Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 225/3/26
07.05.26
Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Punkt 14 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Der Bundesrat möge zu der Vorlage nachfolgende E n t s c h l i e ß u n g fassen:
a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung
vom Losgrundsatz durch die Einbeziehung der Verkehrsinfrastruktur erweitert
wurde. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere
Infrastrukturbereiche, die im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen liegen,
sowie bestimmte für den Schienenverkehr wesentlichen Anlagen bislang nicht
vom Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung erfasst werden.
b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, zeitnah die Auflistung in
Absatz 4 des neuen § 97a GWB so zu erweitern, dass die Regelungen des
Absatz 3 ebenfalls gelten, wenn Vergabeverfahren in den folgenden
Infrastrukturbereichen durchgeführt werden:
aa) Straßeninfrastruktur in der Straßenbaulast von Ländern und Kommunen,
darunter insbesondere Sanierungs- und Erhaltungsvorhaben sowie
Ersatzneubauten von Brücken,
bb) Personenbahnhöfe.
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