Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 197/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
A
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, der
Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
1. Der Bundesrat dankt der Bundesregierung für die Verhandlungen mit dem
Vereinigten Königreich zur Wiedereinführung eines
Schülersammellistenverfahrens. Die erzielte Vereinbarung wird für die Schulen gegenüber dem
gegenwärtigen Verfahren zu Erleichterungen führen, da die Visabeantragung für jeden
einzelnen Schüler entfällt.
2. Der Bundesrat bedauert, dass es nicht möglich war, sich mit dem Vereinigten
Königreich auf eine Regelung zu einigen, die dem innerhalb der EU
vereinbarten Schülersammellistenverfahren entspricht. Das mit dem Vereinigten
Königreich verabredete Verfahren bleibt für die Schulen kompliziert und die
Verwaltung wird erheblich belastet. So wird beispielsweise die Ausstellung von
Reiseausweisen für Drittstaatsangehörige ohne Reisepass des Heimatlandes
erforderlich, die nach der Reise wieder eingezogen werden müssen.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch nach dem Inkrafttreten der
Regelung die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich weiterzuführen
und auf eine einheitliche vereinfachte Regelung wie innerhalb der EU
hinzuwirken.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, leicht
verständliche Anwendungshinweise bzw. Merkblätter für Schulen und Eltern der
Drittstaatsangehörigen zu erstellen, die die Anforderungen und Abläufe für alle
Beteiligten darstellen und erläutern.
Begründung:
Für Klassen, in denen alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über einen
gültigen Reisepass (bzw. bei EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen über
einen biometrischen Personalausweis) verfügen, ergeben sich für Klassenfahrten
in das Vereinigte Königreich deutliche Erleichterungen. Die vorhandenen
Reisepässe bzw. Personalausweise werden für die Einreise ins Vereinigte
Königreich und die Wiedereinreise in die EU anerkannt. Die organisatorische
Vorbereitung beschränkt sich auf die Erstellung der Schülersammellisten nach
britischem und EU-Muster sowie deren Bestätigung durch die zuständige
Landesbehörde. Die Beantragung einer elektronischen Vorab-Reisegenehmigung für
das Vereinigte Königreich entfällt.
Im Vergleich zu Klassenfahrten innerhalb der EU gestaltet sich das Verfahren
für eine Klassenfahrt in das Vereinigte Königreich jedoch deutlich
anspruchsvoller. Zunächst ist zu beachten, dass für die Einreise ins Vereinigte
Königreich eine spezielle Schülersammelliste nach britischem Muster erforderlich ist,
die sich in Form und Inhalt von der innerhalb der EU verwendeten
Schülersammelliste unterscheidet. Für die Wiedereinreise in den Schengen-Raum
beziehungsweise nach Deutschland muss zusätzlich eine Schülersammelliste
nach EU-Muster mitgeführt werden. Beide Listen sind separat zu erstellen und
jeweils von der zuständigen Landesbehörde zu bestätigen.
Darüber hinaus akzeptiert das Vereinigte Königreich keine Passersatzlösungen
wie die EU-Schülersammelliste mit eingeklebtem Foto oder den deutschen
Notreiseausweis. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen gültigen Pass
besitzen, ist daher die Beantragung eines speziellen „Reiseausweises für Ausländer“
mit Chip erforderlich, der ausschließlich für die konkrete Schülerreise
ausgestellt wird und nach der Rückkehr unverzüglich an die Ausländerbehörde
zurückzugeben ist. Die Ausstellung dieses Dokuments erfordert eine frühzeitige
und enge Abstimmung zwischen Schule, Ausländerbehörde und
Landesbehörde, was den organisatorischen Aufwand und die Vorlaufzeit im Vergleich zu
EU-Reisen erhöht.
Für geduldete oder im Asylverfahren befindliche Schülerinnen und Schüler
müssen darüber hinaus besondere Rückkehrregelungen beachtet und
dokumentiert werden, um die Wiedereinreise nach Deutschland sicherzustellen.
Insgesamt ist das Verfahren für Klassenfahrten in das Vereinigte Königreich
durch zusätzliche und voneinander abweichende Dokumentationspflichten,
strengere Anforderungen an die Ausweispapiere sowie einen erhöhten
Abstimmungs- und Planungsaufwand gekennzeichnet.
Relationen
- part_of_vorgang → Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (Beschlussdrucksache)