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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 256/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 256/2/26 09.06.26 Antrag der Freien Hansestadt Bremen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Punkt 27 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat stellt fest, dass mehrere Maßnahmen des Gesetzentwurfs tarifgebundene Einrichtungen strukturell benachteiligen. Insbesondere die halbierte Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich, die Deckelung des Pflegebudgets sowie die Streichung der gesetzlichen Garantie einer vollständigen Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege (§ 132a Absatz 4 SGB V) führen dazu, dass Einrichtungen mit Tarifbindung gegenüber nicht-tarifgebundenen Anbietern strukturell schlechter gestellt werden. Dies setzt einen falschen Anreiz, der dem erklärten politischen Ziel einer stärkeren Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege widerspricht und in Ländern, die eine tarifliche Infrastruktur im Pflege- und Gesundheitsbereich gezielt aufgebaut haben, bewährte Versorgungsstrukturen gefährdet. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einsparmaßnahmen so auszugestalten, dass tarifgebundene Leistungserbringer nicht gegenüber nicht- tarifgebundenen Anbietern benachteiligt werden. Begründung: Tarifbindung im Gesundheitswesen ist Voraussetzung für Fachkräftesicherung und Versorgungsstabilität. Ein Gesetz, das faire Entlohnung strukturell bestraft, konterkariert dieses Ziel.

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