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Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · zu411/26(2) · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu (2) Drucksache 411/26 10.07.26 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Juli 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 – den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/7063 angenommen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7063 21. Wahlperiode 10.07.2026 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 – Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vor dem Hintergrund des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um Forschungskapazitäten, Investitionen und Innovationen kommt attraktiven Rahmenbedingungen für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Leistungsfähige Strukturen in der klinischen Forschung, verlässliche Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke sowie investitionsfreundliche regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können dazu beitragen, Forschungsaktivitäten in Deutschland zu stärken und Innovationsprozesse zu beschleunigen. Dies wirkt sich nicht nur auf die Entwicklung neuer Arzneimittel und Therapien aus, sondern schafft zugleich die Voraussetzungen dafür, dass medizinischer Fortschritt schneller den Weg in die Versorgung findet und Patientinnen und Patienten zeitnah von neuen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten profitieren können. Die pharmazeutische Industrie leistet mit dem im Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen erhöhten Herstellerabschlag in Höhe von insgesamt 15,5 Prozent einen substantiellen Beitrag zur Ausgabendämpfung und somit zur Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig muss dem berechtigten Interesse der Unternehmen an Planungssicherheit für Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen Rechnung getragen werden. zu (2) Drucksache 411/26 Drucksache 21/7063 – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, 1. im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialoges – und dort innerhalb einer neu einzusetzenden Kommission, besetzt mit Sachverständigen, Gewerkschaftsvertretern, Industrievertretern und den Fachberichterstattern der Koalitionsfraktionen – zu prüfen, wie weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag in § 130a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen werden können, um – im Einklang mit europa- und handelsrechtlichen Vorgaben und unter Wahrung der Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – die Arzneimittelproduktion in Deutschland sowie relevante Investitionen in den Pharmastandort im Interesse von Wertschöpfung, tarifgebundener Beschäftigung und resilienter Versorgung durch finanzielle Anreize zu fördern; 2. zusätzlich Instrumente außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung – etwa im Rahmen von Förderinstrumenten der Europäischen Union oder Standortförderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen; 3. für Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auch geeignete Ausgleichsmechanismen zu berücksichtigen, um zusätzliche Belastungen für Beitragszahler und Lohnnebenkosten zu vermeiden; 4. eine Umsetzung entsprechender europarechtskonformer Maßnahmen bis Ende 2026 zu realisieren, sofern dabei die Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gewahrt bleibt; 5. gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Maßnahmen zu erarbeiten, damit die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland nachhaltig verbessert werden können; 6. dabei den Fokus auf die Stärkung der klinischen Forschung sowie auf die Schaffung verlässlicher und praxisnaher Regelungen für die Nutzung von Gesundheits- und Forschungsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken zu legen und 7. gleichzeitig zu prüfen, durch welche steuerlichen, regulatorischen und strukturellen Maßnahmen zusätzliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung gesetzt werden können. Berlin, den 9. Juli 2026 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion zu (2) Drucksache 411/26 - 2 -

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