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Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4829)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5274 · Antwort · Original ↗

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Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4829) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5274 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4829 – Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine leistungsfähige, resiliente und flächendeckende digitale Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Wertschöpfung, moderne Daseinsvorsorge sowie die Funktionsfähigkeit eines digital handlungsfähigen Staates. Der Ausbau gigabitfähiger Netze (insbesondere Glasfaser bis in Gebäude bzw. Wohnungen) wird von der Bundesregierung seit Jahren als politisches Kernziel benannt (www.bundesregierung.de/breg-d e/aktuelles/stand-glasfaserausbau-2364444). Zugleich ist in der Praxis weiterhin erkennbar, dass Genehmigungs- und Ausbauprozesse vielfach als langwierig wahrgenommen werden und die Transparenz über den tatsächlichen Fortschritt aus Sicht der Fragesteller nicht ausreicht, um Wirksamkeit, Effizienz und Zielerreichung belastbar zu bewerten. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beschreibt seine Zuständigkeit für den Bereich „Digitale Infrastrukturen“ ausdrücklich als Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser und 5G (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen). Gleichzeitig verweist die Bundesregierung im Kontext der Gigabitpolitik auf Informations- und Planungsinstrumente wie das Gigabit-Grundbuch und den Breitbandatlas (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/_Home/start.html sowie https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/start.html). Diese Instrumente können staatliches Controlling, Priorisierung von Fördermitteln und die transparente Erfolgskontrolle nur dann unterstützen, wenn Datenqualität, Aktualität, Plausibilitätsprüfungen und die Abbildung tatsächlich anschlussfähiger bzw. genutzter Anschlüsse nachvollziehbar sind. Mit dem Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland hat das BMDS zwar eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgelegt, dennoch stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung auf Basis dieses Berichts eine hinreichend konkrete, terminierte Steuerung der Zielerreichung vornimmt. Hinzu kommt, dass die öffentliche Debatte regelmäßig zwischen „Verfügbarkeit“, „Ausbaufortschritt“, „Anschlussfähigkeit“ und tatsächlicher Nutzung unterscheidet. Ohne eine klare, bundeseinheitliche Definition und Veröffentlichung zentraler Kennzahlen (z. B. anschlussbereite Haushalte, aktive Anschlüsse, Ausbau je Gemeindeprägung) bleibt der politische Anspruch aus Sicht der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Fragesteller schwer überprüfbar. (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dok umente/Bericht-Glasfaserausbau-V10-SCREEN-BF-Maps-highres.pdf). Zudem ist der Netzausbau nicht allein auf leitungsgebundene Technologien beschränkt. Gerade für abgelegene Regionen, temporäre Lagen und Resilienzanforderungen können satellitengestützte Breitbandzugänge eine ergänzende Rolle spielen, wobei hierfür insbesondere Frequenzregulierung, Erdfunkstellen, Satellitenfunknetze und nationale Verfahren relevant sind (www.bundesne tzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwe ndungen/SatFu/start.html sowie www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/SatFu/Erdfunk/artik el.html). Auf EU-Ebene existiert zudem mit dem „Union Secure Connectivity Programme“ ein Rechtsrahmen für sichere Konnektivitätsdienste (IRIS2), der auf staatliche und kritische Bedarfe abzielt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0588). Für eine moderne Staatsdigitalisierung ist aus Sicht der Fragesteller relevant, ob und wie die Bundesregierung leitungsgebundene Ausbauziele, Mobilfunkversorgung, neue Netztechnologien und satellitengestützte Ergänzungen in einer kohärenten, überprüfbaren Gesamtstrategie zusammenführt. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Aufklärungsinteresse an belastbaren, regionalisierten Daten, an der haushalts- und förderrechtlichen Steuerung, an der Umsetzung europäischer Vorgaben, an der Verwaltungsbeschleunigung sowie an der Frage, welche international erprobten, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice- Ansätze geprüft und gegebenenfalls übernommen werden.  1. Wie viele Haushalte und Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht mit Glasfaser bis ins Gebäude bzw. in die Wohnung (Fibre to the Building (FTTB) bzw. Fibre to the Home (FTTH)) versorgt (bitte nach Bundesländern sowie Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln und den Stand der Datenerhebung unter Angabe der Datenquelle, z. B. Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch, benennen)? Die Auswertungen zu den Unterversorgungen von Haushalten und Unternehmen nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie weitere Informationen bis runter auf die Gemeindeebene sind im Breitbandatlas des Gigabit-Grundbuchs (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/ start.html) halbjährlich aktualisiert öffentlich verfügbar (aktueller Stand: Juni 2025).  2. Welche Arbeitsdefinitionen verwendet die Bundesregierung für die Begriffe „anschlussfähig“, „ausgebaut/versorgt“ und „genutzt“ im Kontext des Glasfaserausbaus, und welche Kennzahlen veröffentlicht sie hierzu regelmäßig (bitte jeweils die Rechts- bzw. Verwaltungsvorschrift oder interne Leitlinie benennen, sofern vorhanden)? Im Gigabit-Grundbuch werden die genannten Begriffe nicht dezidiert definiert. Informationen zum Breitbandausbau im Breitbandatlas des Gigabit- Grundbuchs beruhen gemäß § 80 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf der Erhebung der örtlichen Verfügbarkeit öffentlicher Telekommunikationsnetze. Die Daten beziehen sich dabei auf einzelne Adressen. Bislang gilt eine jeweilige Adresse danach als mit Glasfaser ausgebaut/versorgt, wenn sie mindestens homes passed versorgt ist. Die Definition von homes passed entstammt der Gigabitförderung nach Leitfaden zur Gigabit-Richtlinie 2.0 des BMDV vom 24. April 2023 (https://aconium.eu/wp-content/uploads/2023/05/gigabitfoe rderung-leitfaden-2.0.pdf). Mit der Datenerhebung zum Stichtag 30. Juni 2026 wird der Grad der Versorgung nach Glasfaser homes passed oder den homes connected-Kategorien FTTB und FTTH gesondert erfasst. Dies entspricht sinngemäß den Begriffen „anschlussfähig“ und „ausgebaut/versorgt“. Einzelheiten sind den Datenlieferungsbestimmungen des Breitbandatlas zu entnehmen (https://gigabitgrundbuc h.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Dokumente/Datenlieferungsbestimmunge n.pdf). Eine Definition zu „genutzt“ existiert im Kontext des Gigabit-Grundbuchs nicht.  3. Welche konkreten, terminierten Zielpfade (Jahresmeilensteine) hat die Bundesregierung zur Erreichung ihrer Gigabit-Ziele festgelegt, und wie verknüpft sie diese Zielpfade mit dem Bericht Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland? Durch die Bundesregierung wurden keine Jahres-Meilensteine zur Erreichung eines Gigabit-Ziels festgelegt.  4. In welchem Umfang wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bundesmittel für den Breitband- bzw. Glasfaserausbau bewilligt, gebunden und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahren, Programmlinien, Empfängerkategorien und Bundesländern aufschlüsseln)? Seit Beginn der 21. Legislaturperiode wurden im Rahmen der Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau insgesamt 1 843 580 429,69 Euro Bundesmittel bewilligt und gebunden sowie Bundesmittel in Höhe von 1 156 798 539,25 Euro ausgezahlt. Im Rahmen der Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau ist der Zuwendungsempfänger die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt. Dazu zählen insbesondere Gemeinden bzw. Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 4* verwiesen.  5. Wie viele geförderte Ausbauvorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode teilweise oder ganz aufgehoben, verzögert, neu zugeschnitten oder nachträglich umgeplant, und welche Hauptgründe wurden hierfür dokumentiert (bitte nach Programmlinie und Bundesland aufschlüsseln)? Seit Beginn der 21. Legislaturperiode haben Zuwendungsempfänger im Rahmen der Bundesförderprogramme für den Breitbandausbau auf die bewilligte Zuwendung von insgesamt 92 Ausbauvorhaben verzichtet. Bei 661 Ausbauvorhaben erfolgten Änderungen im Projektverlauf. Die Hauptgründe zur Änderung der Ausbauvorhaben sind Anpassungen der Gebietskulisse (Hinzunahme oder Reduktion von Adressen) aufgrund von nachträglichen oder zurückgezogenen eigenwirtschaftlichen Ausbaumeldungen seitens der Telekommunikationsunternehmen sowie Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von Verzögerungen in Ausschreibungsverfahren und Umplanungen im Förderprojekt unter Berück- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5274 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. sichtigung baulicher Unwägbarkeiten. Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 5* verwiesen.  6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ineffiziente Parallel- bzw. Doppelausbauten zwischen geförderten und eigenwirtschaftlichen Projekten zu vermeiden, und welche quantitativen Kriterien nutzt sie hierfür? Für den flächendeckenden Glasfaserausbau setzt die Bundesregierung zuerst auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen. Der geförderte Ausbau zielt auf Gebiete ab, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in absehbarer Zeit nicht stattfinden wird und ein Marktversagen im Wege eines Markterkundungsverfahrens festgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren ist eine beihilfenrechtliche Vorgabe und dient der Festlegung des geförderten Projektgebiets. Die Telekommunikationsunternehmen haben im Rahmen des Markterkundungsverfahrens die Möglichkeit, ihre derzeitige Versorgung, zugesicherte Maßnahmen zur Aufrüstung von Netzteilen und ihre aktuelle Infrastruktur der öffentlichen Hand offenzulegen sowie die konkreten Ausbaupläne in Form eines projektspezifischen Meilensteinplans hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus der jeweiligen Gebiete vorzulegen. Bei entsprechenden Meldungen durch die Unternehmen ist ein geförderter Ausbau der jeweiligen Adressen ausgeschlossen. Vor der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens sind zudem Branchendialoge mit Telekommunikationsunternehmen durchzuführen. Ziel der Branchendialoge ist es, die Chancen für einen eigenwirtschaftlichen Netzausbau in einer Gebietskörperschaft möglichst zu verbessern.  7. Welche bundesseitigen Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ländern und Kommunen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (z. B. Aufgrabegenehmigungen, Wegerechte), und welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten werden bundesweit beobachtet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien in öffentlichen Verkehrswegen richten sich nach § 127 des Telekommunikationsgesetzes (TKG, wegerechtliche Zustimmung). Eine zusätzliche „Aufgrabegenehmigung“ nach Landesrecht ist nicht erforderlich; für sie gibt es keine rechtliche Grundlage. Die wegerechtliche Zustimmung wird von dem je nach Einzelfall zuständigen Wegebaulastträger auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene erteilt. Dem Bund liegen keine bundeslandbezogenen Daten zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für etwaige Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau vor. Die Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau sind oftmals komplex; es können je nach Einzelfall unterschiedliche Behörden auf Landes- und Kommunalebene zuständig sein (z. B. Denkmalschutz, Naturschutz), die Bearbeitungszeiten können daher variieren. TK-Netzausbauvorhaben liegen seit Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetz 2025 im überragenden öffentlichen Interesse. Das bedeutet, dass TK- Netzausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren regelmäßig ein hohes Gewicht zukommen. In der Abwägung überwiegen sie regelmäßig gegenüber anderen konkurrierenden öffentlichen Belangen, die nicht im überragenden öffentlichen In- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5274 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. teresse stehen. Damit werden etwaig erforderliche Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (abseits der wegerechtlichen Zustimmung) beschleunigt. Im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda haben Bund und Länder verschiedene Maßnahmen beschlossen, die u. a. auf einen Rückbau von Bürokratie und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren abzielen (vgl. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhab en/RefE_TKG-%C3 Prozent84nderungsgesetz_2026.pdf). Vor diesem Hintergrund sind im Bereich des TKG verschiedene Änderungen geplant, die mit dem Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026, vgl. https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungs verfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026) verfolgt werden. Geplant ist u. a. die Prüf- und Entscheidungsfristen zu verkürzen, um das wegerechtliche Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Daneben werden sogenannte genehmigungsfreie bauliche Maßnahmen definiert, die lediglich einer Anzeige bedürfen. Als Alternative zum Genehmigungsverfahren wird ein Anzeigeverfahren vorgeschlagen.  8. Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen plant oder vollzieht die Bundesregierung zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1309 „Gigabit Infrastructure Act“ in Deutschland, insbesondere hinsichtlich koordinierter Bauarbeiten, Zugang zu physischer Infrastruktur und „faserfähiger“ Gebäudeinfrastruktur? Die Verordnung (EU) 2024/1309 gilt als EU-Verordnung in jedem Mitgliedstaat unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Der nationale Gesetzgeber darf lediglich in den vorgegebenen Grenzen der EU- Verordnung konkretisieren und ergänzen und die ihm konkret zugewiesenen Handlungsspielräume nutzen. Anpassungen am nationalen Recht sollen mit dem Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG- Änderungsgesetz 2026, vgl. https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aende rungsgesetz-2026) vorgenommen werden. Der Zugang zu physischen Infrastrukturen richtet sich unmittelbar nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1309. Es ist geplant, diese Regelung national zu ergänzen, indem detailliertere Vorgaben zum Zugangsverfahren gemacht werden. Daneben soll von der Ausnahmemöglichkeit des Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1309 Gebrauch gemacht werden und das Verfahren zur Ausnahme nach Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1309 ergänzt werden. Im Einzelnen wird auf die §§ 138, 141 TKG-E verwiesen. Die Koordinierung von Bauarbeiten richtet sich nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1309. Es ist geplant, die Vorgaben national zu ergänzen, indem nähere Anforderungen zum Antrag festgelegt werden und von den Ausnahmemöglichkeiten des Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1309 Gebrauch gemacht wird. Im Einzelnen wird auf § 143 TKG-E verwiesen. Die Vorgaben für glasfaserfähige gebäudeinterne Infrastrukturen und gebäudeinterne Glasfaserverkabelungen richten sich nach Artikel 10 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) 2024/1309. Sie sollen national ergänzt werden, indem die Verpflichtungen auch bei nichtgenehmigungspflichtigen Baugenehmigungsvorhaben gelten sollen. Zudem sollen bestimmte Kategorien von Gebäuden nach Maßgabe des Artikel 10 Absatz 7 von dieser Verpflichtung ausgenommen werden (vgl. im Einzelnen § 145 TKG-E).  9. Welche Prüf-, Plausibilisierungs- und Sanktionsmechanismen setzt die Bundesregierung ein, um die Datenmeldungen für das Gigabit- Grundbuch und den Breitbandatlas auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen, und wie häufig erfolgen solche Prüfungen? Im Zuge der Datenaufbereitung für das Gigabit-Grundbuch werden Datenmeldungen formal und sachlich geprüft sowie insbesondere die Entwicklung der Datenstände – ggf. auch bei den einzelnen Datenlieferanten – einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. So lassen sich bereits während der iterativen Datenvalidierungsprozesse Auffälligkeiten klären. Ergeben sich im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Abgleichen mit fachverwandten Datenquellen oder durch externe Hinweise, etwa von Landes- oder Kommunalbehörden, sowie von Nutzenden Auffälligkeiten, wird diesen darüber hinaus anlassbezogen nachgegangen. Die zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS) steht hierfür im direkten Austausch mit den Datenlieferanten und bittet diese ggf. um Stellungnahme bzw. um Korrekturlieferungen. Kommen Datenlieferanten ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Datenlieferung an den Infrastrukturatlas beziehungsweise den Breitbandatlas nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann die ZIS zur Durchsetzung dieser Verpflichtung ein Zwangsgeld androhen und im Anschluss festsetzen. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des europäischen Rechtsrahmens zum Universaldienst einen nationalen Mindeststandard für einen angemessenen Breitband-Internetzugang festzulegen, und wenn ja, mit welchen Parametern (Down- bzw. Upload, Latenz, Verfügbarkeit, Preis- bzw. Erschwinglichkeitskriterien), und ab wann? Die Bundesregierung hat mit Teil 9 des TKG und der ausführenden Rechtsverordnung, der TKMV (TK-Mindestversorgungsverordnung), die nationalen Mindeststandards im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgelegt und umgesetzt. Seit dem 30. Dezember 2024 gelten folgende Mindestanforderungen für den Internetzugangsdienst im Rahmen des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten: • Download: 15 Mbit/s • Upload: 5 Mbit/s • Latenz: 150 Millisekunden. Die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise sowie die Preise selbst werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und fortlaufend evaluiert. Derzeit beträgt der erschwingliche Preis für die Grundversorgung rund 35 Euro pro Monat. 11. Welche Rolle misst die Bundesregierung satellitengestützten Breitbandzugängen als Ergänzung zur Glasfaser- und Mobilfunkversorgung bei, und welche bundesseitigen Planungen, Förderansätze oder regulatorischen Initiativen bestehen hierzu unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur im Bereich Satellitenfunk? Die Bundesregierung sieht satellitengestützte Breitbandzugänge als ergänzende Technologie zur Schließung von Versorgungslücken, nicht als gleichwertigen Ersatz für Glasfaser oder Mobilfunk. Im Rahmen der Gigabitstrategie des Bundes gilt Glasfaser als Primärziel; Satellitentechnologie wird vor allem für schwer erreichbare Gebiete (abgelegene Ortschaften, Schifffahrt, Luftfahrt) als Übergangslösung oder dauerhaftes Ergänzungsangebot betrachtet, wird aber nicht dieselben Leistungs-Anforderungen erfüllen können. Bundesseitige Förderansätze für Satellitenzugänge bestehen nur eingeschränkt. 12. Welche Abstimmungen führt die Bundesregierung zu Frequenz- und Zulassungsfragen für satellitengestützte Breitbandanwendungen (z. B. Erdfunkstellen, Schutz bestehender Anlagen) durch, und welche konkreten Ziele verfolgt sie dabei für die Versorgung von „weißen Flecken“? Operativ koordiniert die BNetzA Frequenz- und Zulassungsfragen für satellitengestützte Breitbandanwendungen auf mehreren Ebenen: International über die ITU (Internationale Fernmeldeunion) und ihre Gremien, europäisch im Rahmen der CEPT und der BEREC-Arbeiten zur Harmonisierung von Erdfunkstellenregelungen, national durch Zulassungsverfahren für Erdfunkstellen sowie den Schutz bestehender Richtfunk- und Rundfunkanlagen vor Beeinträchtigungen durch neue Satellitensysteme. 13. Welche Position und welche Nutzungsszenarien verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf das EU-Programm für sichere Konnektivität (IRIS2) gemäß Verordnung (EU) 2023/588, insbesondere für kritische Infrastrukturen, Behördenkommunikation und resiliente Ersatz- bzw. Ergänzungsanbindungen in Deutschland? Der Breitbandausbau in Deutschland erfolgt zu 90 Prozent eigenwirtschaftlich durch private Akteure. Auch in Bezug auf Satellitenkonnektivität gilt das Prinzip, dass primär eigenwirtschaftlicher Ausbau und damit der Markt gefragt ist, um Lösungen zu erbringen. Ergänzend plant die Europäische Union ein satellitengestütztes Konnektivitätsprogramm IRIS2 (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite). Dies soll als europäische Initiative zur Stärkung sicherer und resilienter Kommunikationsinfrastrukturen die Marktlösungen ergänzen. Dabei versteht die Bundesregierung das Programm nicht alleine als Satellitenkommunikationssystem, sondern auch als „In-Space Data Relay“ zur besseren Vernetzung europäischer Raumfahrtsysteme. Aus deutscher Sicht bestehen wesentliche Nutzungspotenziale insbesondere für die sichere Behördenkommunikation sowie für Anwendungen im Bereich Krisenmanagement und Zivilschutz. Zudem kann IRIS2 zur Absicherung kritischer Infrastrukturen durch satellitengestützte Backup-Kommunikation bei Ausfällen terrestrischer Netze beitragen. Ein weiterer Fokus liegt auf resilienten Ersatz- und Ergänzungsanbindungen für sicherheitsrelevante Akteure. Interoperabilität und Standardisierung sollen dabei die Resilienz der europäischen Raumfahrt- und Kommunikationsinfrastruktur stärken und flexible Systemintegration ermöglichen. 14. Welche internationalen, EU-rechtlich belastbaren Best-Practice-Ansätze zur Koordination, Zielsteuerung oder Förderarchitektur des Breitbandausbaus hat die Bundesregierung geprüft (z. B. staatlich koordinierte Strategiemodelle wie „Breitbandstrategie 2030“ der Republik Österreich), und welche Elemente beabsichtigt sie konkret zu übernehmen oder ausdrücklich nicht zu übernehmen? Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen des Politikprogramms für die digitale Dekade 2030 mit den EU-Mitgliedstaaten, dem Rat, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission zusammen, um die Konnektivitätsziele in der gesamten EU (Gigabitnetzanbindung für alle Endnutzer an festen Standorten und in allen besiedelten Gebieten drahtlose Hochgeschwindigkeitsnetze der nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung) zu erreichen. In diesem Rahmen werden auch bewährte Verfahren der EU-Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele ausgetaucht. Gebundene und ausgezahlte Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode - Haushaltsjahr 2025 (Datenstand: 02.03.2026) Bundesland Gebundene Bundesmittel 2025 WFP Gebundene Bundesmittel 2025 GFP Gebundene Bundesmittel 2025 GFP 2.0 Ausgezahlte Bundesmittel 2025 WFP Ausgezahlte Bundesmittel 2025 GFP Ausgezahlte Bundesmittel 2025 GFP 2.0 Gebundene Bundesmittel 2025 Gesamt Ausgezahlte Bundesmittel 2025 Gesamt Baden-Württemberg - € - € 342.476.148,00 € 224.179.816,72 € 60.760.308,65 € 5.329.545,43 € 342.476.148,00 € 290.269.670,80 € Bayern - € - € 669.020.812,28 € 47.144.990,01 € 11.079.464,94 € 2.556.331,58 € 669.020.812,28 € 60.780.786,53 € Berlin - € - € - € - € - € 40.055,40 € - € 40.055,40 € Brandenburg - € - € 92.875.828,00 € 36.014.413,73 € 206.586,90 € 2.393.925,21 € 92.875.828,00 € 38.614.925,84 € Bremen - € - € - € - € - € - € - € - € Hamburg - € - € - € - € - € - € - € - € Hessen - € - € 96.118.883,75 € 11.993.654,34 € 31.466.406,98 € 7.512.067,15 € 96.118.883,75 € 50.972.128,47 € Mecklenburg-Vorpommern - € - € 3.996.700,00 € 100.250.833,13 € - € - € 3.996.700,00 € 100.250.833,13 € Niedersachsen - € - € 40.950.000,00 € 82.682.623,85 € 151.169,02 € 74.578,05 € 40.950.000,00 € 82.908.370,92 € Nordrhein-Westfalen - € - € 77.500.977,00 € 143.324.927,00 € 17.720.467,60 € 4.263.365,55 € 77.500.977,00 € 165.308.760,15 € Rheinland-Pfalz - € - € 130.671.919,00 € 26.356.566,63 € 11.181.172,49 € 130.976,07 € 130.671.919,00 € 37.668.715,19 € Saarland - € - € 34.572.000,00 € 10.366.839,49 € - € 209.608,45 € 34.572.000,00 € 10.576.447,94 € Sachsen - € - € 173.266.000,00 € 151.666.076,88 € 483.139,15 € 3.368.560,92 € 173.266.000,00 € 155.517.776,95 € Sachsen-Anhalt - € - € 58.701.100,00 € 9.595.218,54 € - € 284.638,01 € 58.701.100,00 € 9.879.856,55 € Schleswig-Holstein - € - € 4.567.245,00 € 49.450.712,21 € 88.498,80 € 765.591,41 € 4.567.245,00 € 50.304.802,42 € Thüringen - € - € 117.351.434,70 € 36.993.857,04 € 13.958.521,12 € 280.543,08 € 117.351.434,70 € 51.232.921,24 € Gesamtsumme - € - € 1.842.069.047,73 € 930.020.529,57 € 147.095.735,65 € 27.209.786,31 € 1.842.069.047,73 € 1.104.326.051,53 € Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0 Gebundene und ausgezahlte Bundesmittel im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode - Haushaltsjahr 2026 (Datenstand: 02.03.2026) Bundesland Gebundene Bundesmittel 2026 WFP Gebundene Bundesmittel 2026 GFP Gebundene Bundesmittel 2026 GFP 2.0 Ausgezahlte Bundesmittel 2026 WFP Ausgezahlte Bundesmittel 2026 GFP Ausgezahlte Bundesmittel 2026 GFP 2.0 Gebundene Bundesmittel 2026 Gesamt Ausgezahlte Bundesmittel 2026 Gesamt Baden-Württemberg - € - € - € 7.754.116,76 € 6.263.630,21 € 429.646,03 € - € 14.447.393,00 € Bayern - € - € 627.000,00 € - € 496.441,70 € 288.316,14 € 627.000,00 € 784.757,84 € Berlin - € - € - € - € - € - € - € - € Brandenburg - € - € 200.000,00 € - € - € - € 200.000,00 € - € Bremen - € - € - € - € - € - € - € - € Hamburg - € - € - € - € - € - € - € - € Hessen - € - € 400.000,00 € 1.675.167,40 € - € 2.091.532,78 € 400.000,00 € 3.766.700,18 € Mecklenburg-Vorpommern - € - € - € 11.767.565,81 € - € - € - € 11.767.565,81 € Niedersachsen - € - € 200.000,00 € 2.581.931,46 € - € 251.955,27 € 200.000,00 € 2.833.886,73 € Nordrhein-Westfalen - € - € - € 12.243.736,37 € 117.850,00 € - € - € 12.361.586,37 € Rheinland-Pfalz - € - € - € 1.013.513,91 € - € - € - € 1.013.513,91 € Saarland - € - € 84.381,96 € - € - € 11.482,70 € 84.381,96 € 11.482,70 € Sachsen - € - € - € 2.109.631,40 € - € - € - € 2.109.631,40 € Sachsen-Anhalt - € - € - € - € - € - € - € - € Schleswig-Holstein - € - € - € - € - € 23.681,00 € - € 23.681,00 € Thüringen - € - € - € - € 3.352.288,78 € - € - € 3.352.288,78 € Gesamtsumme - € - € 1.511.381,96 € 39.145.663,11 € 10.230.210,69 € 3.096.613,92 € 1.511.381,96 € 52.472.487,72 € Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0 Bundesland Anzahl widerrufene Bescheide WFP Anzahl widerrufene Bescheide GFP Anzahl widerrufene Bescheide GFP 2.0 Baden-Württemberg 34 16 2 Bayern 0 0 11 Berlin 0 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0 Niedersachsen 1 0 0 Nordrhein-Westfalen 9 0 2 Rheinland-Pfalz 0 0 8 Saarland 0 0 0 Sachsen 2 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 6 Thüringen 0 0 0 Gesamtsumme 47 16 29 Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0 Bundesland Anzahl Projekte mit Änderung im Projektverlauf WFP Anzahl Projekte mit Änderung im Projektverlauf GFP Anzahl Projekte mit Änderung im Projektverlauf GFP 2.0 Baden-Württemberg 79 1 22 Bayern 19 6 91 Berlin 0 0 0 Brandenburg 11 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 8 0 5 Mecklenburg-Vorpommern 92 0 0 Niedersachsen 45 1 3 Nordrhein-Westfalen 186 3 3 Rheinland-Pfalz 29 3 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 29 0 9 Sachsen-Anhalt 5 0 1 Schleswig-Holstein 1 0 1 Thüringen 8 0 0 Gesamtsumme 512 14 135 Hinweis: WFP: Weiße-Flecken-Programm; GFP: Graue-Flecken-Programm; GFP 2.0: Gigabitförderung 2.0 Übersicht Infrastrukturprojekte mit Verzicht auf Zuwendung im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode (Datenstand: 02.03.2026) Übersicht Infrastrukturprojekte mit Änderungen im Projektverlauf im Rahmen der Bundesförderprogramme zum Breitbandausbau ab der 21. Legislaturperiode (Datenstand: 02.03.2026) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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