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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 197/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 197/1/26 24.04.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse In - AIS zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. B 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: a) Der Bundesrat dankt der Bundesregierung für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich zur Wiedereinführung eines Schülersammellistenverfahrens. Die erzielte Vereinbarung wird für die Schulen gegenüber dem gegenwärtigen Verfahren zu Erleichterungen führen, da die Visabeantragung für jeden einzelnen Schüler entfällt. ... b) Der Bundesrat bedauert, dass es nicht möglich war, sich mit dem Vereinigten Königreich auf eine Regelung zu einigen, die dem innerhalb der EU vereinbarten Schülersammellistenverfahren entspricht. Das mit dem Vereinigten Königreich verabredete Verfahren bleibt für die Schulen kompliziert und die Verwaltung wird erheblich belastet. So wird beispielsweise die Ausstellung von Reiseausweisen für Drittstaatsangehörige ohne Reisepass des Heimatlandes erforderlich, die nach der Reise wieder eingezogen werden müssen. c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch nach dem Inkrafttreten der Regelung die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich weiterzuführen und auf eine einheitliche vereinfachte Regelung wie innerhalb der EU hinzuwirken. d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, leicht verständliche Anwendungshinweise bzw. Merkblätter für Schulen und Eltern der Drittstaatsangehörigen zu erstellen, die die Anforderungen und Abläufe für alle Beteiligten darstellen und erläutern. Begründung: Für Klassen, in denen alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über einen gültigen Reisepass (bzw. bei EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen über einen biometrischen Personalausweis) verfügen, ergeben sich für Klassenfahrten in das Vereinigte Königreich deutliche Erleichterungen. Die vorhandenen Reisepässe bzw. Personalausweise werden für die Einreise ins Vereinigte Königreich und die Wiedereinreise in die EU anerkannt. Die organisatorische Vorbereitung beschränkt sich auf die Erstellung der Schülersammellisten nach britischem und EU-Muster sowie deren Bestätigung durch die zuständige Landesbehörde. Die Beantragung einer elektronischen Vorab-Reisegenehmigung für das Vereinigte Königreich entfällt. Im Vergleich zu Klassenfahrten innerhalb der EU gestaltet sich das Verfahren für eine Klassenfahrt in das Vereinigte Königreich jedoch deutlich anspruchsvoller. Zunächst ist zu beachten, dass für die Einreise ins Vereinigte Königreich eine spezielle Schülersammelliste nach britischem Muster erforderlich ist, die sich in Form und Inhalt von der innerhalb der EU verwendeten Schülersammelliste unterscheidet. Für die Wiedereinreise in den Schengen-Raum beziehungsweise nach Deutschland muss zusätzlich eine Schülersammelliste nach EU-Muster mitgeführt werden. Beide Listen sind separat zu erstellen und jeweils von der zuständigen Landesbehörde zu bestätigen. Darüber hinaus akzeptiert das Vereinigte Königreich keine Passersatzlösungen wie die EU-Schülersammelliste mit eingeklebtem Foto oder den deutschen Notreiseausweis. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen gültigen Pass besitzen, ist daher die Beantragung eines speziellen „Reiseausweises für Ausländer“ mit Chip erforderlich, der ausschließlich für die konkrete Schülerreise ausgestellt wird und nach der Rückkehr unverzüglich an die Ausländerbehörde zurückzugeben ist. Die Ausstellung dieses Dokuments erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung zwischen Schule, Ausländerbehörde und Landesbehörde, was den organisatorischen Aufwand und die Vorlaufzeit im Vergleich zu EU-Reisen erhöht. Für geduldete oder im Asylverfahren befindliche Schülerinnen und Schüler müssen darüber hinaus besondere Rückkehrregelungen beachtet und dokumentiert werden, um die Wiedereinreise nach Deutschland sicherzustellen. Insgesamt ist das Verfahren für Klassenfahrten in das Vereinigte Königreich durch zusätzliche und voneinander abweichende Dokumentationspflichten, strengere Anforderungen an die Ausweispapiere sowie einen erhöhten Abstimmungs- und Planungsaufwand gekennzeichnet.

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