitbandstrategie 2030“ der Republik
Österreich), und welche Elemente beabsichtigt sie konkret zu übernehmen
oder ausdrücklich nicht zu übernehmen?
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen des Politikprogramms für die digitale
Dekade 2030 mit den EU-Mitgliedstaaten, dem Rat, dem Europäischen
Parlament und der EU-Kommission zusammen, um die Konnektivitätsziele in der
gesamten EU (Gigabitnetzanbindung für alle Endnutzer an festen Standorten
und in allen besiedelten Gebieten drahtlose Hochgeschwindigkeitsnetze der
nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung) zu erreichen.
In diesem Rahmen werden auch bewährte Verfahren der EU-Mitgliedstaaten
zur Erreichung der Ziele ausgetaucht.
Gebundene und ausgezahlte Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode - Haushaltsjahr 2025 (Datenstand: 02.03.2026)
Bundesland Gebundene
Bundesmittel 2025
WFP
Gebundene Bundesmittel
2025
GFP
Gebundene
Bundesmittel 2025
GFP 2.0
Ausgezahlte
Bundesmittel 2025
WFP
Ausgezahlte
Bundesmittel 2025
GFP
Ausgezahlte
Bundesmittel 2025
GFP 2.0
Gebundene
Bundesmittel 2025
Gesamt
Ausgezahlte
Bundesmittel 2025
Gesamt
Baden-Württemberg - € - € 342.476.148,00 € 224.179.816,72 € 60.760.308,65 € 5.329.545,43 € 342.476.148,00 € 290.269.670,80 €
Bayern - € - € 669.020.812,28 € 47.144.990,01 € 11.079.464,94 € 2.556.331,58 € 669.020.812,28 € 60.780.786,53 €
Berlin - € - € - € - € - € 40.055,40 € - € 40.055,40 €
Brandenburg - € - € 92.875.828,00 € 36.014.413,73 € 206.586,90 € 2.393.925,21 € 92.875.828,00 € 38.614.925,84 €
Bremen - € - € - € - € - € - € - € - €
Hamburg - € - € - € - € - € - € - € - €
Hessen - € - € 96.118.883,75 € 11.993.654,34 € 31.466.406,98 € 7.512.067,15 € 96.118.883,75 € 50.972.128,47 €
Mecklenburg-Vorpommern - € - € 3.996.700,00 € 100.250.833,13 € - € - € 3.996.700,00 € 100.250.833,13 €
Niedersachsen - € - € 40.950.000,00 € 82.682.623,85 € 151.169,02 € 74.578,05 € 40.950.000,00 € 82.908.370,92 €
Nordrhein-Westfalen - € - € 77.500.977,00 € 143.324.927,00 € 17.720.467,60 € 4.263.365,55 € 77.500.977,00 € 165.308.760,15 €
Rheinland-Pfalz - € - € 130.671.919,00 € 26.356.566,63 € 11.181.172,49 € 130.976,07 € 130.671.919,00 € 37.668.715,19 €
Saarland - € - € 34.572.000,00 € 10.366.839,49 € - € 209.608,45 € 34.572.000,00 € 10.576.447,94 €
Sachsen - € - € 173.266.000,00 € 151.666.076,88 € 483.139,15 € 3.368.560,92 € 173.266.000,00 € 155.517.776,95 €
Sachsen-Anhalt - € - € 58.701.100,00 € 9.595.218,54 € - € 284.638,01 € 58.701.100,00 € 9.879.856,55 €
Schleswig-Holstein - € - € 4.567.245,00 € 49.450.712,21 € 88.498,80 € 765.591,41 € 4.567.245,00 € 50.304.802,42 €
Thüringen - € - € 117.351.434,70 € 36.993.857,04 € 13.958.521,12 € 280.543,08 € 117.351.434,70 € 51.232.921,24 €
Gesamtsumme - € - € 1.842.069.047,73 € 930.020.529,57 € 147.095.735,65 € 27.209.786,31 € 1.842.069.047,73 € 1.104.326.051,53 €
Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0
Gebundene und ausgezahlte Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode - Haushaltsjahr 2026 (Datenstand: 02.03.2026)
Bundesland Gebundene
Bundesmittel 2026
WFP
Gebundene Bundesmittel
2026
GFP
Gebundene
Bundesmittel 2026
GFP 2.0
Ausgezahlte
Bundesmittel 2026
WFP
Ausgezahlte
Bundesmittel 2026
GFP
Ausgezahlte
Bundesmittel 2026
GFP 2.0
Gebundene
Bundesmittel 2026
Gesamt
Ausgezahlte
Bundesmittel 2026
Gesamt
Baden-Württemberg - € - € - € 7.754.116,76 € 6.263.630,21 € 429.646,03 € - € 14.447.393,00 €
Bayern - € - € 627.000,00 € - € 496.441,70 € 288.316,14 € 627.000,00 € 784.757,84 €
Berlin - € - € - € - € - € - € - € - €
Brandenburg - € - € 200.000,00 € - € - € - € 200.000,00 € - €
Bremen - € - € - € - € - € - € - € - €
Hamburg - € - € - € - € - € - € - € - €
Hessen - € - € 400.000,00 € 1.675.167,40 € - € 2.091.532,78 € 400.000,00 € 3.766.700,18 €
Mecklenburg-Vorpommern - € - € - € 11.767.565,81 € - € - € - € 11.767.565,81 €
Niedersachsen - € - € 200.000,00 € 2.581.931,46 € - € 251.955,27 € 200.000,00 € 2.833.886,73 €
Nordrhein-Westfalen - € - € - € 12.243.736,37 € 117.850,00 € - € - € 12.361.586,37 €
Rheinland-Pfalz - € - € - € 1.013.513,91 € - € - € - € 1.013.513,91 €
Saarland - € - € 84.381,96 € - € - € 11.482,70 € 84.381,96 € 11.482,70 €
Sachsen - € - € - € 2.109.631,40 € - € - € - € 2.109.631,40 €
Sachsen-Anhalt - € - € - € - € - € - € - € - €
Schleswig-Holstein - € - € - € - € - € 23.681,00 € - € 23.681,00 €
Thüringen - € - € - € - € 3.352.288,78 € - € - € 3.352.288,78 €
Gesamtsumme - € - € 1.511.381,96 € 39.145.663,11 € 10.230.210,69 € 3.096.613,92 € 1.511.381,96 € 52.472.487,72 €
Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0
Bundesland Anzahl widerrufene
Bescheide
WFP
Anzahl widerrufene
Bescheide
GFP
Anzahl widerrufene
Bescheide
GFP 2.0
Baden-Württemberg 34 16 2
Bayern 0 0 11
Berlin 0 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0
Niedersachsen 1 0 0
Nordrhein-Westfalen 9 0 2
Rheinland-Pfalz 0 0 8
Saarland 0 0 0
Sachsen 2 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 6
Thüringen 0 0 0
Gesamtsumme 47 16 29
Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0
Bundesland Anzahl Projekte mit
Änderung im
Projektverlauf
WFP
Anzahl Projekte mit
Änderung im
Projektverlauf
GFP
Anzahl Projekte mit
Änderung im
Projektverlauf
GFP 2.0
Baden-Württemberg 79 1 22
Bayern 19 6 91
Berlin 0 0 0
Brandenburg 11 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 8 0 5
Mecklenburg-Vorpommern 92 0 0
Niedersachsen 45 1 3
Nordrhein-Westfalen 186 3 3
Rheinland-Pfalz 29 3 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 29 0 9
Sachsen-Anhalt 5 0 1
Schleswig-Holstein 1 0 1
Thüringen 8 0 0
Gesamtsumme 512 14 135
Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0
Übersicht Infrastrukturprojekte mit Verzicht auf Zuwendung im Rahmen der
Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode (Datenstand:
02.03.2026)
Übersicht Infrastrukturprojekte mit Änderungen im Projektverlauf im Rahmen der
Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode (Datenstand:
02.03.2026)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (Antwort)